Beiträge von CKR

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    Danke für die Belehrung und die Herabstufung als Vollidiot.


    Also nun mal langsam.


    1. Es war nicht meine Absicht, dich als Vollidiot darzustellen. Wenn das bei dir so angekommen ist, dann tut es mir leid.


    2. Meiner Erfahrung nach wird das mit den Soll-Bestimmungen eben oft falsch ausgelegt. DA du eher kryptisch etwas dazu geschrieben hast, lag die exakte Interpretation bei mir und ich habe auch geschrieben, dass ich mich mit meiner Deutung täuschen kann.


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    Wenn du die angeführte Menge an zu korrigierenden Arbeiten innerhalb von 2 Wochen - die auch noch der Erholung dienen sollen - nicht als gültiges Argument im Sinne eienr SOLL-Regelung anerkennen willst, dann bin ich sehr froh Dich nicht als Vorgesetzten zu haben.


    3. DAss die Ferien zu den zwei Wochen dazu gerechnet werden müssen, wurde ja weiter oben schon geklärt, von daher entfällt das Erholungsargument, denn die darf man sich ja trotzdem gönnen.


    4. Wie schon gesagt, ich wollte nur noch mal was zur Soll-Bestimmung im Allgemeinen schreiben (mag ja durchaus etwas oberlehrerhaft und vorschnell gewesen sein, gebe ich ja zu). Wie die im Einzelfall ausgelegt wird, ist eine andere Sache.

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    Original von sachensucher
    In Köln kann man an der katholischen Fachhochschule mittlerweile sogar "Pflege" als reguläres Lehrfach studieren. Hm....


    Dann wird man aber Pflegepädagoge und unterrichtet an den Krankenpflegeschulen, welche den Krankenhäusern angegliedert sind oder an Altenpflegeschulen privater Träger. Für Gesundheit und Pflege an den berufsbildenden Schulen, muss man dann an der Uni studieren (z.B. in Osnabrück). Ich weiß, dass im Gegensatz zu Niedersachsen, wo Pflege und Gesundheit zwei getrennte Fächer sind, in NRW das anders ist. StudienkollegInnen von mir, die nach NRW gegangen sind haben sich die Lehrbefähigung für Gesundheit anerkennen lassen können und unterrichten nun wohl beides: Gesundheit und Pflege. Du müsstest mal an offizieller Stelle nachfragen, inwieweit du dir dein Studium als welches Unterrichtsfach anerkennen lassen könntest.

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    Original von Bolzbold


    Arbeiten ist das eine - sich zu Grunde richten das andere.


    Ich wollte mit meinem Beitrag nicht ausdrücken, dass man die zwei Wochen gefälligst einhalten soll, sondern nur ganz allgmein darauf hinweisen, dass eine soll-Bestimmung keine Wischi-Waschi-Bestimmung ist, wie das bei rauschengelsche für mich rausklang (kann mich in dieser Deutung aber natürlich auch irren), sondern recht verpflichtend ist. Dass sowas im Schulalltag zuweilen nicht schaffbar ist, ist mir schon auch klar.

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    Mit welchem Argument dürfen Hausaufgaben nicht bewertet werden?


    Bewertet werden dürfen sie ja, sie dürfen nur nicht benotet werden.


    "Weil Hausaufgaben zu Hause, d.h. auch mit fremder Hilfe angefertigt werden dürfen, ist eine herkömmliche Benotung (d.h. Noten von 1 bis 6, bzw. 0 bis 15 Punkte) meist nicht zulässig ... . Statthaft ist dagegen, den Umfang der Hausaufgaben und die Sorgfalt ihrer Anfertigung in die Bewertung einzubeziehen." (G. Hoegg (2007) Schulrecht. Weinheim und Basel: Beltz, S. 130)


    Deshalb denke ich, dass das Vorgehen von Pedalritterin vielleicht sogar ok ist, denn die 6 gibt es ja darauf, ob die HA überhaupt gemacht worden sind. Allerdings ist das ja nun eine Note. Vielleicht kannst du dies auch mit Minuszeichen / Pluszeichen notieren, und daraus erst am Ende (zur Notenvergabe) eine Einflussgröße auf die Mitarbeitsnote erzeugen.

