Wenn A13 für alle kommt - was ist dann mit den Schulleitungen?

  • Die Grenze im Beamtenverhältnis ist nicht BA/MA, sondern eine Regelstudienzeit von 9 Semestern.


    @Ontopic: Fair wäre eine Besoldung nach Schulgröße (ist ja an anderen Schulform ähnlich) bei der die Leitung bis auf A15Z hoch kommen kann. Ich kenne ehrlich gesagt keine Grundschule die so groß wäre wie ein durchschnittliches Gymnasium oder eine Gesamtschule und doch, die Aufgaben wachsen mit der Größe, aus dem Grund wird die Leitungszeit nach der Größe der Schule (und der Schulform) bemessen. ;)

    Naja aber bei einer großen Schule gibt es doch auch diverse Abteilungsleitungen. In vielen Grundschulen gibt es aus Mangel nicht mal mehr 2 Leitungen, also SL oder Stellvertreter.

  • Ist das wirklich gerecht? Es gibt zumindest hier in Hessen Grundschulen mit weniger als 50 Schülern und gleichzeitig Gymnasien oder Berufsschulen mit mehr als 1.000 Schülern. In der freien Wirtschaft hängt das Gehalt von Führungspositionen in der Regel auch mit der Größe des Unternehmens zusammen.

    In Bayern haben Schulleiter kleiner Grundschulen eine Unterrichtsverpflichtung von teils deutlich über 20 Stunden, keine Sekretärin oder nur für wenige Stunden die Woche und keinen Konrektor. Noch Fragen ...

  • Die Anforderung Master ist doch höher als 9 Semester Regelstudienzeit...ich verstehe gerade das Problem nicht (kommt aus einem Bundesland in dem BA+MA 10 Semester Regelstudienzeit haben). Du hast aber natürlich Recht, ist inzwischen geändert worden (z.B. §21 BLV).


    Die Frage ist doch: Hat der Schulleiter der kleinen Grundschule genauso viel Verantwortung wie der Schulleiter der großen Grundschule, der kleinen Gesamtschule oder des großen Gymnasiums? Wenn er 20 Stunden unterrichtet, dann ist er offensichtlich im Wesentlichen Lehrer und nur zum Teil Schulleitung, dann dürfte A14 ok sein, ist es eine große Grundschule, dann gerne auch A15...wenn er 1000 Grundschüler hat...meinetwegen auch A16...gibt es das?

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • In Bayern haben Schulleiter kleiner Grundschulen eine Unterrichtsverpflichtung von teils deutlich über 20 Stunden, keine Sekretärin oder nur für wenige Stunden die Woche und keinen Konrektor. Noch Fragen ...

    Ja. Ist Scheiße. Ist halt der elitäre Obrigkeitsstaat Bayern, der nicht umsonst in Deutschland seinen Ruf weg hat.

  • Die Anforderung Master ist doch höher als 9 Semester Regelstudienzeit...ich verstehe gerade das Problem nicht (kommt aus einem Bundesland in dem BA+MA 10 Semester Regelstudienzeit haben). Du hast aber natürlich Recht, ist inzwischen geändert worden (z.B. §21 BLV).

    Unser Master hatte damals noch insgesamt 8 Semester ;)

  • @Valerianus: Hessens größte Grundschule hat meine ich 700-800 Schüler. Sie dürfte deutschlandweit auch sehr weit vorne mitspielen... Ob es für eine vierstellige Schülerzahl reicht? Vlt. eine große Schule in Berlin, da die Grundschule dort ja 6 Jahre lang geht...

  • Deshalb Besoldung nach B10 für alle Beamt*innen. Dann hat die ewige Neiddebatte endlich ein Ende!

    Glaub ich nicht. Ich weiß schon, wer da nach kürzester Zeit wieder jammern würde.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Kannst du das genauer erklären?


    Auf der Seite des Berliner Senats konnte man die ganze Zeit schon sehen, dass nicht alle das Gleiche verdienen werden - trotz "A 13 für alle" (neben all den anderen Gründen für ungleiche Bezahlung). Falls das wie ein Vorwurf klingt, verstehst du mich falsch. Es soll keiner sein!


    (so etwa in der Mitte der Seite:) https://www.berlin.de/sen/bild…instellungen/lehrkraefte/


    Ja, das kann ich genauer erklären, es gibt immer noch Kollegen, die man explizit damals darum gebeten hat wieder in den Schuldienst zu kommen (weil sie zwischendurch z.B. nur als Erzieher gearbeitet haben), die nicht mal nach einer weiteren Bewährung und einer Fortbildung höher gestuft werden sollen, sondern die Ablehnung für die einjährige Fortbildung bekommen haben. Welche das genau sind, weiß ich nicht, aber klar ist, sie machen seit Jahren die selben Aufgaben, wie alle anderen und sollen niemals höher als E10 oder E11 kommen, das kann doch nicht sein!


