Hallo zusammen, ich bin Förderschullehrerin, und als Beamtin auf Probe inklusiv an einer Oberschule angestellt. In einer E-mail tritt nun meine Schulleiterin mit der Beauftragung der Landesschulbehörde auf mich zu, um meine Bewährung festzustellen. Nun bin ich aber in einer Zwickmühle, weil ich eigentlich nicht verbeamtet werden möchte. Mein Mann ist hauptberuflich tätig. Ich war bis jetzt immer in Teilzeit beschäftigt, um unsere 4 Kinder versorgen zu können. Es hat sich in den letzten Jahren herausgestellt, dass mit den häufigen beruflichen Veränderung meines Mannes auch immer Schwierigkeiten mit der Behörde (Versetzung) verbunden waren. Für die Zukunft würde ich gerne flexibel in meinen Entscheidungen sein. Trotzdem würde ich mich gerne noch mal professionell beraten lassen, bevor ich die Entlassung bei der Lschb beantrage. Kann mir jemand weiterhelfen?
Werbung
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen
nervenkrieg2015
Hallo zusammen,
ich bin Förderschullehrerin, und als Beamtin auf Probe inklusiv an einer Oberschule angestellt.
In einer E-mail tritt nun meine Schulleiterin mit der Beauftragung der Landesschulbehörde auf mich zu, um meine Bewährung festzustellen.
Nun bin ich aber in einer Zwickmühle, weil ich eigentlich nicht verbeamtet werden möchte.
Mein Mann ist hauptberuflich tätig. Ich war bis jetzt immer in Teilzeit beschäftigt, um unsere 4 Kinder versorgen zu können.
Es hat sich in den letzten Jahren herausgestellt, dass mit den häufigen beruflichen Veränderung meines Mannes
auch immer Schwierigkeiten mit der Behörde (Versetzung) verbunden waren.
Für die Zukunft würde ich gerne flexibel in meinen Entscheidungen sein.
Trotzdem würde ich mich gerne noch mal professionell beraten lassen, bevor ich die Entlassung bei der Lschb beantrage. Kann mir jemand weiterhelfen?