Die Grenze im Beamtenverhältnis ist nicht BA/MA, sondern eine Regelstudienzeit von 9 Semestern.
@Ontopic: Fair wäre eine Besoldung nach Schulgröße (ist ja an anderen Schulform ähnlich) bei der die Leitung bis auf A15Z hoch kommen kann. Ich kenne ehrlich gesagt keine Grundschule die so groß wäre wie ein durchschnittliches Gymnasium oder eine Gesamtschule und doch, die Aufgaben wachsen mit der Größe, aus dem Grund wird die Leitungszeit nach der Größe der Schule (und der Schulform) bemessen.
Naja aber bei einer großen Schule gibt es doch auch diverse Abteilungsleitungen. In vielen Grundschulen gibt es aus Mangel nicht mal mehr 2 Leitungen, also SL oder Stellvertreter.