Beiträge von gemo

    Hallo Timm,


    a) der Grund für die Schwerhörigkeit liegt im Bereich des Ohres


    b) "auditive Wahrnehmungsstörung" ist eine Schwäche im Gehirn, die Meldungen vom Ohr richtig wahr-zu-nehmen, zu verarbeiten.


    Es fällt vielen von der Sprache her schwer, zu unterscheiden, dass die Sinnesorgane (Auge, Ohr ...) nur Sinnesreize auf-nehmen und ins Gehirn weiterleiten und sie erst dort im Gehirn wahr-genommen werden.


    Grüße, Georg Mohr

    @ Petra,


    dann musst Du Dich in der Aufgabenstellung besser (eindeutig) ausdrücken, was Du in diesem Sinn nicht getan hast.
    Deine Aufgabe lautete nach Deinem Beitrag:


    Zitat

    wenn ich den Satz:
    Die Kinder spielen in der Pause im Hof.
    umstellen lassen möchte und zwar so oft, wie es geht, ...


    Da steht keine Verbot von Fragesätzen, die doch auch SÄTZE sind, und keine Aufforderung, nur Aussagesätze zu bilden.
    Also verdienen auch die Fragesätze die volle Punktzahl.


    Viele Grüße, Georg Mohr

    Hi leppy,


    zu Punkt 4: als ledige Beamtin erhälst Du 50 % Beihilfe (aber auch nur auf die in der jeweiligen Beihilfeverordnung festgesetzten Höchstbeträge, z. B. für Brillengestelle gar nichts mehr in Hessen). Für die anderen 50% musst Du Dich privat versichern. Das gleiche gilt, wenn Dein Partner selbst verdient.
    Bist Du aber mit einem Nicht-Verdiener verheiratet, bekommst Du 55 oder 60 % Beihilfe, und für jedes Kind weitere 5 % bis (glaube ich ) 70 % staatliche Beihilfe auf jede Rechnung egal welcher Person.
    Nehmen wir mal das Extrembeispiel an, Du hättest jetzt schon Anspruch auf 70 % Beihilfe. Dann bräuchtest Du nur noch 30 % privat zu versichern, was billiger ist. Du könntest also von vornherein einen günstigen 30%-Tarif wählen.
    Irgendwann sind keine Kinder mehr in Deinem Haushalt und Du verlierst auch Deinen Parter (Scheidung, Tod ...) und zählst wieder alleine... dann bekommst Du nur noch 50 % Beihilfe und musst die 20% Differenz selbst tragen. 20 % einer Herzoperation sind ca. 10.000,- Euro.
    Oder Du versicherst Dicht von dem Moment des Alleinseins höher auf 50 %. Für die 20% neues Risiko schaut die Privatkasse auf alle bei ihr gespeicherten bisherigen Krankheiten und verlangt sogar evtl. einen Gesundheitscheck - und schnell erzählen sie Dir was von erhöhtem Risiko mit den Hüften und dem Herzen und ... . Entweder verlangen sie dafür einen Zuschlag für erhöhtes Risiko oder schließen die zukünftigen Behandlungen für diese Bereiche ganz au der Erhöhung aus.


    Um dem zu entgehen, kann man auf jeden Fall die 50%-Versicherung abschließen und bei wachsender Familie OHNE den Vertrag aufzuheben für etliche Jahre auf einen bestimmten Prozentsatz Leistung verzichten und dann auch weniger Beitrag zahlen - aber mehr als nur bei 30 %. Ein Teil Deines Versicherungsanspruchs ruht. Du braucht die Wieder-Erhöhung dann später nur mitzuteilen. Bedenke, dass Du später leicht 20, 30 Jahre wieder allein beihilfeberechtigt sein kannst und dann nur 50 % Beihilfe bekommst.


    Nach meinem Wissen erhöht sich die Anfangs-Prämie nach Deinem Einstiegsalter alle 2 Lebensjahre. Diese höhere Prämie zahlst Du dann Dein ganzes Leben lang mehr. Also lohnt es sich, jetzt gleich die richtige Versicherung auszuwählen, die Dir zwar während der Ausbildung einen geringeren Beitrag abverlangt (oft auch mit geringeren Leistungen), die Dich dann später aber von Deinem ersten Eintritt an berechnet in den Normaltarif übernimmt - ohne neuen Gesundheitscheck.


