Hallo! Du scheinst Dich mit Versetzungen/Freigaben auszukennen. Entnehme dies aus Deinem folgenden Beitrag:
"Hier in Nds haben wir ja die sog. eigenverantwortliche Schule, bei der der Schulleiter nicht mehr "nur" Vorgesetzter ist, sondern tatsächlich auch "ein bisschen" Chef. Bei Anträgen zu einem Schulwechel muss er sein ok geben. Er ist nur dann wirklich verpflichtet, jemanden gehen zu lassen, wenn diese Person eine höherwertige Stelle gefunden hat."
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SeizeTheDay
Hallo! Du scheinst Dich mit Versetzungen/Freigaben auszukennen. Entnehme dies aus Deinem folgenden Beitrag:
"Hier in Nds haben wir ja die sog. eigenverantwortliche Schule, bei der der Schulleiter nicht mehr "nur" Vorgesetzter ist, sondern tatsächlich auch "ein bisschen" Chef. Bei Anträgen zu einem Schulwechel muss er sein ok geben. Er ist nur dann wirklich verpflichtet, jemanden gehen zu lassen, wenn diese Person eine höherwertige Stelle gefunden hat."
Meinst Du, Du könntest mir in meinem Thread http://www.lehrerforen.de/index.php?thread/43984-gymnasiallehrerin-die-an-einer-hauptschule-ihre-probezeit-absolviert-hat-möchte/ helfen?
Vielen lieben Dank schonmal im Voraus!