@ cecilia:
Dann hat der künftige Vater doch alle Zeit der Welt und könnte das Kind betreuen - und die Mutter schafft das Geld herbei. Das ginge auch ohne Zusammenleben.
gruß, gemo
@ cecilia:
Dann hat der künftige Vater doch alle Zeit der Welt und könnte das Kind betreuen - und die Mutter schafft das Geld herbei. Das ginge auch ohne Zusammenleben.
gruß, gemo
Hallo,
mein Beitrag bezog sich überhaupt nicht auf die Sprache der Threads von Tina34 sondern auf die von Beitrag zu Beitrag sich widersprechenden Inhalte Ihrer Beschreibung der gleichen Sachlage.
Die darauf folgenden Beiträge anderer zeigen auch die Folgen der ganz anderen Schilderung.
Kritik an den Sprache und Kritik am Inhalt, an der geschriebeben Mitteilung - das kann auch ein Philosoph unterscheiden - oder ?
Und weil ich gearde dabei bin:("Warum zählen ... rückwärts?")
Ich hatte formuliert "die Bezeichnung war 'Höheres Lehramt' und ist akuell 'Lehramt für Gymnasien'". Aus dem sachlichen feststellenden "war" machte philosohus dämagogisch verändernd "Du ziehst ja vor". "Sein" und "Vorziehen" sind zwei völlig unterschiedliche Verben. Sie sollten auch intellektuel sauber getrennt gebraucht werden.
Philo wollte mich eben wie auch sonst in seinem Text mit der Tendenz des Verunglimpfens als rückwärtsgewand hinstellen. Bei dieser Veränderung ins Negative muss er mit einer Reaktion rechnen. Jedesmal !
Grüße, gemo
Danke Kiki74 !
Du stellst die Situation des bilingualen Unterrichts genau so dar, wie ich es versucht habe.
Vielleicht hat Dudelhuhn es ja nach Deinem Beitrag verstanden.
@ Eresa: Falls Du wirklich sehr interessiert bist, denke ich, es könnte sinnvoll für Dich sein, aktiver zu werden und offiziell auf dem Dienstweg an die für Dich zuständige Stelle (in Hessen Staatliches Schulamt - in NRW ?) eine schriftliche Bewerbung mit Deinen Unterlagen um Beauftragung zum englischsprachigen Biologie-Unterricht im bilingualen Bereich einzureichen. Dann bekommt es eine verbindliche Form, die man beantworten muss.
Dein letzter Beitrag erschien mir etwas zu resignativ passiv abwartend.
Ich wünsche Dir viel Erfolg ! gemo
ZitatTina34 schrieb: "ich habe auch schon mal über ein Kind nachgedacht (wäre dann auch alleinerziehend) und muss sagen - ohne unterstützende Familie und zahlenden Partner ist es schlichtweg ziemlich Scheiße. "
Tina34, Du benanntest den Mann, den Du zum Kind-Bekommen und sogar ganz klar zum dann "alleinerziehend Sein" brauchst, gleich zweimal nur als "zahlenden Partner" .
Das musste (!!) verstanden werden, dass dieser Mann nur als Samen- und Geldspender von Dir betrachtet würde (Konjunktiv). Dabei erschien (!) der Begriff "Partner" sehr mißbraucht und eigentlich falsch.
Nun ist dieser Mann in Deinem dritten Beitrag plötzlich zu Deinem "Liebsten" mutiert - und Du wärest folglich gar nicht "alleinerziehend":
ZitatNur mein Liebster z.B. arbeitet auf dem Bau
Zitatwar Bauhelfer für 800 Euronen - da kann ich nix erwarten.
Nimmst Du uns Leser bei Deiner Beschreibung Deiner Situation nicht ernst oder ist das "Dein Hauptschulniveau" von Deutschlehrerin, dass Du Dich so widersprüchlich und verwirrend ausdrückst ? Das frage ich als Hauptschulkollege.
Deine und etliche andere Beiträge wirken auf mich, als wären sie beim Schreiben eher von der Höhe des Stuhlsitzes deutlich unterhalb der Tastur dirigiert als von einer Instanz 30 cm über den Tasten.
Von Außenstehenden, die diese Texte gelesen haben, kommt der Kommentar "Kein Wunder, dass solche Lehrerinnen den Schülern kein besseres Niveau an Ausdruck und Klarheit vormachen und vermitteln können!"
Ich halte diese deutliche Kritik an etlichen Beiträgen für unbedingt nötig und rufe dazu auf, spontane Gedanken erst mal in Word zu schreiben und zu speichern, dann noch mal in Ruhe zu überlegen / überdenken und erst danach ins Posting zu kopieren.
Auch wenn die Beiträge durch die Nicknames anonym sind, lehnt ihr Euch doch deutlich als Lehrerin oder Lehrer öffentlich aus dem Fenster und schadet jedenfalls so dem Ansehen unserer Berufsgruppe. Kein Wunder dann, was an Abwertendem aus der Öffentlichkeit zeitweise zurück kommt.
Du wärest also gar nicht allein !!! Warum sagtst Du uns zunächst die Unwahrheit ? Ihr seid zu zweit und hättet ein Lehrerinnengehalt plus z.B. 800 "Euronen". Mit Kind und Mann bekämst Du eine deutliche Familienzulage, verheiratet Steuerklasse drei und ihr hättet zusammen gut 3.500,- "Euronen" (= DM 7.000,-) netto. Vielleicht würdest Du auf eine 1/2 Stelle gehen und es blieben immer noch 2.500,- Euro = 5.000,- DM netto.
Wo in Bayern könnt Ihr Euch damit kein Kind leisten ?
ZitatDu schreibstst :"Bei unseren heutigen gesellschaftlichen Bedingungen wachsen viele Kinder vereinzelt mit ein- bis zwei Erwachsenen auf.
