Beiträge von FrauBounty

    Wie die Kinder sind, wird dir hier keiner sagen können. Jedes Kind ist ganz individuell besonders, wie es alle Kinder sind. Der Ausprägungsgrad der Behinderung variiert stark. Ich habe an einer SfLb schon oft Kinder mit Down Syndrom gesehen. Natürlich findest du diese Kinder auch an einer SfGb, aber genauso auch an Regelschulen im Gemeinsamen Unterricht.
    Ich hatte mal einen ganz tollen Link, gemacht von Schülern mit Trisomie 21. Die Seite strotzte nur so vor Selbstbewusstsein und Lebensfreude. Ich such dir den Link später raus.


    Liebe Grüße

    Folgender Passus


    " Ich war bereits in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis oder Beamtenverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigt - entsprechende Nachweise füge ich der schriftlichen Bewerbung bei -"


    Es geht ja bei dem Beamtenverhältnis nicht um ein Dauerbeschäftigungsverhältnis. Im Ref waren wir in einem Beamtenverhältnis. Nur ist das gemeint????


    Habt ihr das angekreuzt oder nicht?


    Vermutlich eine typische Deutschlehrerfrage, da ich mal wieder zu genau auf die Formulierung achte :rolleyes:

    Wie wäre es, wenn du sie nach der Struktur ein eigenes Gedicht schreiben lässt? Du kannst ja dementsprechend Arbeitsblätter vorbereiten. Und als diff. Maßnahme könntest du Wortsammlungen anbieten z.B. zum Thema *ich male mir Weihnachten* oder Bildkarten.
    Ich weiß ja nicht, wie fit deine Kleinen sind, aber vielleicht kannst du sie ja auch etwas kneten lassen...?

    Ich bekomme BAT IIa als Sonderpädagogin.


    Das Gehalt kommt leider erst zum Monatsende. Bisher kam es wohl zur Mitte des Monats, ab Dezember aber erst am 30/31. Das mit der Abschlagszahlung ist auch so eine Sache. Ich habe keine bekommen; bei mir dauerte es ab Vertragsunterzeichnung bis zum ersten Gehalt aber auch nur gute 4 Wochen. Normal kann das laut LBV bis zu 6-8 Wochen dauern. Dann bekommt man ca zwei Wochen, nachdem dem LBV alle Unterlagen vorliegen, eine Abschlagszahlung.


    Ganz ohne Durststrecke gehts also nicht...

    Ich finde die Konsequenz völlig in Ordnung und angemessen. Und vor allem - selbst wenn es dir nur so rausgerutscht ist, du musst da jetzt bei bleiben, um nicht dein Gesicht zu verlieren.


    Letztlich ist es doch nur eine Benachrichtigung der Eltern, oder? Und ohne enge Zusammenarbeit mit den Eltern geht es nunmal nicht.


    Bleib geradlinig, du machst das sehr gut :)

    Bei uns - soziale und emotionale Entwicklung - sind das Kinder, deren Förderbedarf das übliche Maß deutlich überschreitet. Na ja, also ähnlich wie es im VO-SF definiert war. In der AO-SF ist das ja ähnlich.
    Wir müssen dann eben nachweisen, was an Förderung bereits stattgefunden hat, klar, und darlegen, wie zusätzliche Lehrerkapazitäten dem Kind helfen könnten.


    Warum stellen sich die Eltern denn quer bei euch? Letztlich kommen die zusätzlichen Stunden doch nur dem Kind zugute. Es hat doch keine Nachteile dadurch ?(

    Liebe Kollegen :D


    nun wirds ja bald spannend in NRW und wir können uns bewerben.


    Aus dem Seminar habe ich die Info, dass wir ein pol. Führunsgzeugnis brauchen. Ich hatte das so verstanden, dass wir das bei der Bewerbung mit einreichen müssen, nur bei LEO online finde ich in der Checkliste nichts dazu...


    Habe ich da was falsch verstanden?


    Im Seminar nachfragen geht (leider ;) ) nicht mehr, daher hoffe ich, ihr könnt mir helfen...


    Liebe Grüße!

    Ohne jetzt groß spekulieren zu wollen klingt das für mich eher nach einer emotionalen Störung als nach einer Lern- oder Entwicklungsstörung. Habt ihr die Möglichkeit, einen Schulpsychologen hinzuzuziehen, um auf Angststörungen oder depressive Aspekte untersuchen zu können?
    Ist aber wie eingangs gesagt nur spekulativ...


    Liebe Grüße

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