    Bei mir ist die Zahnersatzleistung auch nach 35 Jahren noch auf 2.500 Euro begrenzt. Solte ich mal die Dritten brauchen, stehe ich dumm da.


    Kinder sind bei demjenigen mit zu versichern, der am meisten verdient. Bei Privatversicherten jedes Kind mit einer Extra-Prämie.


    Wenn Du noch Fragen hast - nur zu.


    Liebe Grüße, Georg Mohr

    Hallo leppy,


    ich habe mit der privaten Krankenversicherung auch so meine Erfahrungen machen müssen.


    Die DEBEKA ist in Lehrerkreisen sehr verbreitet und wird eifrig von Kollegen genannt - hat aber vor ein paar Jahren in einem Vergleichstest ganz schlecht abgeschlossen.


    Bis Mitte 40 meines Alters war mein Versicherungstarif beim Deutschen Ring recht günstig, explodierte dann aber manchmal von Halbjahr zu Halbjahr in wenigen Jahren auf das Vierfache. Erklärung: Wir haben Ihre Tarifgruppe vor einigen Jahren geschlossen, nehmen also darin keine neuen Kunden mehr auf. Die Tarifgruppe hat jetzt einen hohen Altersdurchschnitt und nimmt viele Arztleistungen in Anspruch, die nur innnerhalb dieser alten Tarifgruppe umgelegt werden. Für junge Neukunden haben wir eine neue günstige Tarifgruppe aufgemacht.


    Meine Schlussfolgerungen:
    1. Lass Dich nicht von günstigen Referendarstarifen ködern, die zum Locken gedacht sind. Ein Wechseln wird immer teurer, weil das Einstiegsalter Berechnungsgrundlage ist.


    2. Erkundige Dich und lass Dir schriftlich geben, wie lange die angebotene Tarifgruppe besteht. Nimm nur eine ziemlich neue.


    3. Zähle alle Tarife zusammen: ambulante Behandlung, stationäre Behandlung, Zahnbehandlung, private Pflicht-Pflegeversicherung.
    Überleg Dir gut, ob Du z.B. jährliche Maximalbeträge in der Zahnbehandlung akzeptierst, die schnell weit überschritten werden können.


    4. Wähle zunächst die 50 %-Variante, auf die Du stufenweise bei Familienbildung nur vorübergehend verzichten kannst, denn die Kinder gehen irgendwann aus dem Haus und Du kannst wieder bei 50 % landen. Würdest Du dann erst erhöhen, müsstest Du wieder eine Gesundheitsprüfung machen, die mit 50 einige chronische Krankheiten aufzählen kann. Diese müsstest Du dann für den Rest des Lebens selbst bezahlen.


    5. Schau Dir auch die Kindertarife an, denn privat musst Du jedes Köpfchen separat versichern.


    Die jetzt billigste Versicherung kann Dich später teuer zu stehen kommen.


    Viele Grüße, Georg Mohr

    Ingy-Baby,


    Du kannst Dich auch direkt bei einer deutschen Schule als Ortskraft bewerben - für etwa das halbe Geld wie über das Kölner Amt. Vor Ort gibt es nach meiner Erfahrung viele Stellen.


    Auch für Vor-Ort-Stellen hast Du Anspruch
    1. auf Beurlaubung im kulturellen Interesse Deutschlands - ohne hiesiges Gehalt.
    2. dadurch auf Weiterzählen Deines Dienstalters



    Eine ganz andere Möglichkeit ist, im Programm des Deutschen Pädagogischen Austauschdienstes an einer ausländischen Schule zu unterrichten.
    Dann bekommst Du hier Dein deutsches Gehalt weiter und wirst nicht "beurlaubt" sondern "vom Dienst befreit".
    Ich habe das ein Jahr am Stadtrand von Paris getan. Es war prima. Ich denke, so taucht man tiefer in das andere Land ein als innerhalb der deutschen Kolonie.


    Viele Grüße, Georg Mohr

    Reizende Nele,


    ich habe bewußt die Hochschule von Frankfurt nach Münster nach 3 Semestern gewechselt, weil ich nicht nur aus einem einzigen geistigen Topf essen wollte.


