ZitatOriginal von Olfri Nun erwarten wir voraussichtlich zum 01.10.2010 unser zweites Baby.
Na, herzlichen Glückwunsch! Das ist doch erstmal am wichtigsten!
ZitatOriginal von Olfri Aber angeblich ist ein Wechsel in die gesetzliche Pflichtversicherung aufgrund einer bestehenden Behandlung (Schwangerschaft) auch nicht so einfach möglich.
Doch. Unter diesen Umständen sogar ohne Probleme. Es gibt vier, fünf Gründe, wann du ohne Probleme wechseln darfst. Hier ist es erstens der Statuswechsel, zweites die Verringerung des Gehalts. Deine Freundin darf sich jede GKV aussuchen und die müssen sie aufgrund der Schwangerschaft auch nehmen. Da gibt es gesetzliche Vorschriften.
ZitatOriginal von Olfri Zudem wird sie auch keinen Anspruch auf ALGII haben, da ich mit ihr zusammen wohne und zu viel verdiene.
'Türlich. ALG Zwo ja, ALG Normal nein. Das erste ist die Absicherung für ihr Leben und logischerweise auch für das ungeborene. Sobald es auf der Welt ist gibt es auch für das Kind entsprechende monetäre Fürsorge vom Staat. Ist nicht viel, und du wirst da auch mit hinein gerechnet - da Lebensgemeinschaft.
ZitatOriginal von Olfri Es kann doch nicht sein, dass ihr nichts anderes übrig bleibt, als sich privat voll versichern zu müssen - da frisst ja dann die Krankenversicherung beinahe das komplette Elterngeld auf...???
Nö, wie oben beschrieben: Wechsel in die GKV ist unter diesen Umständen möglich, bei ALG II Bezug wird sie ja eh in die GKV pflichtversichert,
ZitatOriginal von Olfri Vielen Dank schon mal für Eure Mühe...Ach ja, und deswegen heiraten möchten wir auf die Schnelle eigentlich auch nicht...
Beamte, vor allem Lehrerinnen die nicht heiraten - unterrichten entweder keine Mathematik, sind ständig pleite oder von allen guten Geistern verlassen! Es tut nicht weh, man kann es wieder "wegmachen", es rentiert sich richtig - auf vielen Ebenen und man bekommt einen Ring an den Finger