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    Original von rauscheengelsche
    Wenn es eine "soll"-Regelung ist, dann ist es doch eh kein Problem. [Es sei denn die Vorgesetzten verfügen nicht über ein Minimum an Rechtskenntnissen ;)]


    Wenn sie dieses Minimum an Rechtskenntnissen haben, dann wissen sie aber auch, dass "soll ... (grundsätzlich) 'muss' [bedeutet], nur in sehr wenigen Ausnahmefällen sind begründete Abweichungen möglich." (G. Hoegg (2007) Schulrecht. Weinheim und Basel: Beltz, S. 21).

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    Original von Nuffi
    Nein, wirklich! Ich bin jetzt seit 10 Jahren fest im Beruf, aber nie was davon gehört, auch die Kollegen handhaben das "schaffbar" und nicht nach Plan. Ist das vielleicht Konferenzbeschluß oder schulinterne Vereinbarung? ?(


    Siehe hier:


    http://www.schure.de/22410/33,83201.htm


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    Die Korrekturzeiten sollen im Primarbereich eine Woche, im Sekundarbereich I zwei Wochen und im Sekundarbereich II drei Wochen nicht überschreiten.


    Allerdings ist der Titel auch zu beachten: Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen

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    Original von meike
    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ist das aus"Zwei glorreiche Halunken"?


    Treffer. Mein Lieblingswestern. Nun darfst du zitieren.

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    "Es gehört mir und ich schenke es wem ich will. Wie mein Herz."


    HErr der Ringe.


    'Es gibt zwei Sorten von Menschen. Die einen haben eine geladene Kanone und die anderen ... buddeln.'

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    Original von Sonnenkönigin
    step: Ein wenig Selbstkritik könnte nicht schaden - ich würde mich einfach mal fragen, wie ich bei anderen ankomme und nicht immer der anderen Seite alles in die Schuhe schiebe.


    Wenn du das dann in Zukunft bei dir genau so handhabst, dann kann der Ton hier im Forum ja wieder entspannter werden.

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    Original von Nuffi
    Wenn aber z.B. der Schüler sonst mündlich und schriftlich auf 5 steht, in der Arbeit aber eine blitzsaubere 2 abliefert, macht mich das natürlich stutzig...


    Und dann darf man ihm auch unterstellen, dass er getäuscht hat, weil einem das schon der gesunde Menschenverstand sagt. Wenn er es dann doch kann, müsste er die Leistung ja reproduzieren können. Rechtlich gibt es da den sogenannten Anscheinsbeweis: Allem Anschein nach muss eine Täuschung vorliegen. Dann ist der Schüler dran zu beweisen, dass dem nicht so war.

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    Original von Siobhan


    Dass Sozialpädagogik eine Form von Lehramt an Berufsschulen sein soll, stimmt so nicht. Deine Lehrerin kann a) eine Sozialpädagogin sein, die als Quereinsteigerin an einer Berufschule arbeitet oder b) eine Berufschullehrerin sein, die Sozialpädagogen ausbildet (wenn's das denn gibt).


    Eine sehr gute Bekannte von mir ist Sozialpädagogin und beruflich habe ich sehr viel mit ihren Kollegen zu tun, und das sind definitiv KEINE Lehrer. Veilleicht bist du falsch informiert - frag doch bitte mal genau nach.


    Na ja, es gibt natürlich den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik. Die Lehrkräfte unterrichten dann zukünftige Erzieher, etc.

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    Original von brabe
    Wann darf man erwarten, dass ein Schüler den Stoff nachgeholt hat?


    Ich würde sagen, wenn DU der Meinung bist, dass er nachgeholt sein sollte. Es kann ja nun nicht alles in irgendeiner Ordnung, einem Gesetz, etc. vorgeschrieben werden.

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    Original von Becker
    Eigentlich wollte ich das sowieso nie und würde eigentlich gerne wieder meinem Traum von der Verwaltung nachgehen.


    Äh, wie jetzt? Warum hast du dann Englisch und Biologie studiert, wenn dein Traum 'Verwaltung' ist????

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