Ich wage zu bestreiten, dass das der kindlichen Entwicklung zuträglicher ist, als ein Ort, an dem sie - selbstverständlich in geborgener Atmosphäre und liebevoller Betreuung - mit anderen Kinder zusammen sein können."
a) Ich habe von etlichen Kleinkindern mitbekommen - selbst gehört -, dass sie morgens beim Abgeben plärrten und abends beim Abholen auch wieder. Zumindest bei denen war nichts mit durchgehend "geborgener und liebevoller Atmosphäre".
b) Traditionell waren die meisten Erstgeborenen 2 - 3 Jahre älter als die nachkommenden Geschwister. Sie waren also auch bis in die Nähe des Kindergartenalters in der von Dir als "der kindlichen Entwicklung zuträglich" bezweifelten Rolle.
c) Es wird wieder nur schwarz und weiß gemalt. Aber es gibt Kinder in der Nachbarschaft, es gibt stundenweise Krabbelstuben in Anwesenheit von Mutter oder Vater ....
d) Ich habe diese Argumentation beim Schreiben meines ersten Beitrages befürchtet, wollte aber nicht alle Pros und Contras aufzählen und habe darauf gehofft, dass selbständig unter Lehrerinnen und Lehrern Für und Wider abgewogen würden.
Wieder überschätzt !
Es ist ganz klar, dass über die bestehenden Vorgaben hinaus neue Lösungen zuerst mal erdacht und dann realisiert werden müssen. Diese müssen als Erstes nach dem Wohl des Kindes ausgerichtet sein. Dazu gehört dann auch eine Sicherheit für alle Frauen/Eltern, ähnlich den Beamtinnen bis zu 15 Jahren teilweise oder ganz "Familienpause" machen zu können und wieder einen (gleichwertigen !?) Arbeitsplatz garantiert vor zu finden.
Ich werde hier nicht über Details nachdenken - das sollen die Betroffenen und die Verantwortlichen in der Gesellschaft selbst machen.
Das ist irgendwie machbar, weil es gemacht werden muss.
Wenn die Politik und die Wirtschaft schon jetzt über mangelnden Nachwuchs jammern, dann sollen sie sich mal schön in der Richtung anstrengen und die gierigen Euro-Zeichen aus den Augen nehmen, die nur kurssichtig machen.
@ cecilia und alle: ich betreue seit Jahren eine von Sozialhilfe lebende Familie - alleinerziehende Mutter und 4 Kinder. Klar, sie können keine großen Sprünge machen, aber mit Wohngeld, Kleidergeld, Erstattung der Kosten für die Klassenfahrt, Befreiung Rundfunkgebühren u.s.w. kommt erstaunlich viel zusammen, so dass sie ohne große Sorgen leben. Wenn der Kühlschrank ausfällt, gibt's einen neuen.
Ich will die Situation nicht jedem wünschen, aber es ist eine garantierte Lebensbasis - und man muss eben oft im Leben auf das Eine verzichten, wenn man das Andere haben will oder nicht alles haben kann.
Ich kann auch hier nur schreiben "wer 'christliche' Steuersenkungsparteien für die Wohlhabenden wählt, darf sich nicht wundern, wenn er 'unchristliche' Kürzungen im sozialen Bereich bekommt.
Grüße, gemo
ZitatVom BLLV gab es letztes Jahr die "Aktion Rotstift" - man sollte sich überlegen, was man alles streichen könnte, was nicht unbedingte Dienstpflicht ist, z.B.
Schullandheimaufenthalte - blöderweise gehen alle Möglichkeiten auf Kosten der Schüler
... gerade Ausflüge, Schullandheimaufenthalte, Schüleraustauschfahrten etc. haben mich selbst immer beflügelt und die Haupsache: nach den tollen Gemeinschaftserlebnissen war die Unterrichtsatmosphäre über Wochen und Monate dutzentfach angenehmer und das Lehrerdasein in der Klasse leichter.
Deswegen halte ich nichts von Schuljahresendfahrten: sie verpuffen in die langen Ferien.
Mit diesen Zeilen will keine Überlastung bestreiten. Man sollte sich nur überlegen, mit welchen "Sparmaßnahmen" man sich selbst schadet.
Grüße, gemo
Ach philosophus,
Eresa unterstellte selbst in ihrem ersten Posting, dass sie für ihr Vorhaben Englisch als Lehramtsqualifikation studiert haben sollte, was in ihrem "aber trotzdem" ganz deutlich wird:
ZitatIch habe kein Englisch studiert, würde aber trotzdem gerne Bio auf Englisch unterrichten und mich entsprechend fortbilden.
Da neigte Eresa selbst in ihrer Vermutung zu dem "Holzweg".
TINA_NE bot ihr dann nur den Hinweis auf einen Zusatzstudiengang mit Englisch als voll sebständigem Lehrfach als Ziel an - also den Gang des Literaturstudiums:
ZitatDas Studium im Rahmen des Zusatzstudienganges ... für das Lehramt der Sekundarstufe I oder II in den Fächerkombinationen Englisch mit Geschichte/Politik (Politik als Anteilsfach der Sozialwissenschaften) oder mit Geographie oder mit Biologie aufgenommen werden.
Da sie nur auf ein neues Englisch-Literaturstudium verweist, werte ich es eindeutig als entsprechende Empfehlung - und das ist wieder der "Holzweg".
Außer dass Du eine gewisse Lust hast, mir zu widersprechen, sebst wenn Du sicherlich die logische Fähigkeit hast, meinen Argumenten zu folgen, stimmen wir doch beide darin völlig überein, dass für den Biologieunterricht in englischer Sprache nur - ich meine "gute" - Sprachkenntnisse nötig sind; Du hälst sogar gutes Schulenglisch für genügend:
Zitatmit gutem Schulenglisch und den entsprechenden Materialien kommt man schon zurecht.
Jedenfalls sind wir beide überzeugt, dass Eresa für ihr Ziel, Biologie in englischer Sprache zu unterrichten, kein Literaturstudium zu betreiben braucht.
Es ist schon ärgerlich, wie schwarz-auf-weiß Geschriebenes Stimmung machend verdreht wird.
Zeigtst Du "Platzhirschverhalten" um Deinen Alpha-Posten? Daran habe ich kein Interesse.
Aber ich erwarte gerade von Dir logisch basierte Argumentation.
ZitatTina_NE hat darauf hingewiesen, dass es Studienangebote gibt - was ja erst einmal einfach so ist
Hätte sie gleich auf das normale Anglistikstudium hingewiesen - oder auch auf Sinologie -, hättest Du auch formulieren können, dass dies erst einmal einfach ein Studienangebot sei. Eine sehr schwaches Argument.
