Beiträge von Super-Lion

    Stehe vor dem gleichen Problem, allerdings in Ba-Wü.
    Ich komme mir bei diesen Formularen wie der größte Depp vor.
    Es gibt sicherlich auch Menschen, die nicht ganz so intelligent sind, wie machen die das?
    Oder bin ich nur so blöd?
    Was trägt man denn hier bei dieser Unterhaltsgewährung des nicht verheirateten Partners ein?


    Bitte helft mir!!!


    Danke und viele Grüße
    Super-Lion

    Hallo zusammen,


    ich hänge mich hier mal an.
    Meine Schulleitung (Ba-Wü, verbeamtet, privat versichert + Beihilfe) wollte eine Schwangerschaftsbescheinigung. Diese hat mir meine Frauenärztin ausgestellt, Kostenpunkt 15 Euro, wurde von mir bei der Frauenärztin bar bezahlt.
    Wer ersetzt mir diese Kosten?
    Beim LBV steht etwas von "Dienststelle". Ich glaube aber nicht, dass meine Schule mir die 15 Euro zurückerstattet.
    Bitte teilen Sie Ihrer Dienststelle Ihre Schwangerschaft und den Tag Ihrer Entbindung mit. Die Dienststelle wird Sie über die Schutzbestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz informieren. Sie kann eine Schwangerschaftsbescheinigung verlangen. Die Kosten für diese Bescheinigung übernimmt Ihre Dienststelle.


    Kann mir jemand weiterhelfen?


    Vielen Dank und viele Grüße
    Super-Lion

    Im Buch "Schul- und Beamtenrecht in Baden-Württemberg" von Reip/Gayer (übrigens sehr zu empfehlen) ist eine Tabelle abgedruckt, die es eindeutig klarstellt.


    Klassenlehrer oder unterrichtender Lehrer kann nach §90 Abs. 1 Nr. 1 bis zu zwei Unterrichtsstunden Nachsitzen anordnen.
    Anhörung des Schülers


    Schulleiter nach §90 Abs. 1 Nr. 2 Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden, Überweisung in eine Parallelklasse etc.
    Anhörung des Schülers, + Anhörung der Erziehungsberechtigten (Ausnahme: Nachsitzen)


    Beim Nachsitzen müssen die Eltern also nicht angehört werden.

    Ich verstehe das so, dass der Schüler vor der Entscheidung nachzusitzen angehört werden kann. Das heißt, er kann sich zu seinem "Vergehen", weshalb er nachsitzen muss, äußern.


    Im Übrigen bedeutet für mich bei allen anderen Entscheidungen, also nicht nachsitzen, wie z.B. Schulausschluss etc.
    So wird das zumindest bei uns an der Schule gehandhabt.


    Minderjährig ist definitiv unter 18 Jahren.


    Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:
    http://www.roland.haecker.org/…ht/Schulgesetz_042008.pdf


    Viele Grüße
    Super-Lion

    Hallo Schrödingers Katze,


    schön, dass sich jemand für die beruflichen Schulen entscheiden möchte.
    Ich könnte mir vorstellen, dass die meisten eben das allgemeinbildende Gymnasium von ihrer eigenen Schulzeit kennen und deshalb dort landen.
    Wenn Du Dein Referendariat an einer beruflichen Schule machst, musst Du aber meines Wissens auch in anderen beruflichen Schularten unterrichten bzw. dort auch eine Lehrprobe ablegen. Mathe und Physik könnte z.B. in der 2jährigen Berufsfachschule, im Berufskolleg etc. pp. anfallen.
    Das Schülerklientel in der 2jährigen ist nicht ganz einfach. Es handelt sich hierbei um überwiegend schwache Hauptschüler, die noch den mittleren Bildungsabschluss erreichen möchten. Am besten mit so wenig Aufwand wie möglich. Sprich: keinem. :( Ein paar wenige Schüler sind motiviert, gehen aber oftmals leider unter.
    Dies solltest Du bei Deiner Entscheidung bedenken.
    Ich selbst unterrichte an einer beruflichen Schule in diversen Schularten. Wir haben auch ein berufliches Gymnasium, Berufskolleg, Meisterschule, Berufsschule, Berufsfachschulen etc. Ich persönlich möchte nicht tauschen, aber ich könnte mir vorstellen, dass das nicht für jeden/jede etwas ist.
    Deshalb würde ich Dir raten, ein paar Stunden in verschiedenen Schularten anzuschauen, ehe Du Dich entscheidest.
    Die "lieben Kleinen" gibt es bei uns auch nicht, wir starten mit mindestens 15jährigen. Dafür sind die Schüler aber auch manchmal bereits 40 Jahre alt.


    Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung.


    Herzliche Grüße
    Super-Lion

    Ich verstehe diese Lehrbeauftragten nicht, die die Entwürfe 3 Tage vorher wollen. Was für ein Bullshit. Bei der Lehrprobe bekommen sie diese auch nur eine halbe Stunde vorher.
    Wenn Du wirklich noch etwas ändern willst, würde ich dies dem Lehrbeauftragten mailen und fragen, ob es noch möglich ist.
    Auf der anderen Seite ist die Frage, ob es dann besser wird als bislang, da Du wieder arg in Zeitnot kommen wirst.
    An welchem Seminar bist Du denn?
    Kopf hoch.
    Und als Tipp: Lese mal das Buch "Sorge Dich nicht, lebe!". Das hat mir zu Studienzeiten in Prüfungszeiten echt den Kopf freigemacht.
    Was wäre denn wirklich sooooo schlimm daran, wenn Du verlängern müsstest?


    Alles Gute.
    Herzliche Grüße
    Super-Lion

    Besprichst Du denn die Unterrichtsentwürfe im Vorfeld mit Deinem Mentor oder Deinen Kollegen?
    Zeigst Du Ihnen Deine Ausarbeitungen, wenn Du sie fertig hast?
    Was fand Dein Schulleiter an den Besuchen nicht gut? Woran kannst Du arbeiten?
    Wie lauten die Zielvereinbarungen Deiner Lehrbeauftragten am Seminar?

    Man kann hier sicherlich auch nicht Grundschulen mit beruflichen Schulen vergleichen.
    Unser Unterricht geht von 7:50 bis 16:25 (teilweise sogar noch länger).


    Ich gebe Trantor recht, wenn man nur noch eine Stunde nach der Mittagspause hat, ist das doof. Dann kann man diese aber auch mal in die Mittagspause (6. Stunde) legen, wenn die Schüler anschließend "aus" haben und der Lehrer bei weiterem Unterricht auch noch mindestens eine Pause im Anschluss hat. Halbtagesunterricht haben bei uns aber nur Schüler, die in der Berufsfachschule sind. Und dann auch nur an max. 2 Tagen in der Woche. Alle anderen haben den ganzen Tag Schule.


    Dafür hat bei mir jeder Vollzeitkollege/jede Vollzeitkollegin, sofern er/sie das möchte, einen unterrichtsfreien Tag.
    Teilzeitkollegen 2-3 freie Tage, je nach Deputat.


    Was ist denn eigentlich das Problem an Freistunden? Ich kopiere da, korrigiere, bereite teilweise vor, erledige den Verwaltungskram,…. Langweilig ist mir da nie. Und dafür mache ich inzwischen weniger zuhause, Unterrichtsvorbereitung eigentlich nur noch in der Schule.

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