Wenn A13 für alle kommt - was ist dann mit den Schulleitungen?

    • Offizieller Beitrag

    Da morgen ja wieder eine Kundgebung in Düsseldorf bzgl. "A13 für alle" ist - ich habe mich mal gefragt, wie sich das dann auf die Besoldung der Schulleitungen in den Grundschulen auswirken würde.
    Gibt es dazu schon irgendwelche offiziellen Verlautbarungen, was analog (wenn es dann mal geschehen sollte) passieren soll? Bzw. was ist in Berlin etc. passiert.


    Die Konrektoren wurden ja erst kürzlich auf von A12+Zulage auf A13 gesetzt, die Schulleiter auf A14.
    Es wird dann doch wahrscheinlich nicht so sein, dass Konrektoren A13+Zulage bekommen und Schulleiter weiter A14. Oder? Hat da einer Infos zu?


    kl. geldgieriger frosch ;)


    P.S.: antwortet am besten, bevor es hier wieder in die Übliche "Warum sollten Grundschul-Lehrer A13 bekommen" und "Lehrer verdienen eh zu viel/zu wenig" etc. Diskussionen abdriftet. ;)

  • Die Frage ist gut, aber wird sicher erst geklärt, wenn denn wirklich alle A/E13 bekommen, bei uns gab es heute gerade erst den Brief in dem das veröffentlicht wurde, was wir von zwei Kollegen schon wussten, dass eben alle nicht alle sind ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hm - wobei man da direkt reagieren müsste. Kann ja eigentlich nicht sein (okay, das hört sich jetzt arrogant an), dass Konrektoren bei A13 sind - und ggf. Kolleginnen im Kollegium auch. *kopfkratz*


    Bin mal gespannt.


    kl. gr. frosch

  • Konsequent wäre ja für Rektoren eine Bezahlung nach A16 und für Stellvertreter nach A15 für alle Schulformen. Gerecht wäre es.

    Ist das wirklich gerecht? Es gibt zumindest hier in Hessen Grundschulen mit weniger als 50 Schülern und gleichzeitig Gymnasien oder Berufsschulen mit mehr als 1.000 Schülern. In der freien Wirtschaft hängt das Gehalt von Führungspositionen in der Regel auch mit der Größe des Unternehmens zusammen.

  • Ist das wirklich gerecht? Es gibt zumindest hier in Hessen Grundschulen mit weniger als 50 Schülern und gleichzeitig Gymnasien oder Berufsschulen mit mehr als 1.000 Schülern. In der freien Wirtschaft hängt das Gehalt von Führungspositionen in der Regel auch mit der Größe des Unternehmens zusammen.

    Eine kleinere Schule bedeutet nicht unbedingt weniger Arbeit.
    In großen Schulen können Verwaltungsaufgaben auf mehrere aufgeteilt werden, in kleinen nicht.


    Und wie wir hier schon öfter diskutiert haben, sind wir nicht in der freien Wirtschaft :pfeif:

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Die Frage ist gut, aber wird sicher erst geklärt, wenn denn wirklich alle A/E13 bekommen, bei uns gab es heute gerade erst den Brief in dem das veröffentlicht wurde, was wir von zwei Kollegen schon wussten, dass eben alle nicht alle sind ;)

    Kannst du das genauer erklären?

  • Ist das wirklich gerecht? Es gibt zumindest hier in Hessen Grundschulen mit weniger als 50 Schülern und gleichzeitig Gymnasien oder Berufsschulen mit mehr als 1.000 Schülern. In der freien Wirtschaft hängt das Gehalt von Führungspositionen in der Regel auch mit der Größe des Unternehmens zusammen.

    Keine Sorge, für Rektoren von einzügigen Grundschulen gibt es hier mal gerade 80€ mehr als A12. Ich glaube Brutto. Noch Fragen?

  • Kannst du das genauer erklären?

    Ja, das kann ich genauer erklären, es gibt immer noch Kollegen, die man explizit damals darum gebeten hat wieder in den Schuldienst zu kommen (weil sie zwischendurch z.B. nur als Erzieher gearbeitet haben), die nicht mal nach einer weiteren Bewährung und einer Fortbildung höher gestuft werden sollen, sondern die Ablehnung für die einjährige Fortbildung bekommen haben. Welche das genau sind, weiß ich nicht, aber klar ist, sie machen seit Jahren die selben Aufgaben, wie alle anderen und sollen niemals höher als E10 oder E11 kommen, das kann doch nicht sein!