Der bürokratische Hammer in der Sache ist aber nun, dass Eresa zwar gut Englisch kann, aber nach bisherigem Stand ihr Studienfach Bio. nicht in Englisch unterrichten darf. An ihrer Stelle sollen Englischlehrer mit Literaturstudium sich in die Naturwissenschaft Biologie fachfremd einarbeiten und es unterrichten - mal abgesehen von dem Einzelfall, der zufällig diese beiden Fächer in Kombination hat:
ZitatEinige Module des Biounterrichts sollen von den Englischlehrern übernommen werden!
Gerade in der Oberstufe wird es doch vorrangig auf die Bio.-Fachkompetenz ankommen.
Bürokratischer Nonsens wie so oft !
Grüße, gemo
@ Maria letitia
Hallo Maria, ich habe bewußt nach einem mir häufig aufgefallenes Phänomen hier im Forum allgemein gefragt. Du brauchst Dir doch nur mal die Angaben links neben den Postings anzuschauen.
@alle: Die bürokratische Gewohnheit in NRW scheint ja eine Erklärung zu sein. Ob diese Gewohnheit so gut ist, bleibt für mich offen.
Ich kann mir zunächst auch kein eigenständiges Lehramt Sek. II mit späterer Zusatzprüfung (Prüfung ??) Sek. I vorstellen, da das wissenschaftliche Studium für Sek. II den Soff für Sek. I am Gymnasium beinhaltet und nur darüber hinausgeht.
Mir müsste noch der erste Lehrer nur für Sek. II begegnen, der nicht auch in Sek. I unterrichten darf. Bei uns in Hessen ist dies jedenfalls nie möglich gewesen. Soweit mir bekannt und ohne jetzt extra nachzusehen sind "Sek. I" und "Sek. II" auch gar keine offiziellen Lehramtsbezeichnungen, sondern nur eingebürgerte Arbeitsbegriffe. Offiziell war die Bezeichnung für die Gymnasiallehrer mit Lehrbefähigung von Klasse 5 bis Jahrgang 13 "Höheres Lehramt", aktuell heißt es in Hessen "Lehramt an Gymnasien" - im Unterschied zu dem an Grundschulen und dem an Haupt- und Realschulen
Aber im Rahmen der föderalen Unterschiede zwischen den Bundesländern mag es ja mir bisher unbekannte Unterschiede geben. Insofern bleibt meine Frage interessant.
Viele Sonntagsgrüße, gemo !
Als der Begriff "Kinderkrippe" in Westdeutschland noch echt ein Fremdwort war, habe ich mir in Paris von der Leiterin einer solchen Einrichtung diese mal zeigen und den Ablauf erklären lassen. Im Schichtbetrieb wurden Säuglinge und Kleinkinder bis zu 14 Stunden am Tag "bestens versorgt und betreut" - solange wegen der vollen Arbeitszeit plus bis zu 2 x 2 Stunden Wegezeit.
Die Leiterin schloss ihre Führung und Erklärung nach zwei Stunden mit den Worten "Sie sehen, hier ist alles picko-bello sauber. Wir machen unsere Arbeit auch mit viel Liebe. Aber ich möchte wissen, wer die Psychologen bezahlen soll, wenn diese Kinder zwanzig werden!"
Ich plädiere dafür, GG Artikel 6 (4+5) - Fürsorge der Gemeinschaft für jede Mutter und gleiche Entwicklungschancen für uneheliche Kinder - in Verbindung mit Artikel 1 (1) - Würde von Mutter und Kind sind unantastbar - so auszulegen, dass Mutter und Kind bis etwa zum Kindergartenalter (3) zusammen sein können. Man sollte mal in den Sozialgesetzen nachsehen, ob einer solchen Mutter das Arbeitengehen abverlangt werden kann und ob sie nicht wenigstens diese 3 Jahre Anspruch auf Sozialhilfe + Wohngeld etc. hat. Schließlich zieht sie ja einen zukünftigen "Rentenschaffer" für so manches gutverdienende kinderlose (Lehrer-) Ehepaar auf, die später zusammengenommen satte Pensions- und Rentenansprüche an die Gesellschaft haben, die sie nur auf Kreuzfahrtschiffen halbwegs verbrauchen können.
Ich habe größte pädagogisch-psychologische Bedenken gegen die zur Zeit politisch propagierte und in der jungen Elterngeneration verbreitete "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" schon von kurz nach der Geburt an in Form solcher Kinderkrippen und Überlastung der Mütter und Väter.
So manches in der Schule schwierige Kind mag in dieser Zeit bereits seinen "Knacks" bekommen haben.
gemo
Wer ist "sirius" ?
Kenn ich nicht - schreibt ja auch nichts in seinem "profil".
Wer ist "cecilia" ?
Kenn ich auch nicht - schreibt auch fast nichts in ihr "profil".
"Sirius" ist ebenso wie "cecilia" jeweils 1/80.000.000 der deutschen Bevölkerung. Zwei einzelne Sandkörner in der Wüste. Wie soll ich da herausbekommen, wer wer ist ! Und gar wer "Cecilas" Schwester ist ! Die hat noch nicht mal einen Nickname.
Es bleibt die Frage, woher "sirius" die Schwester ohne Nickname kennen könnte und nur deshalb ihre "intimsten" Angelegenheiten öffentlich breitgetreten fühlt.
Man könnte sich fast fragen, ob "sirius" bei der emotionalen Intensität seines Vortrages der vermeintlich "Persönlichkeitsrechts-Geschädigten" gegenüber "Verantwortung" trägt. ???
Bei schwangeren Frauen wird diese ihre Intimität bald für jedermann sichtbar.
Es erscheint mir "im öffentlichen Interesse", Cecilas Sorgen hier zu teilen und zu diskutieren, weil da ein künftiger Mitbürger (auch noch ohne Nickname) nach gegebener Schilderung unter ziemlich erschwerten Bedingungen in UNSERER Gesellschaft zurecht kommen soll - und ihm deshalb sogar im Grundgesetz Artikel 6 (5) ein ganzer Absatz gewidmet ist.
Seine Mama, von der hier nur anonym die Rede ist, hat nach GG Art. 6 (4) "Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft".
Na, da müssen wir "Gemeinschaft" uns doch wenigstens schon ein paar Gedanken drum machen ! Oder ?
