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Ich habe noch viele Fragen bzgl. des weiteren Ablaufs, vielleicht kann der ein oder andere sie beantworten:
- Muss ich die Schriftliche Arbeit abgeben? Was passiert wenn ich sie nicht abgebe?
- Wann ist die Prüfung eingeleitet? Mit Abgabe der schriftlichen Arbeit (Abgabedatum: 31.7.12)? Oder mit Verkündung der Vornote im September 2012? Oder noch später? Mein Prüfungsdatum ist wahrscheinlich Anfang Dezember 2012.
- Kann ich während der eingeleiteten Prüfung kündigen? Welche Folgen hat das?
- Zur Kündigung aus gesundheitlichen Gründen: Benötige ich ‚nur‘ ein Attest vom Arzt, oder muss ich zusätzlich eine Therapie machen? Welche Folgen hat die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen?
Ich kann leider nur für NRW sprechen aber vielleicht lässt es sich für deinen Fall übertragen.
- Du musst die schriftliche Arbeit nicht abgeben. Wenn sie nicht abgegeben wird, wird es als 6 gewertet. Es sei denn, du kannst das Nicht-Abgeben begründen.
- Die Prüfung wird mit Anmeldung der Staatsarbeit eingeleitet.
Zur Kündigung hast du ja schon gute Antworten bekommen.
Ich drücke dir ganz fest die Daumen und hoffe, dass du einen Weg findest, wieder Freude am Lehrerberuf und -dasein zu entwickeln.