    Zu meinem ersten Staatsexamenxamen haben mir erst mal die NRW-Behörden Schwierigkeiten gemacht und wollten mich nicht zur Prüfung zulassen, weil ich nicht bereit war, eine Verpflichtungserklärung für den NRW-Schuldienst zu unterschreiben. Mit meiner Rechtssturheit durfte ich dann doch ein gutes Examen machen.


    In meinem "Heimatland" Hessen hat der RP mir zunächst schriftlich eine Übernahme verweigert, weil ich mit einem - nochmal "guten" - Staatsexamen aber aus einem anderen Bundesland kam. Nach Beharrlichkeit und persönlicher Vorsprache ("Gesichtspflege") wurde ich sofort ab dem nächsten Tag eingestellt.


    Damals wurde genau geprüft, wie lange das Pflichtstudium in NRW vorgeschrieben war. Mit damals nur 4 Semestern Päd. Hochschule aus B.-W. oder Rl-Pfalz wäre ich sicher gescheitert.
    Ich weiß auch von anderen , dass in den letzten Jahren noch Schwierigkeiten mit Bundesländerwechsel bestehen. KMK-Vereinbarungen sind IMMER nur Empfehlungen und nicht rechtsverbindlich.


    Am einfachsten haben es Ehepartner, die aus familiär-sozialen Gründen bevorzugt behandelt werden.


    Scruffy sollte auf ihre Frage sachlich korrekt informiert werden und wissen, dass sie ein gewisses Risiko eingeht - das ich persönlich eingehen würde.


    Mit freundlichem Gruß, Georg Mohr

    Animagnus,


    Du hast oft recht mit Deinem Gefühl, w. hat recht und Enja hat auch recht.


    Schau Dich mal unvoreingenommen in der Lehrerlanschaft um - hör mal sowohl den aufgebrachten Kollegenklagen über Eltern (ob sie gerechtfertigt sind?) und den Elternklagen über Lehrer zu. Lies doch den ausgewogenen Bericht und die aktuelle Klage und große Sorge von Flexi noch mal.


    Natürlich gebührt jedem Schüler die für ihn pädagogisch notwendige "Sonderstellung" / Sonderbehandlung.
    Wir haben es mit jungen Individuen zu tun, zu deren bestmöglicher Weiterentwicklung wir arbeiten - und dafür bezahlt werden !


    Vielleicht sollten Lehrer mal überlegen, dass sie über die Steuern Angestellte der Eltern sind und die Eltern nicht tieftsdemütige Bettler.


    Viele Grüße, Georg Mohr

    Hallo Hermine,


    dann ist die Lösung doch klar für Dich: nimm die Stelle an der Schule, die Du schon kennst.


    Ich nehme an, die Einkommensfrage ist inzwischen geklärt. BAT IIa entspricht übrigens dem Beamtengehalt A 13 von Studienräten.


    Gerade habe ich erst Deinen Thread über Deine Augenprobleme gelesen. Tut mir leid für Dich und ich kann auch nur hoffen, dass die Medizin bald eine Lösung für Dich anbietet.


    Da Du nichts davon schreibst, will ich Dich auch hier auf wichtige Möglichkeiten hinweisen - schade dass Deine Ärztin dies nicht schon getan hat:


    Du solltest bei dem für Dich zuständigen Ausgleichsamt (Adresse beim Arzt oder Kreisgesundheitsamt erfragen) einen "Schwerbehindertenausweis" mit der Einstufung von mindestens 50% Behinderung beantragen. Lass Dir von all (!) Deinen Ärzten alle Wehwehchen bescheinigen - das summiert sich. Das Versorungsamt unterliegt auch der ärztlichen Schweigepflicht.


    Vorteile:
    1. jedes Jahr ab ca. 700,- € Steuerfreibetrag je nach Behinderungsgrad
    2. Pluspunkte bei der Einstellung
    In der Tat muss jeder größere Betrieb und besonders der öffentliche Dienst eine bestimmte Quote Behinderte vorrangig (!) einstellen. Sollte diese Behinderung bei der Verbeamtung Schwierigkeiten bedeuten, kann Dir ja auch eine feste Angestelltenstelle mit BAT IIa recht sein.
    3. Höherer Kündigungsschutz
    4. Gegebenenfalls weniger Pflichtstunden (Arbeitszeit)
    5. Früherer Einstieg in die volle Rente
    6. Vergünstigungen an vielen Stellen, z.B. bei den Gebühren für Volkshochschulkurse

    Vielleicht findest Du unter google - Dank sei philosophus - noch weitere Gesichtspunkte.


