Punkt 1 und 2 waren bei mir wie bei Bolzi, Punkt 3 steht noch aus
Ich wünsch dir hier schonmal nen guten Start ins neue Schuljahr. Wir lesen uns
Punkt 1 und 2 waren bei mir wie bei Bolzi, Punkt 3 steht noch aus
Ich wünsch dir hier schonmal nen guten Start ins neue Schuljahr. Wir lesen uns
Antwort aus NRW ja!
Ich habe dir von ein paar Tagen schon woanders geantwortet von daher fasse ich mich kurz.
Ich bin kurz nach meiner Verbeamtung mit dem 2. Kind schwanger geworden und fange jetzt wieder an. Meine SL hat es sportlich genommen, sie war und ist sehr nett und verständnisvoll
(und bei Nummer 2 war ich auch erst 28 - was für ein Quatsch)
Klar mache ich mir Gedanken, wie das alles klappen wird, aber es wird klappen, weil ich das so will.
Genieß deine Schwangerschaft, das Babyjahr und deine dann zwei Kinder... die Schule hat dich früh genug wieder. Du bist nicht unersetzbar.
LG, FB
Wo ist das Problem?
Antrag stellen, wenns Kind da ist. Schließt sich die Elternzeit nicht direkt an die Mutterschutzfrist an (das ist bei den Vätern evtl anders geregelt?), hat man 6 oder 8 Wochen Vorlauffrist, bis die Elternzeit starten kann.
Nein, das darf nicht abgelehnt werden.
Ich bin gerade noch in EZ, mein Mann ( ein Nicht-Lehrer ) wird dann die zwei Vätermonate nehmen und freut sich schon darauf, auch wenn er nicht komplett zuhause bleiben wird.
Na ja, finanziell lohnt es nicht für uns... aber was macht man nicht alles für die lieben Kleinen?
Auch meine Geschichte.
Meine Elternzeit endet nun und ich fange jetzt wieder an zu arbeiten.
Blöd war es schon, es tat mir neben all der Freude über die Schwangerschaft leid für die neue Schule, die sich ja für mich entschieden hatte. Ich durfte dann auch die ganze Schwangerschaft über nicht arbeiten... sehr unangenehm, das alles.
Hast du nen befristeten Vertrag? Oder wieso meinst du, dass dein SL dir wieder kündigen könnte? Bist du dir in dem Punkt sicher?
Mensch... überhaupt. Herzlichen Glückwunsch!
LG, FB
Verheiratet, Kind, verbeamtet
(allerdings ists mit Kind schon schwieriger, ne feste Stelle zu finden )
Schwierig...
Ist nur euer Kinderarzt dran oder habt ihr auch mal ne umfassende Diagnostik laufen lassen? Die Vestersche in Datteln wäre doch bei euch in der Nähe, oder?
Da ich auch nichts raten kann, ohne euer Kind und die Schulstruktur bei euch in der Ecke zu kennen, würde ich ihn mal komplett durchchecken lassen (SPZ oder Datteln) und dann auf der Grundlage überlegen, ob ihr einen AO-SF Antrag stellt.
Im Grunde musst du dir auch jetzt keine Gedanken über den möglichen Förderort machen, sondern das würde im Laufe des Verfahrens die Sonderschulkollegin bzw der Kollege mit euch erörtern.
Alles Gute, FB
(und noch meine Antwort als Mutter - habt ihr mal seine Hlaswirbelsäule checken lassen? AD(H)S-ähnliche Probleme können auch hier begründet liegen, Stichwort KISS. Würde ich im Zweifelsfall abklären lassen. Bei Interesse - einfach mal googeln oder hier im Forum suchen, da kommen schon gute Hinweise.)
ich bin auch aus NRW und wir mussten einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Das war auch einer speziell für Kinder - da ist ja dann auch nochmal einiges anders als bei Erwachsenen.
nur kurz und klein geschrieben, da baby auf dem schoß hockt.
