Hallo,
ich suche vom Schubi-Verlag
"Kurzfutter für Schnelldenker".
Ich möchte es kaufen, nicht einfach nur überlassen bekommen.
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
Try
Beiträge von try
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Bist du überhaupt arbeitsfähig, wenn es deinem Kind so schlecht geht?
Schreibt dein Arzt dich selbst in so einem Fall nicht arbeitsunfähig?
LG try -
Mit den passenden neuen Schlagwörtern hilft google tatsächlich noch ein Stück weiter. Dort habe ich die hilfreiche BröschÜre gefunden:
"Informationen für Beamtinnen und Beamte zu Schwangerschaft, Geburt und Kinderbetreuungszeiten" - ich kann das irgendwie nicht verlinken.
In der Bröschüre steht bezogen auf meinen gewünschten Wechsel von Beurlaubung aus familiären Gründen hin zu Mutterschutz bzw. Elternzeit:
"Vorzeitige Beendigung/Wechsel zur Elternzeit
Die Entscheidung über eine Beurlaubung bindet grundsätzlich die Beschäftigten wie auch die Dienststelle. Eine vorzeitige Beendigung des Urlaubs ist daher nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde in besonderen Ausnahmefällen möglich. Der Urlaub nach § 71 LBG kann nicht beendet werden, um Mutterschutzfristen in Anspruch zu nehmen, es sei denn, es liegt eine unterhälftige Teilzeitbeschäftigung während eines Urlaubs nach § 67 LBG vor. Ein Wechsel zur Elternzeit hingegen ist zulässig, da die Beurlaubungszeiten (Höchstdauer zwölf Jahre) um die Zeit der Elternzeit verlängert werden können"Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Aber für mich bedeutet das, dass ich:
a) keinen offiziellen Mutterschutz haben werde.
b) sehr wohl einen Anspruch (? oder good will der Bewilligungsbehörde?) auf Elternzeit statt Beurlaubung aus familiären Gründen habe.
Denn mir gingen bei Beibehaltung der Beurlaubung aus familiären Gründen einige Monate verloren, die ich ggf. zukünftig noch brauchen könnte, falls dann wiederum eine Beurlaubung aus familiären Gründen notwendig wäre. Denn Elternzeit wird im Gegenzug zur Beurlaubung aus familiären Gründen nicht auf die Beurlaubungshöchstdauer von 12 Jahren angerechnet.Ob das nun bedeutet, dass ich statt Mutterschaftsgeld direkt Elterngeld beziehen kann/werde, ist mir allerdings immer noch nicht ganz klar.
LG try
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Susannea (danke für deine Antwort) und alle, für die es noch interessant sein könnte.
Ich befinde mich immer noch im Klärungsprozess was die Umwandlung der Beurlaubung in Elternzeit und das Mutterschaftsgeld angeht und das zieht sich wohl auch noch etwas hin.Bislang ist klar:
Das LBV kann die Situation an sich nicht wirklich klären, denn die weisen nach eigenen Angaben nur Zahlungen an u.ä. an bzw. setzen Dinge um, die die Bezirksregierung ihnen mitteilt. Denn die ist die personalaktenführende Stelle. (Über den Unterschiede was die Pension angeht, haben wird dann gar nicht mehr gesprochen)
Bei der Bezirksregierung gab es zum einen die Info, dass jede Frau einen Rechtsanspruch auf Elternzeit hat, vorrangig vor anderen Beurlaubungen. WIe das zu regeln sei, sei widerum nicht so einfach, denn bei vorzeitigem Beenden der Beurlaubung aus familiären Gründen käme ich in Stellenplanberechnungen mit rein. Und da gäbe es derzeit wenig/keinen Spielraum -Wobei das ja widerum nicht mein Problem sein sollte, wenn ich einen Rechtsanspruch habe.Aber die zuständige Dame ist so nett und versucht, das Ganze für mich zu klären. Auch im Zusammenhang mit dem Mutterschaftsgeld.
Stellt meine Situation denn so einen besonderen Einzelfall dar?
Gibt es hier niemanden in ähnlicher Situation?
lg
try -
Hallo,
ich stecke gerade im Bürokratie-Dschungel fest und hoffe, ihr könnt mir helfen.Ich (verbeamtet in NRW) befinde mich derzeit in einer Beurlaubung aus familiären Gründen.
Bald bekomme ich ein Baby, für welches ich Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen möchte.
Das Schulamt meint, ich könne erst zum Ende der Beurlaubung einen Antrag auf Elternzeit stellen.
Aber genaueres müsste ich beim LBV erfragen - da kam ich bislang jedoch nicht durch.
Die Aussage kann aber doch nicht richtig sein.