    Hauptsache ist, Du scheust Dich nicht, die Solidaritätsangebote der Gesellschaft / des Staates auch zu beantragen.
    Erst vor ein paar Jahren wurde das Diskriminierungsverbot für Behinderte sogar unter die Grundrechte vorne im Grundgesetz (GG) aufgenommen. Darauf beruht auch das "Schwerbhindertengesetz" und schließlich der Erlass zum "Nachteilsausgleich" auch für Erwachsene. Dem GG folgend dürfte die Behinderung auch einer Verbeamtung nicht im Weg stehen.


    Ich wünsche Dir die Kraft und den Mut, Dich auch noch um den Schwerbehindertenausweis zu kümmern.


    Viele Grüße, Georg Mohr

    philosophus,


    Dein Charme ist umwerfend !


    "danke" für die "nette und freundliche" Antwort - aber sie wär mir von FrauLehrerin lieber gewesen.


    Wenn FrauLehrerin schon kommuniziert, sollte sie sich allgemeinverständlich ausdrücken - wenn sie Hilfe sucht erst recht.


    Wie soll FrauLehrerin bei dieser Ausgangshaltung Deutsch als DaZ unterrichten? Da muss sie schon kräftig dazu lernen.


    Viele charmante Grüße, Georg Mohr

    Liebe leppy,


    nach meiner Erfahrung stellen sich die Bürokraten mit Kandidaten wie Scruffy oft wie mit Migranten vom anderen Ende der Welt an.
    Ganz wichtig bei der Eignungsbewertung ist die "gleiche Pflichtdauer des Studiums".


    Scruffy, achte darauf!
    Ansonsten könnnte es doch schön sein, in Baden-Würtemberg zu bleiben.


    Viele Grüße, Georg Mohr

    Welches Fach ist das?
    Welches Bundesland?
    Wird aus Klassenarbeitsnoten eine Zeugnisnote "gemacht" ?


    Versuchs mal mit Prozentrechnung und/oder Dreisatz und Du wirst selbst die Lösung finden.


    Viel Spaß beim Knobeln.,


    Georg Mohr

    Mia,


    da Du eigentlich gut schreibst, erlaube ich mir, an Deinem letzten Text mal auf ein hier im Lehrerforum oft zu beobachtenden Sprachproblem hinzuweisen, das bei Lehrerinnnen und Lehrern eigentlich nicht vorkommen dürfte - schon gar nicht, wenn sie selbst jeden Fehler bei Kindern sanktionieren.


    Achtet mal darauf, wie oft "machen" vorkommt und anstelle welcher Vollverben.


    Zitat

    dass Kollegen nichts mehr machen


    Zitat

    auch nichts mehr machen


    Zitat

    Ich mache natürlich


    Zitat

    Vorletztes Jahr habe ich gemacht


    Zitat

    Ansonsten mache ich ... soziales Lernen


    Zitat

    An meiner alten Schule wurden .. Projekttage "Soziales Lernen" gemacht


    Zitat

    Übungen und Spiele machen


    Zitat

    noch einen Ausflug machen


    Zitat

    noch etwas Schönes machen



    Grüße zum Nachdenken ! Georg Mohr

    Hermine,


    Du bist doch in Bayern - dem Bundesland mit dem spätesten Schuljahresbeginn Anfang September - und damit wahrscheinlich auch den spätesten Stellenplanungen.


    Ich empfehle Dir, Dich doch mal bei den richtigen und zuständigen Stellen um Deine Chancen zu erkundigen, eine feste Planstelle zu bekommen. Vielleicht solltest Du noch ein bißchen auf eine feste Stelle pokern. Mal hingehen und "Gesicht " zeigen. Dann bist Du mehr als nur eine Akte. Frag doch mal persönlich in Schulen Deiner Wahl. So bin ich zweimal dorthin gekommmen, wohin ich wollte. Wie wärs denn mit Unterstützung durch den Personalrat? Vielleicht kannst Du doch irgendwelche Beziehungen spielen lassen. Auch in Bayern dient Vitamin B der Gesundheit. Nur Überdosen sind bei allen Medikamenten giftig.


