ZitatAlles anzeigenOriginal von Super-Lion
Hallo Fridolin,
in welchem Kontext möchtest Du denn diese Berufsbezeichnung genau verwenden?
Ich bin Ingenieurin und habe eigentlich nie in Bewerbungen geschrieben, dass ich dies bin.
Eher in Richtung: Nach meinem Studium der .... (ggf. Abschluss Dipl.-Ing. in Klammern), habe ich,....
Vielleicht könntest Du es ja so schreiben, dann legst Du Dich nicht richtig fest, läufst aber auch nicht Gefahr, Dich mit einer nicht geschützten Bezeichnung vielleicht sogar unter Wert zu verkaufen.
Nur so meine Meinung.
Viele Grüße
Super-Lion
So habe ich es bislang auch getan. Allerdings lese ich auf vielen Bewerbungsdeckblättern Dinge wie "Max Mustermann - Diplom-Kaufmann". Ich dachte, es sei vielleicht gern gesehen, wenn Bewerber ihren Beruf in dieser Form mit angeben.
ZitatOriginal von Mikael
Mal eine Nachfrage:
Gibt es (irgendwo) die Möglichkeit, sich den "Master of Education" nachträglich als akademischen Grad bescheinigen zu lassen? Die Gleichwertigkeit zum ersten Staatsexamen sollte ja gegeben sein.
Gruß !
Danach suche ich gerade auch. Wenn Du eine Möglichkeit gefunden hast, dann geb mir bitte Bescheid. Die einzige Lösung, die mir einfällt, ist eine Uni zu finden, die den MA Edu. vergibt und eine ähnliche Prüfungsordnung hat, wie Deine Alma Mater. Im besten Falle bekommst Du alle Scheine anerkannt und machst dann ggf. nur noch die fehlenden Scheine und die Prüfungen.
Derzeit ist mir aber keine Möglichkeit bekannt, wie man ohne großen Aufwand den Master of Education ausgestellt bekommt, wenn die eigene Uni ihn nicht vergibt. An der Uni Bielefeld werden z.B. beide Abschlüsse vergeben. Als Lehrämtler hast Du nach bestandener Prüfung beide Abschlüsse in der Tasche.
In vielen Bundesländern wurde vor ein paar Jahren der Diplom-Jurist eingeführt, den man mit dem ersten juristischen Staatsexamen erhält. Leider wurde das bei den Lehrern noch nicht eingeführt. Allerdings gab es ein Urteil, wonach "Altfälle" (z.B. jemand der 1985 das Erste Staatsexamen gemacht hat) keinen Anspruch auf den Diplom-Juristen haben.
Ich hoffe aber, dass aufgrund der Chancengleichheit bald eine vernünftige Lösung findet. "Erstes Staatsexamen" hört sich für Laien wie "Vordiplom" oder "Zwischenprüfung" an. Viele wissen gar nicht, dass das ein vollwertiger Hochschulabschluss ist, für den man 9-10 Semester studieren muss. Und genau diese Menschen treiben mich derzeit zur Weissglut, weshalb ich auch gerne den Master hätte. Ich denke, dass schon die ein oder andere Bewerbung meinerseits im Papierkorb eines Personalers gelandet ist, da er mit "Ersten Staatsexamen" nichts anzufangen weiß. Lapidare und weltfremde Antwort des Lehrerprüfungsamtes auf meine Vermutung: "Wenn Sie jemand einstellen will, kann er ja in der Lehrerprüfungsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern nachlesen."
Darf ich fragen, wo Du studiert hast?