PS: in "Stern", "Focus" und "Spiegel" werden solche Problemgeschichten mit vollem Vor- und Zunamen erzählt - von der Redaktion von den tatsächlichen Namen abgeändert. Mangels wenigstens Nicknamen können hier noch nicht mal diese geändert werden. Geht's noch Persönlichkeit schützender ?
Mit allen guten Wünschen für die Betroffensten, gemo.
Mir fällt auf, dass etliche Gymnasiallehrer und Gymnasiallehrerinnen ihre Lehrbefähigung in der Reihenfolge "Sek. II + Sek. I" angeben.
Es sieht so aus, als ob sie die Zahlen 1 und 2 nur rückwärts zählen können - oder was Besonderes mit diesem "Rückwärts" ausdrücken wollen.
Könnte es eine Art "Dünkel" sein ?
gemo
ZitatIch habe kein Englisch studiert, würde aber trotzdem gerne Bio auf Englisch unterrichten und mich entsprechend fortbilden
ZitatDummerweise habe ich während meiner Au-Pair-Zeit nur das First Cambridge Certificate gemacht und nicht Advanced.
Hallo Eresa, hallo alle,
ich bin 1 Monat zurück auf diese Serie Beiträge gestoßen.
Ich wundere mich, dass Ihr überwiegend davon ausgeht, dass Eresa, wenn sie IHR Fach Biologie in englischer Sprache unterrichten will, - dass sie dann wie eine Englisch-Lehrerin "Englisch" als Unterrichtsfach studiert haben müsste.
Warum soll sie sich mit Shakespeare's Hamlet für Biologie beschäftigen ?
"Bilingualer" Unterricht heißt doch "zwei-sprachiger" Unterricht - also hier in deutscher Sprache und/oder in englischer.
Sowenig ein "Germanistikstudium" Vorraussetzung für Bio. in deutscher Sprache zu unterrichten ist, so wenig ist für den selben Unterricht in englischer Sprache ein "Anglistikstudium" nötig (vorwiegend englischsprachige "schöngeistige" Literatur = Romane+Theaterstücke studieren) .
Eresa muss mit ihren Bio-Kenntnissen ihren Bio-Unterricht "nur" in Englisch anstatt in Deutsch halten können und kann - nur notfalls - in Deutsch "nacherklären".
Bei soviel Lust und Interesse zu "Bio. in Englisch", wie sie es beschreibt, und einem ganzen Jahr Aufenthalt in England mit Sprachprüfung im Rücken - also guten Kenntnissen der englischen Sprache - dürfte ihr das mit ein wenig autodidaktischer Fortbildung in Fachbegriffen leicht möglich sein.
Mit diesem besonderen Engagement wird sie auch früher "Oberstudienrätin" = A 14.
Eresa, suche nicht den hier falschen "Holzweg" des Literatur- und Linguistikstudiums und lass Dich auch nicht auf diesen unlogischen "Holzweg" schicken. Erstaunlich, wie schnell Aberwitziges sogar mit eingeblendetem Link hingeschrieben wird !
Du musst Dich nur in der englischen Sprache fit genug fühlen, um DEIN Fach Biologie in Englisch unterrichten zu können.
Vielleicht musst Du diese reinen "Sprachkenntnisse" irgendwie nachweisen - mit Deinem Certificate oder unter Umständen in einem Sprachtest oder einer Lehrprobe.
Viele Grüße, gemo
Hallo wolkenstein und alle,
hier einige Bemerkungen / Thesen zu dem vielen bisher Geschriebenen:
1. "Rechtschreibung" wurde erstmals um 1880 willkürlich festgelegt und schon 20 Jahre später 1901 noch im Kaiserreich reformiert (Thor - Tor). "Recht-Schreibung" ist eine Wortbildung aus der Zeit von "Recht und Ordnung" mit Schwerpunkt auf Formalem und Gehorsam - eben typisch absolutistisch-autoritäre Kaiserzeit möglichst ohne Mitdenken – schon gar nicht kritisch.
2. "Rechtschreibung" hat im direkten Sinn nichts mit "Sprachkompetenz" zu tun. Beides wurde zu unrecht bisher in einen Topf geworfen.
Goethe hat sich dazu bekannt, große Probleme mit dem Schreiben zu haben. Wenn er selbst schrieb, hat er ein und dasselbe Wort im gleichen Text in ca. 5 Varianten geschrieben. Fehlte es Goethe an "Sprachkompetenz" ? Nein, gewiss nicht.
3. "Schreiben überhaupt" - und damit auch "Rechtschreibung" - ist wirklich nur ein Hilfsmittel – ein Medium -, um in "Sprache" (= Gesprochenem oder zu Sprechendem) ausgedrückte Gedanken über größere Entfernungen zu transportieren oder Gedanken über die Zeit hin aufzubewahren.
Das Fach heißt doch nicht "Deutsche Schreibe" sondern "Deutsche Sprache" (Sprache – sprechen).
4. Zu Goethes Zeiten erfüllte in verschiedener Schreibweise Geschriebenes seinen Kommunikationszweck über Raum und Zeit, soweit es "entzifferbar " war. Warum nicht heute ?
5. Die meisten Texte mit vielen Schreibfehlern – z.B. 20 pro A-4-Seite – erfüllen noch voll den Kommunikationszweck. Sie sind eindeutig lesbar = verstehbar. Man müsste sich nur an verschiedene Schreibweisen gewöhnen, wie wir es ja auch bei gleichen Wörtern in verschiedenen Fremdsprachen tun (Büro – bureau) oder vom Alt- und Mittelhochdeutschen her gewöhnt sind.
Vielleicht würde diese Toleranzspanne gegenüber den Schreibweisen auch mit toleranterer Haltung generell einhergehen. Umgekehrt zieht die willkürliche Untoleranz der festgelegten "Rechtschreibung" allgemeine Untoleranz nach sich. Es gibt nur die krassen Alternativen "richtig" und "falsch", nichts dazwischen.