die hsp kannst du gut in einer gruppe durchführen. die fördervorschläge sind wie bereits genannt bestandteil der hsp und untergliedert je nach strategie. ich würde dann für diese strategien arbeitsblätter erstellen und jedem kind einen tagesplan dazu in die hand geben.
später gern mehr, wenn du fragen zur durchführung usw hast
Zitatdie Nächte sind (hoffentlich) wieder zum Schlafen da
hier nicht...
sorry
Wie du es tatsächlich machst, wirst du ohnehin erst sagen können, wenn ihr eine gewisse Routine habt.
Mein Sohn war ein halbes Jahr alt, da habe ich mit dem Ref weiter gemacht - das ging super. Ich hatte zunächst ein Jahr Babypause beantragt, habe die Pause dann aber verkürzt.
Meine Tochter ist jetzt 10 Monate alt... und an arbeiten wäre bei ihr jetzt wirklich nicht zu denken...
Wenn du eine Babypause im Ref hast, bist du übrigens - ich spreche wieder für NRW - nicht an die offiziellen Prüfungstermine gebunden, sondern hast ein Recht auf Sonderprüfungstermine. Da würde ich einfach mal bei euch im Seminar nachfragen, wie das gehandhabt wird.
Ich ergänze
zu 2: natürlich direkt nach dem Mutterschutz bzw dann, wenn du eben in Elternzeit wieder zu arbeiten beginnst. Wichtig ist, dass du eben in EZ bist, sonst ist es nicht möglich, unterhälftig zu arbeiten. Deine SL kann da auch nichts gegen sagen - das ist dein Recht, wenn du dich in EZ selber vertrittst.
zu 3: mit wievielen Stunden du arbeitest, ist irrelevant. Du darfst wegen deines Kindes bzw der Elternzeit nicht benachteiligt werden.
Die Stillstunden müsste es eigentlich über das erste LJ hinaus geben... hoffe ich zumindest
Meine Angaben sind aus NRW... das nur am Rande.
Alles Gute, FB
Oder du vergleichst Dänemark-Deutschland. Bzw Tendenzen in den einzelnen Bundesländern.
Wenn du dich um eine spezielle Zielgruppe kümmern willst, fände ich die Schüler mit sozial-emtionalem Fördrebedarf sehr interessant, weil sie - aufgrund ihrer Besonderheiten - allgemein als am schwersten zu integrieren gelten.
gibt es zufällig schon weitere erfahrungen? vor allem, was die beihilfe nun tatsächlich übernimmt?
ich habe in meiner pkv einen zusatz, dass sie all das übernehmen, was die beihilfe von ihrem anteil nicht übernimmt, also ggf auch über die 20% hinaus. aber wie das in der praxis aussieht
den kostenvoranschlag hab ich hier liegen... muss ich den jetzt an die beihilfe schicken und die pkv? ich bin trotz zweier kinder noch völlig ahnungslos in diesen dingen *schäm*
entschuldigt die kleinschreibung, tippe gerade einarmig
lg, fb
ZitatOriginal von Franz-Josef-Neffe
Nochmals zur "Diagnose"! Die ist bloße Etikettierung, Aussortierung und suggestive Problemmehrung, wenn sie nicht mit einer konkreten Perspektive verbunden ist.
Eben das ist nicht richtig. Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, daher kann ich nur für NRW sprechen, aber Diagnostik muss bei uns immer Förderdiagnostik sein. Wenn ich ein Gutachten beim Schulamt abgebe, in dem nur steht "Schüler XY hat folgende Probleme...", bekomme ich das Gutachten ohne Gruß zurück. Viel wichtiger als eine Klassifizierung sind immer die Vorschläge, wie dem Kind am besten geholfen werden kann.
Wie dem auch sei...