    Sind das nicht die mit der DDR-Unterstufenlehrerausbildung, will sagen, ohne Hochschulstudium (die aber lange nicht mehr im Schuldienst waren)? Und die, die nach der Wende aus irgendwelchen Gründen verpasst haben, sich ihre Ausbildung anerkennen zu lassen? Ich erinnere mich, dass es hier Zustimmung fand, dass man ohne Hochschulstudium nicht das Gleiche verdienen soll wie mit.


    Warum nicht gleich ganz konsequent B10 für alle? In großen Behörden können Verwaltungsaufgaben auf viel mehr Beschäftigte aufgeteilt werden als in Schulen. Die Leitung einer Schule bedeutet nicht unbedingt wengier Arbeit als die Leitung einer obersten Behörde.


    Deshalb Besoldung nach B10 für alle Beamt*innen. Dann hat die ewige Neiddebatte endlich ein Ende!

    Nee, hundertpro, du findest einen neuen Grund, warum das alles ungerecht und zu wenig ist. ;)


    Zumindest ist mir der Master als 1. Staatsexamen anerkannt worden.

    Der Masterabschluss ist keine vollständige Lehrerausbildung. Er beendet ja nur die 1. Phase der Lehrerausbildung, also vor dem Referendariat. Eine volle Lehrerausbildung hat man erst mit dem 2. Staatsexamen. (Ok, das wissen wir sicherlich hier alle.)


    Ansonsten zum Thema: Wenn "alle" A/E 13 bekommen und Konrektoren dies mit Zulage und Schulleiter dann A/E 14 ist doch "ein Abstand" (eine Funktionszulage) gewahrt. Wie viel machen denn die Unterschiede aus? Dass es "Funktionszulagen" gibt, finde ich richtig. Leistung soll sich auch lohnen!

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

    4 Mal editiert, zuletzt von Das Pangolin ()

  • Sind das nicht die mit der DDR-Unterstufenlehrerausbildung, will sagen, ohne Hochschulstudium (die aber lange nicht mehr im Schuldienst waren)? Und die, die nach der Wende aus irgendwelchen Gründen verpasst haben, sich ihre Ausbildung anerkennen zu lassen? Ich erinnere mich, dass es hier Zustimmung fand, dass man ohne Hochschulstudium nicht das Gleiche verdienen soll wie mit.

    Anerkannt haben die alle die Ausbildung und man hat ihnen auch im Gegensatz zu anderen die vollen Aufgaben übertragen, sie sollen z.T. sogar Refs ausbilden und anleiten, aber das gleiche Geld sollen sie nicht bekommen. Das geht einfach nicht. Ein Teil bekommt eben durch eine weitere Qualifizierung das Geld auch, aber nur ein Teil. Anderen ist die Zulassung zur Qualifizierung versagt worden.

  • Anerkannt haben die alle die Ausbildung und man hat ihnen auch im Gegensatz zu anderen die vollen Aufgaben übertragen, sie sollen z.T. sogar Refs ausbilden und anleiten, aber das gleiche Geld sollen sie nicht bekommen. Das geht einfach nicht. Ein Teil bekommt eben durch eine weitere Qualifizierung das Geld auch, aber nur ein Teil. Anderen ist die Zulassung zur Qualifizierung versagt worden.


    Ich meine diese hier:


    Zitat: "Wer zu einem bestimmten Stichtag im Jahr 1990 als Erzieher und nicht als Grundschullehrer gearbeitet hat, musste Erzieher bleiben. Die Grundschullehrer hingegen wurden verbeamtet."
    https://archiv.berliner-zeitun…der-unterrichten-24690962

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Diese Aussage stimmt ja nicht, man hat genau diese Leute explizit angeschrieben später und sie gebeten aufgrund des Lehrermangels doch wieder als Lehrer zu arbeiten und ihnen die Ausbildung anerkannt. Aber genau dies soll ihnen nun zum Vorwurf gemacht werden, dass sie der Bitte des Senats nachgekommen sind, aber eben auch nicht allen. Woran sie die Unterscheidung festmachen, habe ich z.B. noch nicht verstanden, denn wie gesagt, einige LuKs können durch eine weiter Qualifizierung und Bewährung mehr Geld erhalten. Auf der Seite steht übrigens keine Unterscheidung bei der Bezahlung.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ansonsten zum Thema: Wenn "alle" A/E 13 bekommen und Konrektoren dies mit Zulage und Schulleiter dann A/E 14 ist doch "ein Abstand" (eine Funktionszulage) gewahrt. Wie viel machen denn die Unterschiede aus? Dass es "Funktionszulagen" gibt, finde ich richtig. Leistung soll sich auch lohnen!

    In NRW wurden die Konrektoren erst vor Kurzem (vor 2 Jahren (?) ) von A12+Zulage auf A13 angehoben, um eine ausreichende finanzielle Motivation zu bieten. Ob in dem Fall A13+Zulage sinnig wäre?


    kl. gruener frosch

  • In NRW wurden die Konrektoren erst vor Kurzem (vor 2 Jahren (?) ) von A12+Zulage auf A13 angehoben, um eine ausreichende finanzielle Motivation zu bieten. Ob in dem Fall A13+Zulage sinnig wäre?
    kl. gruener frosch


    Wenn A/E 13 die "Grundvergütung" für alle ist/wäre, finde ich es richtig, dass jemand, der eine "herausragende Funktion" übernimmt, eine Zulage oder eine höhere Gehaltsstufe bekommt. Darüber habe ich mir im Detail aber noch keine Gedanken bekommt, denn "Geld" ist ja bekanntlich nicht so mein wichtigstes Streben, aber ich finde grundsätzlich richtig, dass mehr bekommt, wer (deutlich) mehr leistet - und das beißt sich natürlich auch mit dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit (wobei sie ja dann eben nicht gleich ist).


