Also, ich glaube es ist nicht ganz so einfach. Zwischenzeitlich hat sich ja die Gesetzgebung geändert. War früher noch die Probezeit abhängig von der Examensnote, werden heute alle Lehrkräfte für drei Jahre zur Probe verbeamtet. Das heisst nach den drei Jahren erfolgt die Übernahme ins lebenszeitliche Beamtenverhältnis automatisch - d. h. ohne weitere Prüfung. Diese Regelung gilt seit 2009. Dementsprechend werden auch die Vorgaben der SSA jetzt gestellt. In deren Anforderungen für das Gesundheitszeugnis steht, dass die Untersuchung keine Einwände gegen die Einstellung auf Probe sowie die spätere Übernahme in das Arbeitsverhältnis auf Lebenszeit bestehen dürfen. Somit müsste, rein linguitisch und rechtlich, der dritte Besuch, wenn alles ok ist, entfallen. Jedenfalls nach gesundem Menschenverstand urteilend.