  • Eine kleinere Schule bedeutet nicht unbedingt weniger Arbeit.In großen Schulen können Verwaltungsaufgaben auf mehrere aufgeteilt werden, in kleinen nicht.

    Warum nicht gleich ganz konsequent B10 für alle? In großen Behörden können Verwaltungsaufgaben auf viel mehr Beschäftigte aufgeteilt werden als in Schulen. Die Leitung einer Schule bedeutet nicht unbedingt wengier Arbeit als die Leitung einer obersten Behörde.


    Deshalb Besoldung nach B10 für alle Beamt*innen. Dann hat die ewige Neiddebatte endlich ein Ende!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ist das wirklich gerecht? Es gibt zumindest hier in Hessen Grundschulen mit weniger als 50 Schülern und gleichzeitig Gymnasien oder Berufsschulen mit mehr als 1.000 Schülern. In der freien Wirtschaft hängt das Gehalt von Führungspositionen in der Regel auch mit der Größe des Unternehmens zusammen.

    Berufskollegs mit mehr als 1000 Schülern sind in nrw die Regel. Mein kleines BK hat 2500 Schüler.

  • Bei uns kriegen Unterstufenkoordinatoren mehr als ein Leiter einer Grundschule mit 300 Kindern. Noch Fragen?

    Ne. Finde ich unmöglich. Bei uns bekommt man A14 für normale Arbeit, wie Bildungsgangleitung dualer Klassen. Absolut ungerechtfertigt. Das war aber nicht das Thema.

  • nach meinem Wissensstand liegt das Problem der Besoldung in der Qualifikation, welche mit anderen Behörden vergleichbar ist:
    Ein Grundschullehrer und ein Sek1-Lehrer (mich mit eingeschlossen) hat mit dem 7semestrigen Staatsexamen keinen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (diese Definition trifft erst bei einer Regelstudienzeit von 8 Semestern zu, siehe Promotionsordnungen, welche auch ein "wissenschaftliches Hochschulstudium von mind 8 Semestern vorraussetzen). Guckt man sich andere Bereiche des Beamtentums an, wird A13 auch nur für Absolventen wissenschaftlicher Studiengänge angeboten, sei es beim finanzamt/ Vermessungsamt usw.
    Demnach kann es, falls es überhaupt kommt, A13 nur für Neueinstellungen nach dem Masterstudium geben, da das die Ungleichheit weiter fördert in den Kollegien, denke ich nicht, dass da kommen wird. Zudem müsste man in anderen Behörden für FH-Absolventen auch nachziehen....

  • Ein Grundschullehrer und ein Sek1-Lehrer (mich mit eingeschlossen) hat mit dem 7semestrigen Staatsexamen keinen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (diese Definition trifft erst bei einer Regelstudienzeit von 8 Semestern zu, siehe Promotionsordnungen, welche auch ein "wissenschaftliches Hochschulstudium von mind 8 Semestern vorraussetzen). Guckt man sich andere Bereiche des Beamtentums an, wird A13 auch nur für Absolventen wissenschaftlicher Studiengänge angeboten, sei es beim finanzamt/ Vermessungsamt usw.

    Wir hatten 8 Semester und ich hatte bereits einen Master-Abschluss beim Lehramtsstudium, der trotzdem nicht sofort zur E13 führte. Also die Erklärung reicht nicht.

  • Die Grenze im Beamtenverhältnis ist nicht BA/MA, sondern eine Regelstudienzeit von 9 Semestern.


    @Ontopic: Fair wäre eine Besoldung nach Schulgröße (ist ja an anderen Schulform ähnlich) bei der die Leitung bis auf A15Z hoch kommen kann. Ich kenne ehrlich gesagt keine Grundschule die so groß wäre wie ein durchschnittliches Gymnasium oder eine Gesamtschule und doch, die Aufgaben wachsen mit der Größe, aus dem Grund wird die Leitungszeit nach der Größe der Schule (und der Schulform) bemessen. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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