6. Die sogenannte "deutsche Rechtschreibung" ist in hohem Maße unvernünftig, weil sie die deutsche Sprache sehr oft gar nicht richtig oder zumindest nicht eindeutig in jenem verordneten Schriftbild wiedergibt. Der Buchstabe "o" im Wörtchen "doch" repräsentiert einen ganz anderen Laut als der gleiche Buchstabe "o" im Wörtchen "oder". Wer die internationale Lautschrift kennt, weiß, dass hier ganz verschiedene Zeichen verwandt werden. Eines der wenigen deutschen Wörter, das eindeutig richtig lautgetreu geschrieben wird, ist ausgerechnet das Wort "doof".
7. Warum nehmen wir uns nicht ein Beispiel an den Spaniern ? Sie bringen sogar ihre romanische Sprache weitgehend lautgetreu auf's Papier und schreiben "farmacia" und "filippo" anstatt "Pharmacie" und "Philipp". Weiß der Geier, warum die Römer aus dem einen griechischen Buchstaben des "PHI" die zwei lateinischen "P+H" gemacht haben.
8. Wir würden viel Lernernergie unserer Kinder auf echte Wissens-Inhalte richten können, wenn wir die formale Schreibung deutlich vereinfachen und dazu noch eine Toleranzspanne akzeptieren würden. Und darüber muss offensichtlich noch lange diskutiert werden. Ich war erschüttert, als bei Einführung der neuen "Rechtschreibung" eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung die behauptete Vereinfachung in einer Befragung mit dem Argument ablehnte "Wir mussten uns in der Schule mit der Rechtschreibung abquälen, da sehen wir ja gar nicht ein, dass zukünftigen Generationen das erspart bliebe. Die sollen gefälligst auch darunter leiden." Dass eine große Zahl Menschen so unlogisch und so primitiv denkt und urteilt und so sehr am Eingedrillten hängt, erschreckt mich.
Wir würden viel Schulfrust und wachsende Schulunlust vermeiden, wenn wir eine radikal vereinfachte lautgetreue und tolerante Schreibweise einführen würden. Die Inhalte der Lernfächer interessieren die Kinder und Jugendlichen viel mehr – motivieren sie viel mehr als das Eindrillen kaiserlicher Formalien.
Ab einer gewissen "recht-schreib-Unsicherheit" tritt bei Schülern oft ein "Fehler-Vermeidungs-Verhalten" ein, so dass sie vor lauter Angst vor den von den meisten Lehrern ja wirklich so streng getadelten Schriftbildfehlern möglichst wenig Text schreiben – nach dem Motto "was ich nicht schreibe, kann ich auch nicht falsch schreiben". Und dann beurteilen wir Lehrer den Inhalt des Textes als "dürftig" und "mangelhaft" oder sogar "6".
9. Zusammenfassend behaupte ich, dass der "Recht-Schreibung" ein völlig unangemessen zu hoher und für alles wirkliche Lernen schädlicher Rang in der Schule rein traditionell eingeräumt wird – erst recht einer Schreibung in dieser so wenig sinnvollen Form. Man bedenke mal, ein Tonaufzeichnungsgerät würde das Gesprochene so verzerrt wiedergeben, wie es das verordnete Schriftbild tut, und man brauchte sowohl zur Aufzeichnung als auch zur Wiedergabe so viele speziellen Kenntnisse – man müsste jahrelang die Bedienung des Gerätes lernen und üben.
Über diese These der derzeit falschen zu hohen Rangordnung und mangelhaften Funktion der "Rechtschreibung" ist die ernsthafte didaktische Diskussion noch lange geduldig zu führen.
Übrigens ist die jeweils beschlossene "Recht-Schreibung" ganz ausdrücklich nicht im Leben sondern nur für die Schulzeit verbindlich. Allein dies Faktum erscheint mir schon als Schildbürgerstreich zur Qual nur der Schüler. "Rechtschreibung" in dieser Form und Wertung dient einer ungerechtfertigten schulischen Selektion. Einstein ist deswegen vor dem Abitur von der Schule geflogen. War er blöd ? Gerade in diesen Tagen wird seine Genialität gefeiert.
Wollen wir auf Kulturträger wie Goethe und Einstein verzichten ? Nein.
10. Andere Probleme der Lerngruppe im Berufskolleg wie Ausländer-Sein will ich hier nicht auch noch behandeln.
Im praktischen Schulalltag bleibt Dir, wolkenstein, gar nichts anderes übrig, als Dich auf das jetzige Niveau Deiner Schüler hinab zu begeben und "so kleine Brötchen mit ihnen zu backen, wie sie es eben nur können". Nur dann können sie und auch Du kleine (!) Erfolgerlebnisse erarbeiten und langsam weiterkommen. Du allein bist zuständig für die Organisation des so auf diese Schüler abzustimmenden Unterrichts, dass diese was lernen – willig lernen. Da helfen gymnasiale Vorstellungen von Sprachkompetenz gar nichts. Gymnasiales Niveau wirst Du mir diesen Schülern nie erreichen, sonst würden sie ja Oberstufen-Gymnasiasten.
Du bist enttäuscht und ohnmächtig wütend, weil Du Dich selbst in Deiner Erwartung getäuscht hattest. Schau erst mal genau hin, wo sie sind und hole sie dort geduldig ab.
Bekommst Du bei dieser harten Arbeit jetzt Zweifel daran, dass es richtig sei, dass Gymnasiallehrer für deutlich weniger Unterrichtsstunden mehr Geld bekommen als Hauptschullehrer ? Auch das sind kaiserliche Relikte.
PS zu LRS: "LRS" und "Legasthenie" sind definiert am Symptom, dass bei verschiedenen Ursachen rein quantitativ eine im Verhältnis zur allgemeinen Leistungsfähigkeit übermäßige Schreibfehleranzahl vorkommt. Die Definition ist in keiner Weise auf die Art der Schreibfehler bezogen. Danach wären viele Deiner Schüler eindeutig LRS-ler.
Dabei sind mangelnde deutsche Sprachkenntnisse schon im Mündlichen aber ein Ausschlusskriterium für LRS u. Legasthenie.
PS zum "Wählerführerschein": Wieviele Gymnasiallehrer wählen Steuersenkungsparteien und fordern zugleich mehr Lehrer in kleineren Klassen und besser ausgestatteten Schulen ?
Mit weniger öffentlichen Mitteln mehr öffentliche Leistung ?
Diese nur "aus-gebildeten" Leute müssten bei der Wahl-Berechtigungs-Prüfung auch gleich durchfallen.