Für meine Pensionsansprüche macht es doch sicherlich einen Unterschied, ob ich eine Auszeit habe, die Muttschutz bzw. Elternzeit heißt oder eben Beurlaubung aus familiären Gründen.
Weiß jemand von euch da mehr?
Was wäre mit dem Elterngeld, wenn ich offiziell in einer Beurlaubung verbliebe und nicht in einer Elternzeit? Könnte ich das trotzdem von Geburt an beantragen?
Wie ist das mit dem Äquivalent zum Muttschaftsgeld gesetzlich Versicherter? Stehen mir dann überhaupt die 13 Euro pro Tag während des Mutterschutzes zu?Ich hoffe, es kannn mir jemand weiterhelfen. Sonst dreht sich mein Gedankenkarrussell so lange weiter, bis ich beim LBV endlich mal durchkomme
- und das kann bekanntlich dauern.Vielen Dank
try -
Hallo Anna,
es tut mir leid, dass deine Familie gerade so viel durchmachen muss. Ich wünsche euch viel Kraft, bis es euch allen wieder besser geht.
Ich habe zu deiner Situation zwei Gedanken:
1) Wenn du am Ende deiner Kräfte und Nerven bist, würdest du bestimmt arbeitsunfähig geschrieben. Denn das bist du, wenn du dich wegen deiner Sorgen, wegen deinen Gedanken, die du dir um deine Tochter machst, nicht um die Arbeit kümmern kannst. Es ehrt dich zwar, dass du lieber eine "offizielle" Auszeit nehmen willst, aber wenn du k.o. bist, dann ist niemandem damit geholfen, dass du einfach so weiter arbeitest oder auf deine Kosten auf Bezüge verzichtest. Du hast dir die Krankheit deiner Tochter nicht ausgesucht, also solltest du lieber nicht auf etwas verzichten, dass dir eigentlich zusteht.
2) Kläre doch mal mit dem Personalrat, ob für dich eine Beurlaubung nach "§ 71 LBG zur Betreuung von Kindern unter 18 Jahren und pflegebedürftigen Angehörigen" in Frage kommt. Ich weiß, dass deine Tochter volljährig ist, aber fällt deine Tochter durch die psychische Erkrankung ja unter pflegebedürftige Angehörige.
Alles Gute,
try -
Auch im Falle einer Beurlaubung aus familiären Gründen wärest du beihilfeberechtigt,
es sei denn bei dir handelt es sich um einen der Ausnahmefälle:*) Ein eigener Beihilfeanspruch besteht nicht, wenn der Beamte berücksichtigungsfähiger Angehöriger eines Beihilfeberechtigten ist oder
wenn ein Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht.Siehe
http://www.gew-nrw.de/uploads/tx_files/SP_Dt_2012-05-22.pdflg
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Hallo,
bei mir (NRW - verbeamtet) wäre das praktisch von heute auf Morgen gegangen.
Wenn du Kinder unter 18 Jahren zu betreuen hast, sollte das kein Problem sein.
Sogar wenn du keine Elternzeit mehr hättest, könntest du relativ spontan in eine Beurlaubung aus familiären Gründen gehen.
- Nur als Tipp für den Fall, dass du mehr Zeit brauchst, als an Elternzeit noch übrig ist. Beihilfeberechtigt bist du dann übrigens immer noch!
Rufe einfach beim Schulamt an und besprich die Situation. Ihr werdet bestimmt eine Lösung finden.
Und im Zweifelsfall hole dir den Personalrat mit ins Boot.
Viel Erfolg
try -
Gute Frage, das interessiert mich auch.
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Wir sparen unser Land dumm.
Aber für die Folgen beim Sparen an der falschen Stelle müssen ja später andere Politiker ihren Kopf hinhalten.
Dann ist es ja egal. -
Diese Folienhüllen mit Zip werden auf jeden Fall angeschafft.
Allerdings besorge ich sie für alle und zwar mit dem Geld aus der Klassenkasse.
Habe solche Hüllen noch nie vorher gesehen, von daher kann man sie sicher nicht überall kaufen.
Vielen Dank für diesen hilfreichen Tipp!!!!!!!!!!!!!!! -
sehrratlos
Jeder von uns hat in seiner Schule unterschiedliche Rahmenbedingungen, mit denen er leben muss.
Schon von dieser Seite her, ist nicht für jeden Lehrer eine derart umfassende Differenzierung möglich.
Dazu kommt, dass der Lernerfolg aller Schüler sicher nicht nur von den Differenzierungsmöglichkeiten abhängt.
Ein Lehrer muss sich mit seiner Art und Weise zu unterrichten auch wohlfühlen und sich darin sicher sein.
Nur dann kann Lernen für alle erfolgreich sein.