    Was spräche also dagegen?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Wenn A/E 13 die "Grundvergütung" für alle ist/wäre, finde ich es richtig, dass jemand, der eine "herausragende Funktion" übernimmt, eine Zulage oder eine höhere Gehaltsstufe bekommt. Darüber habe ich mir im Detail aber noch keine Gedanken bekommt, denn "Geld" ist ja bekanntlich nicht so mein wichtigstes Streben, aber ich finde grundsätzlich richtig, dass mehr bekommt, wer (deutlich) mehr leistet - und das beißt sich natürlich auch mit dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit (wobei sie ja dann eben nicht gleich ist).


    Was spräche also dagegen?

    Ich denke, es geht darum, dass das MEHR zu wenig ist für die Mehrarbeit!

    • Offizieller Beitrag

    Es passt nicht wirklich 100% zum Thread, aber an FunktionsträgerInnen und Schulleitungen:
    ICH würde jetzt lieber zb 2 Entlastungsstunden haben statt A14 (bin auf A13). und X Entlastungsstunden statt A15 (wobei ich zugeben muss, dass ich nicht genau geguckt habe, wieviel A15 ist...)


    Wo würdet ihr denn eine Grenze ziehen bzw. was ist EUCH wichtiger?
    (und da es ein Gedankenexperiment ist, bitte nicht systemimmanent mit der Pensionsberechnung auf dem letzten Gehalt rechnen, wir tun so, als würde man mit dem verdienten Geld tatsächlich rechnen)

  • A14er hier: Lohnt sich finanziell eher nicht als Aufstieg von A13Z, die zusätzliche Arbeit ist vom Stundenlohn her schlechter bezahlt, als der reguläre Anteil.
    A15 ist finanziell ein größerer Sprung, lohnt sich in der Stundenlohnrechnung aber vermutlich auch nur, wenn man einen Anteil aus der Leitungszeit abbekommt. Dafür steigt ab hier der Gestaltungsspielraum in der Schule (wenn die Schulleitung delegieren kann). Ist halt die Frage, ob man das als Ziel hat oder einfach nur unterrichten will.

    If you look for the light, you can often find it.
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  • A14er hier: Lohnt sich finanziell eher nicht als Aufstieg von A13Z, die zusätzliche Arbeit ist vom Stundenlohn her schlechter bezahlt, als der reguläre Anteil.
    A15 ist finanziell ein größerer Sprung, lohnt sich in der Stundenlohnrechnung aber vermutlich auch nur, wenn man einen Anteil aus der Leitungszeit abbekommt. Dafür steigt ab hier der Gestaltungsspielraum in der Schule (wenn die Schulleitung delegieren kann). Ist halt die Frage, ob man das als Ziel hat oder einfach nur unterrichten will.


    Bin zwar selber noch nicht so weit, aber kann das bestätigen aus den Gesprächen mit Kollegen.
    A13Z mit Entlastungsstunden ist da für viele lukrativer. Gibt also immer wieder die bewusst A14 Stellen ablehnen.


    Anders natürlich die, die langfristig vor allem noch weiter aufsteigen wollen, also in Richtung A15. Bzw in bestimmte Positionen wollen.

  • Es passt nicht wirklich 100% zum Thread, aber an FunktionsträgerInnen und Schulleitungen:
    ICH würde jetzt lieber zb 2 Entlastungsstunden haben statt A14 (bin auf A13). und X Entlastungsstunden statt A15 (wobei ich zugeben muss, dass ich nicht genau geguckt habe, wieviel A15 ist...)


    Wo würdet ihr denn eine Grenze ziehen bzw. was ist EUCH wichtiger?
    (und da es ein Gedankenexperiment ist, bitte nicht systemimmanent mit der Pensionsberechnung auf dem letzten Gehalt rechnen, wir tun so, als würde man mit dem verdienten Geld tatsächlich rechnen)

    A14 lohnt kaum, da die damit verbundenen Aufgaben häufig ohne Entlastung laufen, für die A13Z Personen noch Entlastungsstunden bekommen und der finanzielle Abstand zu A13Z noch relativ klein ist. Bei A15 sieht das wiederum anders aus. Damit ist schon ein spürbares Mehreinkommen verbunden, aber auch eine deutliche Ausweitung von Aufgaben, die nur unzureichend über die damit verbundenen Entlastungsstunden aufgefangen werden. Gleichzeitig bietet eine solche Position auch deutlich erweiterte Gestaltungsfreiräume, falls einem das wichtig ist. In der Regel sinkt aber der Stundenlohn mit jeder Stufe, die man aufsteigt.

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