Viele Grüße, gemo
Hallo Iny-Baby,
Großeltern sind Verwandte in gerader Linie, sozusagen nahe Angehörige. Das ist bestimmt ein sehr gewichtiges Argument.
Erkundige Dich mal in dem Bezirk, in den Du möchtest, nach einer frei werdenden Stelle mit Deiner Lehrbefähigung. Vor einiger Zeit gab es auch eine solche Suchmaschine im Internetauftritt www.kultusministerium.hessen.de. Suche da mal. Und wenn Du eine Schule im Auge hast, stelle Dich dort persönlich vor und versuche die Schulleitung für Dich zu gewinnen -auch den Personalrat. Wenn diese Schule Dich dann anfordert - zusätzlich zu Deinem Antrag dorthin versetzt zu werden - ist das sehr hilfreich. Persönliche Kontakte gehen immer über nur schriftliche hinaus. So kannst Du auch persönlichen Kontakt mit dem Personaldezernenten im Wunsch-Schulamt aufnehmen. Wäge gut ab, wie Du die Pflegebedürftigkeit Deiner Großeltern und die Pflege durch Dich beschreibst, damit keiner Angst bekommt, Du könntest Deine Lehrerpflichten vernachlässigen.
Da Versetzungen aus anderen Bundesländern so begründet werden, muss das auch innerhalb Hessens gehen.
Gruß, gemo
ZitatLaempel schrieb : Bei uns damals durften die Prüfer "aus rechtlichen Gründen" nicht erklären, warum sie zu dieser Note kamen.
Mit diesem erlogenen Argument hat man Laempel und anderen eine verpflichtende Erklärung verweigert.
In meinem Bundesland - und ich bin sicher auch in BaWü - hast Du Anspruch auf Einsicht in Deine Personalakte und auch in Deine Prüfungsakte. Dort müsste eine Begründung stehen. So oder so kannst Du Einspruch gegen die Benotung einlegen - wenn Du Dich sicher und für eine Auseinandersetzung stark fühlst - und die Wiederholung der Lehrprobe bei jemand anderem beantragen, denn der vorige ist ja jetzt "befangen".
Mir fällt ein, dass wir schon um 1970 den Bericht zum Unterrichtsbesuch in Hessen unterschreiben mussten - nicht als Zustimmung, sondern als "zur Kenntnis genommen". Ich habe auch Fotokopien von meinen Berichten. Sollte dies bei Euch nicht so sein, so fordert es über Eure Referendarvertretung ein.
Da die Benotung der einzelnen LPs wohl in die Endnote eingeht, würde ich mich gegen jede Falschbenotung wehren, da von der Note ja auch die Einstellungswahrscheinlichkeit abhängt. Und Gerechtigkeit und Selbstwertgefühl wären es mir auch wert.
Ein erlebtes Beispiel für einen verrückten Unterrichts-Besuchsbericht der LP zur Verbeamtung auf Lebenszeit. 7. Klasse Realschule Englisch. "Herrn X. gelingt es, die Klasse ganz außerordentlich zum freien Unterrichtsgespräch zu motivieren. Er hält sich jedoch zu sehr zurück." Der weitere Ton war eher abwertend. Ich überlegte mit der pädagogischen Leiterin unserer Schule, ob ich eine neue LP beantrage. Ihr Rat: "Jeder halbwegs Vernünftige, der dies liest, wird die Dummheit des Schreibers bemerken. Lassen Sie es so."
Besonders ärgerlich in Deinem Fall ist in diesem Moment der dämliche und völlig unpädagogische Hinweis Deiner Prüfer auf die "schwerere" LP in der Oberstufe.
Gab es eine Besprechung, in der Dir Verbesserungsanregungen gegeben wurden ?
Seit dreißig Jahren dasselbe Bild: viele der Verantwortlichen in der II.Phase spüren, dass sie Macht über Schicksale haben und spielen sich als Tyrannen auf. Und die meisten Referendare beugen sich nur. So entstehen die "Erzieher der Nation" von morgen.
Danke, dass dies einige hier als Problem empfinden.
Viele Grüße, gemo
Hallo Mia,
zu allererst will ich Dir sagen, dass mir Dein Spruch am Ende Deiner Beiträge im Forum am besten gefällt. Glückwunsch !
Wenn Du den Beitrag von "füchsle" gelesen hast, nehme ich an, dass Du auch meinen Beitrag vorher ("gemo") gelesen hast.
Bist Du Lehrerin in Bayern?
Woher weißt Du ansonsten so sicher, dass der anstehende Beschluss von der "Klassenkonferenz" getroffen wird - hoffentlich nach guter Beratung ?
Ohne exakte Kenntnis der bayerischen Regelungen - am besten selbst gelesen - sollten keine Behauptungen hier in den Raum gestellt werden, die als sichere Tatsachen erscheinen, aber in Wirklichkeit unzutreffende "Gerüchte" sein können.
Seit meinem ersten Dienstjahr vor über 35 Jahren beeindruckt mich immer wieder, wieviel mündlich ungenau und oft sogar falsch, wieviele "Gerüchte" meistens zum Gefallen der Lehrerschaft und zum Nachteil der Schüler und Eltern im Bereich Schule verbreitet werden - was ich von Deinem Beitrag mangels genauem Wissen in diesem Fall nicht sagen kann.
Ich für meinen Teil bin Lehrer für und im Interesse der Schüler geworden - ich musste erfahren, dass ich dabei leider oft in den Augen der Kollegen mangelder Lehrersolidarität geziehen wurde - ich nenne es sogar mangelden "Chor-Geist".
Mit dieser Konfrontation habe ich inzwischen zu leben gelernt - und bleibe bei dem, was ich selbst denke.
Dein Beitrag in dieser never-ending-story von tina34 gibt mir Gelegenheit, dies zu schreiben. Ich glaube, an speziell Deinen Beiträgen, Mia, habe ich nichts dagegen zu stellen. Also fühl' Dich nicht persönlich angesprochen - so manche Leserin so mancher Leser mag sich betroffen fühlen.
Mit herzlichem Gruß, gemo
Liebe Tina,
ich hoffte, Du würdest aufgrund meiner Anführungszeichen die Bemerkung eben nicht als "dämlichen Seitenhieb" empfinden. Aber inhaltlich bist Du in der Tat nicht weit davon weg.
