Zitat
Original von sina
Hi,
ich reche immer so:
52 Wochen - 12 Wochen Ferien = 40 Wochen
40 * 5 Tage = 200 Tage
Hinzu rechne ich noch die Tage, an denen ich mehrmals am Tag in die Schule gefahren bin (Elternabend / Schulkonferenz) und die Samstage, die ich wegen einer besonderen Veranstaltung dort verbracht habe.
LG
Sina
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Netter Versuch, ist aber nicht erlaubt:
§ 9 I Nr. 4 S. 2 EStG
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2Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.
220 - 230 Tage werden bei Arbeitnehmern akzeptiert, die nicht Lehrer sind und demzufolge auch keine Ferien haben.
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Original von Avantasia
... oder länger dort geblieben ist. Arbeitstage mit mehr als 8 Stunden bzw. mehr als 14 Stunden erfordern besondere Erwähnung. Such mal nach "Verpflegungsmehraufwand" im Internet.
À+
Kannst du dir sparen:
§ 4 V Nr. 5 EStG
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2Wird der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig, ist für jeden Kalendertag, an dem der Steuerpflichtige wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und seinem Tätigkeitsmittelpunkt
Die Schule dürfte wohl als Tätigkeitsmittelpunkt angesehen werden dürfen.
Allerdings: Wenn es keiner merkt - Glück gehabt. Ansonsten muss man mit den Streichungen leben.