Beiträge von wassersportlehrerin

    Liebe Leute,


    ich habe noch einmal eine Frage, nachdem mir zu meiner Unschlüssigkeit zur Bewertung sprachlicher Arbeiten schon einmal sehr von Euch geholfen wurde!


    Ich habe morgen (!) meine Examensprüfung im Fach Pädagogik. Las gerade erst in meinen Notizen, dass meine Prüferin für das Thema Leistungsbeurteilung nannte, dass sich das Schulgesetz ja immer weiter öffne, und offene Beurteilungsformen immer mehr erlaube.


    Ich habe nun stundenlang das Hamburger Schulgesetz und andere Bestimmungen gewälzt, und nichts gefunden.


    Meine Frage: Es muß nicht um Hamburg gehen, aber inwiefern ist das so? Ich denke, es ist gemeint, z.B. Portfolios oder Projektarbeit gleich stark wie eine Klassenarbeit zu gewichten, dass der Lernprozess mehr Beachtung als das mere Ergebnis findet.


    Würde mich sehr über Eure Erfahrungen freuen, inwiefern das heute bei Euch gang und gäbe ist, und es bereits umgesetzt, bzw. in der Umsetzung ist!


    Liebste Grüsse!


    Anne

    danke nochmal, sehr hilfreich, dickes dankeschön!


    habe vorhin mit einem sehr netten herrn der behörde telefoniert, der mitverantworlich ist für die betreffenden bildungspläne.


    also: es gibt keinen fehlerquotienten in hamburg! es gilt die gewichtung, dass der sprachliche teil gegenüber dem inhaltlichen als doppelt gewertet wird.


    das ist schonmal sehr hilfreich! zudem gibt es mustertexte von der behörde, inwiefern eine beschreibung einer arbeit einer note von 1-6 entspricht, entsprechend "der text ist sehr gut verständlich, es werden wenige und eher flüchtigkeitsfehler gemacht", und welcher note dies entspricht.


    apropos: dazu ist es enorm wichtig, zwischen "dicken" fehlern und verhältnismäßig "unbedeutenden" oder "flüchtigkeitsfehlern" zu unterscheiden..


    es ist so heiss. ein albtraum, mein hirn arbeitet bei diesen temperaturen nicht mehr einwandfrei..

    mensch, vielen lieben dank euch allen für die aufschlussreichen antworten!! ich habe viel im netz gesucht nach einer art "standard", wie man es richtig machen sollte - neuerdings.


    die frage lautete in der prüfung nebenbei weniger, wie ich eine klassenarbeit korrigiere (vllt. habe ich mich falsch ausgedrückt), sondern vielmehr, wie ich sie konzipiere und bewerte! zum konzipieren habe ich denke ich alles korrekt gesagt (gemäß aktueller literatur von urban lissmann und eiko jürgens, die derzeit die "klassiker" in der richtung darstellen).


    bei der bewertung hakte es dann. gut! aber: was ich immernoch nicht so ganz verstehe! wie wird was gewichtet? ich habe ja geantwortet, dass man inhaltlich vorher überlegen muß, bei entwicklung der aufgabenstellung, welche kompetenzen überprüft werden sollen! und im sprachlichen bereich - denke ich - sollten doch vielerlei elemente in die endnote einfließen. eben inhalt, redaktionelle form, aber eben auch orthographische, grammatische fehler. ich meine, es ist doch selbstverständlich, dass ein schüler punkteabzug bekommt, wenn er/sie einen inhaltlich sehr schönen, aber von fehlern wimmelnden kreativen aufgabenteil bearbeitet.


    darum die frage nach der gewichtung? habt ihr eine faustregel, gibt es so etwas, inwiefern man beispielsweise bei frei formulierten texten rechtschreib- oder grammatikfehler gewichtet?


    ich denke, dass der inhalt weitaus wichtiger ist, ganz klar, aber gerade im sprachlichen bereich gibt es doch viele teilaspekte.


    hab ein wenig angst, dass ich denselben beisitzer bekomme am montag, mit derselben frage.. ;)


    zur punkteverteilungsangabe auf der klassenarbeit nehmen die autoren der genannten werke deutlich stellung: es sollte sie geben, da sie den schülern und schülerinnen transparenz und sicherheit bietet.


    liebste grüsse!!!


    anne

    Liebe Leute,


    ich würde mich über kurze Info zu meiner Frage sehr freuen! Ich hatte kürzlich meine mündliche Examensprüfung in Pädagogik, und die Frage des Beisitzers lautete, wie ich als angehende Spanisch/Englischlehrerin eine Klassenarbeit bewerten würde!


    Mein Antwort lautete (nach aktuellem Buch von Eiko Jürgens), stichwortartig aufgezählt:


    - eine Musterlösung anfertigen, damit die Beurteilung objektiver wird
    -dementsprechend sich Gedanken machen, welche Punkte Erwähnung finden sollten, bzw. Alternativen dazu, erforderliche Inhalte klar definieren
    - sich vorher klarwerden über die Inhalte, die geprüft werden sollen und vor allem auch behandelt wurden
    - bei der Punkteverteilung dann ebenfalls Fehlerzahl und Redaktion mit einbeziehen


    Ich kann meine Antwort leider nicht mehr ganz genau wiedergeben, aber so in etwa sagte ich es.


    Dem Beisitzer gefiel diese Antwort sehr offensichtlich nicht. Er sagte etwas darüber, dass das nicht auf dem neuesten Stand sei, und dass es traurig sei, wenn ich es so an einer Schule erfahren hätte.


    Bitte helft mir. Wie geht man denn nun richtig heutzutage vor? Was habe ich falsch gemacht? Ich habe dieselbe Prüfung in wenigen Tagen nocheinmal vor mir und es wäre eine große Hilfe, wenn ich auf diese Frage gewappnet wäre!


    Liebe Grüsse!


    Anne

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