Gleich zu Deiner Endfrage im Posting vorhin:
Nach Deinen Beschreibungen des Jungen ist von heute aus gesehen NICHT mit besonderen Schwierigkeiten zu rechnen, die von ihm ausgehen.
Wenn der Junge nach 11 Schulbesuchsjahren aussichtsreich nur ein Jahr vor dem Hauptschulabschluss stehen wird, wird das ja wohl "ein besonderer Ausnahmefall" sein - erst recht auf dem erst jetzt genannten Hintergrund "Russisch als Muttersprache", wobei Du nicht klar sagst, ob er Russe oder "deutscher Spätaussiedler" ist.
Der Staat will doch offiziell, dass möglichst alle einen Schulabschluss erreichen.
Nach dem Wortlaut der von Dir wiedergegebenen Vorschrift - Du schreibst nicht, von was dies Art. 38 ist - "darf (er) auf Antrag ... in seinem zehnten und elften Schulbesuchsjahr die Hauptschule besuchen; in besonderen Fällen kann die zuständige SCHULE auch den weiteren Besuch in einem zwölften Schuljahr genehmigen."
Die zuständige Schule seid zur Zeit IHR. Bei uns in Hessen entscheidet der Schulleiter ganz allein über die "Aufnahme" - ein Wort in Deinem bayerischen Text, das mir gar nicht zutreffend erscheint, weil es um einen "Verbleib" geht. Nach dem Vorschriftstext ist der Antrag NUR EINMAL - und zwar jetzt vor Beginn des 10. Schulbesuchsjahres - zu stellen. Der Antrag sollte sich gleich bis auf das zwölfte Schulbesuchsjahr beziehen und auch so VON EUCH ENTSCHIEDEN werden. Sollte der Junge sich später dauerhaft im Sinne des Satzes 2 fehlverhalten, kann er immer noch von der Schule verwiesen werden. Aber jetzt brauchen er und die Eltern ein sichere Perspektive und keine von-Jahr-zu-Jahr-Entscheidungen.
Es ist jetzt höchste Zeit, dass Du, Tina, den Fall mit pädagogischem Wohlwollen mit Deiner Schulleitung besprichtst und an deren pädagogisches Wohlwollen apellierst. Dabei ist dann auch zu klären, wer in Bayern eine solche Entscheidung zu treffen hat - der Schulleiter, die jetzige Klassenkonferenz, die Gesamtkonferenz, die Schulkonferenz ? Lass Dir sagen/zeigen, wo die entsprechenden Regelungen stehen. Bitte erwarte nicht, dass jemand von weit her sie für Dich im Internet sucht. In Eurer Schule muss das gesamte bayerische Schulrecht für Dich als betroffene Lehrerin einsehbar sein.
Es sollte so schnell wie möglich in der Schule eine zu den Akten zu nehmende offizielle Entscheidung für die nächsten drei Jahre getroffen werden.
Die Ferndiagnosen und Spekulationen hier im Net führen zu nichts mehr.
Den Antragstext wirst wohl Du selbst am besten im Gespräch mit den Eltern und dem Jungen ordentlich formulieren müssen.
Da fällt mir auf: ich erinnere mich nicht, dass Du schon mal von Wunsch und Wille des Jungen und der Eltern berichtet hast. Ist das für Dich völlig unwichtig ?
Hast Du Dich denn nun inzwischen nach anderen Möglichkeiten in zumutbarer Entfernung erkundigt ?
Scheinbar kennst Du keine - also bleibt doch sowieso nur der Verbleib an Eurer Schule, der halt der Form halber beantragt werden muss.
Das weitere Fragen deutschlandweit nach bayerischen Möglichkeiten in Deiner - uns unbekannten - Gegend ist sinnlos.
DU musst Dich jetzt der Anforderung, konkrete Schritte vor Ort zu machen, stellen !
Und es muss eine Möglichkeit gefunden werden, die diesem jungen Menschen bestmöglich aber auch zumutbar einen Schulabschluss ermöglicht.
Viele Grüße, gemo
Hallo,
in dieser Serie von Beiträgen gibt es ja viele Widersprüche, die ich jedenfalls nach über 30 Jahren Schulerfahrung so sehe:
1. Mangelde deutsche Sprachkenntnisse anfangs der Grundschule. Was ist denn seine Muttersprache ? Wieviele Sprachfehler rechnet Ihr ihm heute noch - wegen seiner anderen zu-hause-Sprache - an ?
Bei uns in Hessen stände ihm mit anderer Muttersprache eine besondere Förderung und eine besonders "gnädige" Fehlerberücksichtigung zu - zumindest nach dem Text des Schulgesetzes.
2. 3 x sitzengeblieben, davon in 5 und 6 gleich in zwei Jahrgängen nacheinander, Hauptschulabschluss ungewiss - und trotzdem die Behauptung "ganz klar kein sonderpädagogischer Förderbedarf" ! Ist dies ordnungsgemäß und von den speziellen Fachleuten überprüft worden ?
Ich behaupte, hier hat jemand große Lücken - aber nicht nur der Schüler !
3. Wie "ganz schön schwer" wird es denn bei Euch in Bayern in der 9 in der Hauptschule ?
4. Es war anfangs von einem braven "großen Jungen" mit Entwicklungsverzögerungen die Rede, der niemanden stört.
Ich verstehe die ganze Hysterie und das viele widersprüchliche Geschwätz um den Bub nicht.
Weil es für mich bis jetzt ein anonymer "armer Bub" bei einer "armen überforderten Lehrerin" ist, bekomme ich ein verärgertes Ohnmachtsgefühl.
Hab den Mut und schicke mir mal eine persönliche Mail. Die Adresse findest Du in meinem Profil.
Mir scheint immer noch, Du solltest die ganze Energie, die Du hier in die Suche nach einem "Anderswo" - enschuldige - verschwendest, in die Förderung dieses Jungen stecken. Fasse mal einen positiven Entschluss zu Deinem pädagogischen Engagement im konkreten Fall.
