angaben für nrw...
du darfst in elternzeit unterhälftig arbeiten. sind es weniger als 8 stunden, muss die schulleitung das genehmigen.
ich war bei kind 2 1 jahr zuhause und habe mich dann 2 jahre in elternzeit selber vertreten. angefangen mit 15, dann 18 stunden. ich hätte auch mehr machen können. der vorteil liegt darin, dass dir teilzeit in elternzeit für die pension so angerechnet wird, als würdest du vollzeit arbeiten. in nrw bekommt man zusätzlich in elternzeit noch einen zuschuss zur pkv von 31,-.
die elternzeit läuft ab dem tag der geburt. so endete meine elternzeit nach 3 jahren mit dem 3. geburtstag meiner nun bald mittleren.
das eine jahr elternzeit (du fragst wg elterngeld, oder?) liefe dann auch bei dir bis zum 1. geburtstag, aber natürlich kannst du auch länger zuhause bleiben. nur dann eben ohne elterngeld, sofern du es nicht auf zwei jahre verteilst.
hoffe, das war alles so richtig. bin noch nicht wieder voll im thema und das letzte mal ist schon so lange her
alles gute!