    Mit allen guten Wünschen, Georg Mohr

    Jassy,



    du fragst X, Du fragst Y, Du fragst Z und fängst dann wieder vorne im Alphabet an - und für Dich bleiben nur mündliche Auskünfte verschiedenen Inhaltes. In einem erweiterten Sinn nenne ich sie alle "Gerüchte", weil DU sie nur wie Gerüchte hörst.


    Ich hätte mir an Deiner Stelle die alte und die neue Prüfungsordnung aus dem Internet geholt oder besorgt und SELBST nachgelesen.


    Es war einer meiner ersten starken Eindrücke als junger Lehrer, dass der eine die Auskunft A gibt, der nächste Z sagt - beide im Ton der 100%igen Gewissheit - und schließlich H im Text steht.
    Seither frage ich nach jeder Auskunft - auch und gerade von Ämtern - "Wo steht das? Wo kann ich das selbst nachlesen?"


    Mir scheint, es gehen nirgendwo so viele Gerüchte um wie im Schulbereich.
    Komisch nur, dass die Lehrer, die doch sogar das Lesen beibringen, eine so große Scheu vor dem Selbstlesen und Verstehen haben.


    Kommt es bei solchen Threads mehr auf den Kommunikationwert als auf ein wirkliches Wissenwollen an ?


    Grüße, Georg Mohr


    PS:
    Es steht die Frage im Raum, ob ich solche Beiträge abspeichere, da ich sie wöchentlich immer wieder einbringen könnte.
    Es besteht auch der Eindruck, dass diese Unselbständigkeit in der Lehrerschaft überproportional häufig vorkommt und als Vorbildhaltung für Heranwachsende sehr unbefriedigend ist.
    Es gibt auch einige sehr gute Beispiele hier im Forum. Sollte so manche / so mancher sich diese guten Beispiele mal zum Vorbild nehmen ?


    Grüße, Georg Mohr

    daru,


    schön, dass Du so klar agumentierst und kurz (und eigentlich allgemeinverständlich) die niedersächsischen Vorschriften zitierst.


    Wie wir leider sehen, kommt dies bei etlichen Lehrern nicht gut an. Da gibt es welche - sogar "Sonderpädagogen" - , denen es ziemlich offensichtlich am wichtigsten ist, den Schülern eins reinwürgen zu können.


    Ich schlage vor, wir sammeln und schenken den hier Betroffenen je eine selbstreflektierende Lupe, die sie endlich erkennen läßt, dass die Schülerleistung meist unmittelbare Folge ihrer Lehrerleistung oder aber Lehrernixwertleistung ist.


    Carina sollte Deinen ersten Beitrag trotz ihrer Dienstunfähigkeit noch zweimal lesen. Die ersten drei Zeilen wird sie wohl dann doch erfassen können.


    Herzliche Grüße, Georg Mohr

    Die Antwort erscheint mir einfach:


    Wer Dich geschickt hat, hat Dir eine dienstliche Weisung gegeben. Für alle Kosten MUSS der Dienstherr aufkommen.
    Die Fürsorgepflicht funktioniert so herum: vom Staat für die Beamtin.
    Wenn der Weisungsgeber seine Weisung unberechtigt gegeben hat, soll der Staat sich an den halten.


    Lege SCHRIFTLICH gegen den mündlichen Bescheid Widerspruch ein, mache eine schriftliche Aufstellung Deiner Ausgaben, verlange ein Reisekostenerstattungsformular und stelle den Antrag auf Auszahlung Deiner Vorauslagen und der Dir zustehenden Spesen binnen 3 Wochen auf Dein Konto. Das Recht ist auf Deiner Seite. Es gilt auch "Vertrauen nach Treu und Glauben".


    Du bist doch interneterfahren. Such Dir die Reisekostenregelung für Rheinland-Pfalz heraus und geh genau danach vor. Erspar Dir weiteres hier Herumfragen - tu was für Deinen Geldbeutel!


    Fahren die oberen Schulleute ohne Fahrtkostenersatz und Spesen ?!


    Viele Grüße, Georg Mohr


    PS: Diejenigen, die Dich geschickt haben, sind Lehrer.
    Diejenigen, die Dir was versprochen und nicht gehalten haben, sind Lehrer.
    Diejenigen, die Dir jetzt Extrastunden auferlegen, sind Lehrer.
    So können Lehrer sein !

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