5. Bei uns in Hessen könnte er in einer "Förderschule" (=Sonderschule) den Hauptschulabschluss anstreben.
PS: Was ist CJD ? Falls es "Christliches Jugend-dorf" ist, so handelt es sich um einen privaten Träger, der viel Geld kostet, das auf Antrag vom Jugendamt über KJHG § 27 übernommen werden MUSS. CJD hat die verschiedensten Einrichtungen - von Spezial-Internaten für Hochbegabte über Legasthenie-Zentren bis hin zu "Hilfsschulen". Hat da mal wieder jemand nur seinen eigenen Fall gesehen und Allgemeingültiges behauptet.
Viele Grüße, gemo
ZitatDummerweise ist es noch ein wirklich lieber Junge, der momentan alles tut, um ins nächste Jahr zu kommen.
Und ich muss jetzt irgendwie verklickern, dass er vielleicht nicht bleiben darf - grauenvoll.
Hallo Tina,
setzt Dich jemand unter Druck oder kommt der Druck aus Dir selbst ?
Steck doch alle Energie darein, dem Jungen bei Euch in seiner relativen Wohnumgebung zum Hauptschulabschluss zu verhelfen. Überzeug "das Kollegium", wie lieb er ist und dass er am besten bei Euch bleibt.
Der Antrag und die Genehmigung zum Verbleib in der Regelschule sind hoffentlich auch in Bayern nur Formsache in diesem Fall.
In den 3 1/2 Jahren könnt Ihr noch viel motivieren, Erfolgserlebnisse vermittel und möglich machen.
Aber trotz Deiner Positivbeschreibung fragst Du nicht nach weitern Hilfen bei Euch, sondern nach der Möglichkeit, ihn "los zu werden". Das erscheint mir pädagogisch sehr seltsam !
Trotzdem kann ich nicht ausschließen, dass es für den Jungen noch bessere Möglichkeiten gibt. Aber das ist dann die Suche nach Noch-Besserem und nicht die Suche nach "Abschiebemöglichkeiten".
Besprich den Fall frühzeitig und offen mit Deinem Schulleiter und wirb für ein Verbleiben !
Grüße - auch an den/die SchulleiterIn, gemo
Hallo,
erklärt mir doch mal den Widerspruch zwischen "gerecht" und "menschlich". pepe, was verstehst Du denn jeweils unter diesen Begiffen?
Mach mir nicht wieder den unberechtigten Vorwurf, ich würde nur Fragen stellen. Für mich ist "gerecht" menschlich und "menschlich" gerecht.
Aber "gerecht" handeln heißt keinesfalls, alle über ein und denselben Kamm zu scheren. Auch in allen mir bekannten Schulgesetzen steht zumindest auf dem Papier, dass wir den den einzelnen Individuen gerecht werden sollen, dass wir auf jeden einzelnen Schüler eingehen sollen - und aus denselben Ministerien kommen dann 180 Grad entgegensätzliche knallharte Einzelvorschriften mit Notengrenzen bis auf zwei Stellen hinter dem Komma. Lehrer schließen sich ihm sogar sehr willig, wie mir seit langem erscheint.
Wer will, mag mal meinen letzten Beitrag unter "Wie bring ich meine Schüler dazu, Französisch zu sprechen?" oder unter "Abi machen und nicht schreiben können". lesen.
Grüße, gemo
Hallo Hermine, hallo alle,
besten Dank für Deine Antwort; dann haben wir ja alle Missverständnisse geklärt.
Nur 15 Schüler - und auch noch nette - da müssen die Kuchenrunden doch paradiesisch schön werden.
Zu dem folgenden Zitat aus Deinem Text möchte ich direkt eine neue Diskussion eröffnen, zu der ich nur 2 Thesen aufstelle.
Zitat"... und im Gym kann man halt im Hinblick auf das Abi nicht den ganzen Lehrplan umändern, weil man Lücken stopfen muss. "
These 1: Deine Lehrer-Vorgänger haben bei dieser tollen kleinen Gruppe Wesentliches versämt ( 3 ganze Jahre lang ), nämlich dass die Schüler in der "gelehrten" und zu lernenden Fremsprache auch Sprechen lernen. Übrigends schriebst Du im 1. Beitrag auch, dass sie schriftlich ebenfalls sehr "schwach" sind - nicht "schlecht".
Mir scheint nach Deinem sofortigen Erfolg heute klar, wer hier die Ursachen-Verantwortung trägt: der/die LehrerIn vor Dir. Deren Unterricht war nicht viel wert ! "Ungenügend". Und wer muss es ausbaden ? Die Schüler vielleicht ihr Leben lang - und Du jetzt.
Ob da eine frühere Leistungskontrolle auf Lehrerseite geholfen hätte ?
These 2 : Da jemand aus der Instituation Schule für den schlechten Leistungstand verantwortlich ist, muss auch die Institution Schule "die Lücke" stopfen.
a) Das könnten zusätzliche Förderstunden sein, die die Schüler zusätzliche Zeit kosten, die Lehrer aber - hoffentlich - bezahlt bekommen / im Deputat haben. Oder Du machst es aus "Idealismus" und um die Versäumnisse Deiner Kollegen auszubügeln.
b) Der Lehrplan der nächsten 3 1/2 Jahre MUSS ausgedünnt/gestreckt werden, um Zeit zum Stopfen der schulbedingten Lücken zu gewinnen.
Was nützt es denn, an einem imaginären Lehrplanpunkt fortzufahren, wenn sich den Schülern davor eine breite Lücken-Spalte auftut, die sie nicht alleine überwinden können ?
Wir als Französisch-lehrer sind doch nicht daran interessiert, dass der Frust noch weiter steigt und diese netten jungen Menschen diese von uns geliebte Sprache so schnell wie möglich abgeben. "Rien ne va plus ? Mais si !"
Hermine, Du selbst hast in Deinem 1.Beitrag beschrieben, dass diese Schüler aufgrund des Ist-Zustandes sehr frustriert und so geblockt sind, dass sie sich weigern, zu sprechen. Allgemein gefragt: soll das so noch 3 1/2 Jahre weitergehen ? "Die haben mit ihren ersten Lehrern halt Pech gehabt." ???
Du verteigst zwar die im Zitat enthaltene Theorie, aber ich meine, dass Du selbst, Hermine, das gute Beispiel bist, das gar nicht so denkt: Du hast nämlich hier nach Anregungen/Vorschlägen gefragt, weil Du nicht einfach über "Lehrplan-Leichen" gehen willst.
Viele Grüße, gemo.
Werbung