Zu deiner Ausgangsfrage, Lisa... ich finde es schwierig, schon im Kiga eine Lernbeeinträchtigung zu prognostizieren. Gerade wenn ich mir die Kinder bei uns im Kiga so anschaue und sehe, mit welchem Tempo sie sich entwickeln. Ist denn schon etwas "Offizielles" gelaufen hinsichtlich eines Förderbedarfs? Magst du vielleicht etwas näher beschreiben, was genau das Problem ist und wer es als solches definiert?
Da du dich ja hier aus der Diskussion bislang raushälst... gerne auch per PN
LG, FB
Natürlich kannst du dann zuhause bleiben - wie jeder Arbeitnehmer sonst auch. Hat mein Mann auch schon gemacht, als ich mit Neugeborenem, Kleinkind und Fieber zuhause lag.
In NRW sind das laut meinem schlauen Lehrerkalender 4 Tage pro Kalenderjahr bei Angestellten. Bei Beamten soll das entsprechend gelten laut Sonderurlaubsverordnung.
Ich versteh deine Gedanken schon - ich muss theoretisch auch immer jedes Wenn und Aber abgeklopft haben. Letztlich ist die Praxis dann aber doch wieder anders - hier sagt man so schön: Et kütt wie et kütt. Passt schon...
LG, FB
Unfassbar!!!! Das macht mich so wütend, wenn ich das lese. Was bitte ist denn eine flexiblere Betreuungsform als eine Tagesmutter?
Und welcher Kindergarten hat denn heute noch länger als bis 16 Uhr auf?
Vielleicht hat der gute Mann da einen heißen Tipp? Den würde ich dann auch gern erfahren.
Dieses Argument mit den anderen Berufen... ach je, grässlich. Wie nichtssagend
Ich habe keinen Rat für dich, aber mein vollstes Mitgefühl. Ein schlechtes Gewissen musst du(!) nun wirklich nicht haben.
LG und Kopf hoch!
Großartig!!! Herzlichen Glückwunsch - genieß deine wohl verdiente Ruhepause
ZitatOriginal von flecki
Du musst in NRW eine ausreichende Immunität gegen Röteln, Ringelröteln und Windpocken besitzen, unterrichtest du in einem ersten Schuljahr auch gegen Masern. Diese wird durch den Amtsarzt durch einen Bluttest bestimmt. Bis die Ergebnisse vorliegen darfst du nicht unterrichten. Sollte einer der Tests eine nicht vorhandene Immunität zeigen darfst du gar nicht unterrichten und bekommst ein Berufsverbot.
Wenn man behinderte Kinder unterrichtet, gelten nochmal strengere Regeln. Ich durfte jetzt wg fehlender Immunität gegen CMV nicht arbeiten.
Meines Wissens gibt es diese Regelung aber nur in NRW, sollte dich also nicht tangieren.
Ich bin ungeplant kurz vor dem Ref mit unserem ersten Kind schwanger geworden - ich habe ganz irritiert beim Sekretariat des Seminars angerufen, wie das denn jetzt möglich sei mit Ref usw. Was sagte mir die gute Dame? "Herzlichen Glückwunsch - das haben wir hier öfter." Und sie hatte Recht...
Das wird schon. Ist halt stressig, wenn man neben dem Vorbereitungskram noch ein Baby hat, aber auch schön - man behält den Blick fürs Wesentliche
Alles Gute und eine schöne Schwangerschaft, FB
Es wird dir niemand danken, wenn du in dieser Situation deine Familie hinten an stellst und dich um das Wohl deiner Schüler kümmerst.
Zu der Reaktion der Eltern... ich kann jetzt nur von mir ausgehen (gut, mein Großer ist erst im Kindergarten), aber ich hätte doch in jedem Fall Verständnis, dass deine Mutterrolle in dem Fall vorgeht. Vielleicht sind sie im ersten Moment etwas verärgert, aber das gäbe sich bestimmt.
Ich hoffe, deinem Kind geht es bald wieder besser. Klingt irgendwie gar nicht gut... alles Gute!
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