Ralf Uwe Anfänger

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  • Hallo zusammen,

    ist die Lehrbefähigung nicht durch einen einfachen Antrag auf Laufbahnwechsel zu gewähren? Wer hat Erfahrung diesbezüglich. Danke!

  • Hallo zusammen,

    ich bin verbeamteter Lehrer auf einer Gesamtschule für Sek. 2 nach erfolgreichem Abschluss des 1. Staatsex., Referend. und 2. Staatsex.. für Sek.2. Nun habe ich auch in meiner Fächerkombi. mein 1. Staatex. für Gymnasium abgeschlossen. Ich bat beim Schulamt um Erteilung der Lehrbefähigung auch für Gymnasien also für die gymnasiale Oberstufe. Man sagte mir mündlich, dass für eine Befähigung das 1. Staatex. nicht genüge ( das 2. Stasrsex notwendig wäre), daher das Referendariat fehle. Stimmt das? Dann müsste ich ja erneut ein Referendariat absolvieren.

    Ich habe eine VO gefunden, wo in Paragraph 45 Hess. LaufbahnVO Abs.1 „Lehrkräfte, die neben Ihrer bisherigen Befähigung für ein Lehramt die Befähigung für ein weiteres Lehramt erwerben, in die der weiteren Lehramtsbefählgung entsprechende nächsthöhere Laufbahngruppe aufsteigen können, wenn sie sich in einer Zeit von mindestens sechs Monaten in einem Amt dieser Laufbahngruppe bewährt haben.“

    Wer hat Erfahrung?

    Danke.

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