GPR berät die Schulpersonalräte ist aber nicht handlungsfähig bei Konflikten an Schule, die in den Wirkungskreis der SPR fallen.
Aus dienstlichen Gründen ist eine Versetzung auch gegen den Willen der Kollegen möglich. Deren Belange sind zu berücksichtigen, aber keine Schule ist unzumutbar.
Die Schulsekretärin ist im Personalrat der Schule für die Gruppe des nicht-pädagogischen Personals zuständig.
Ich frage mich jetzt, was es mit der "selbstverantworteten Schule" auf sich hat? Kann die Behörde einer Schule einen Kollegen "aufzwingen"?
Eine neue Schule ist jetzt ganz bestimmt besser. Ich versuche selber schon länger die Schule zu wechseln; muss mich aber sicherlich auch bald nicht mehr selber darum kümmern, das machen dann meine Kollegen schon für mich- heute kam noch kein Behördenbrief.