Danke für euren zahlreichen Antworten.
Wir schreiben die Teilleistungen (also schriftliche Leistungen (Klausuren/Klassenarbeiten) und sonstige Leistungen in Papierlisten. Das Verfahren ist sehr mühsam und fehleranfällig. Zunächst war mir unklar, ob es eine Rechtsgrundlage für dieses Verfahren gibt oder, ob wir das nur machen "weil man das schon immer so gemacht hat". Ich lese heraus, dass es durchaus auch die Praxis bei euch gibt, nur die Endnote (pro Halbjahr oder Schuljahr) in einem Notensystem der Schule zu erfassen und die Teilnoten, aus denen sich diese Note zusammensetzt, in der Verantwortung der Fachlehrer zu belassen.
Nun fehlt mir nur noch ein klarer Hinweis darauf, ob das auch legal ist?! In den von Bolzbold zitierten Quellen habe ich nicht direkt etwas dazu gefunden. Generell scheinen sich Verordnungen bei Verfahrensfragen erfreulicherweise zurück zu halten.