Bonn38 Anfänger
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Im übrigen meine ich, dass das solange möglich ist, wie deine Kinder unter 18 sind. Die Beurlaubung darf insgesamt 15 Jahre nicht überschreiten. Ruf doch einfach bei deiner BezReg an und frage nach.
Herzliche Grüße! -
Hallo zusammen,
Ich bin neu im Forum und habe folgende Frage. Kann man sich in NRW beurlauben lassen aus familiären Gründen zur Betreuung von Kindern (ich habe 2 Kinder unter 6 Jahre), auch wenn diese beide einen Kitaplatz haben? Ich überleg nämlich mich beurlauben zu lassen, da ich gerade mit halber Stelle an gebundenen Ganztagsgymnasium überlastet bin. Viele Grüße
Bonn38
Danke :). Habe jetzt auch verstanden, wie man einen Thread eröffnet.