Aber ich zeige mich stets bemüht, auch jenseits des Referendariates an mir zu arbeiten - deshalb ja auch die Ausgangsfrage.
Nur fänd ich es eben besser, nicht zukünftige Lerninhalte vorwegzunehmen, sondern die kognitiven Möglichkeiten anders zu nutzen. -
Danke für eure Antworten, gerade auch in Bezug auf das Umsetzen der einzelnen Dinge im Unterricht.
Das hilft mir wirklich weiter. Da werde ich mir "Mathe für kleine Asse" erstmal sparen.
Auch die anderen Ideen sind echt klasse.
Try -
Hallo,
ich suche Material um pfiffige Kinder (Klasse 1/2) zu fördern.
Sie sollen keine zukünfitigen Lerninhalte vorarbeiten, sondern lieber in die Tiefe gehen.
Etwas bei dem auch sie ihr Köpfchen richtig anstrengen müssen.
Ich habe hier im Bereich Mathe immer wieder von "Mathe für kleine Asse" und "Mathe-Stars" gelesen.
Lohnt sich die Anschaffung wirklich bei ersterem? (Mag mir vielleicht jemand seine Sachen verkaufen?)
Wie setzt ihr die Sachen im Unterricht ein? Dürfen eure fitteren Kinder damit arbeiten, während die anderen Kinder Standartaufgaben üben?Was macht ihr noch für die Fitteren. Ich habe Sorge, dass sie zu kurz kommen im Vergleich zu den schwächeren Kindern
oder denen, die Ihre Aufmerksamkeit immer auf sich ziehen.
LG
try -
Hallo Charia,
Hilfe, ist das ein neuer Trend??!! Kinder die zur Einschulung dank häuslichem Drill perfekt lesen und rechnen können, sich aber nicht selbst anziehen?
Ich glaube nicht, dass man von so einem Trend ausgehen kann. Denn die meinsten Fähigkeiten und Leistungen, die die Kinder zeigen, sind von sehr vielen Faktoren abhängig (Einfluss durch die Erzieherinnen, die Freunde, anregendes/nicht anregendes Umfeld, familiäre Situation....). Nicht nur davon, ob Eltern hinter bestimmten Dingen stehen oder eben auch nicht.
Mich würde zudem interessieren, wie du die Eindrücke über die angehenden Erstklässler gewonnen hast.
Hast du sie einzeln kennen gelernt oder in einer Gruppe?
Hast du bei allen Kindern das Lesen und Schneiden getestet?
Hattest du Gelegenheit, dich mit jedem einzelnen Kind ausführlich zu unterhalten?Ich stelle diese Fragen deshalb, weil erste Eindrücke auch manchmal täuschen können.
Kinder sagen Dinge, die von Erwachsenen anders aufgefasst werden können. So würden meine Kinder bestimmt auch sagen, dass ich das Lesen oder bestimmte Sachunterrichtsinhalte (z.B. Thema Wald / Tiere o.ä) mit ihnen geübt hätte. Tatsächlich haben sie einfach "nur" Antworten auf ihre Fragen bezüglich der Buchstaben (aber auch aller anderen Themen, die sie interessierten) gegeben. Da sind meiner Meinung nach schon zwei unterschiedliche Definitionen des Wortes "üben".
Kannst du durch den ersten Eindruck schon sicher beurteilen, wie die Kinder ihr "üben" meinen?Oder bezogen auf das Schneiden.
Vielleicht waren einige Kinder sehr nervös, als du sie kennen lernen durftest. Vielleicht wollten sie schnell fertig sein oder auch nur schneller als andere Kinder. Das kann durchaus zu weniger ansprechenenden Ergebnissen führen, muss aber nicht heißen, dass sie nicht gelernt haben mit einer Schere umzugehen. Wobei mir durchaus bewusst ist, dass motorisch unbegabte KInder sehr schnell zu identifizieren sind.Ich glaube, dass Eltern, die ihre Kinder wirklich zu guten, schulischen Leistungen drillen wollten, nicht nur Wert auf das Lesen und/oder Rechnen legen würden.
Gerade solche Eltern sind doch darauf bedacht, dass ihre Kinder einfach immer einen guten Eindruck machen. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass gerade diese Eltern mit ihren Kindern basteln, da man da ja dann so schöne Ergebnisse präsentieren kann.Also lass dich nicht von dem ersten Eindruck schockieren. Dazu kommt ja auch noch, dass die Kinder -wie du selbser sagst- erst im September in die Schule kommen. Sie haben also noch Zeit, sich in allen Bereichen zu entwickeln. Und 4 Monate sind bezogen auf das Alter eine sehr lange Zeit.
Liebe Grüße
Try -
Jeder kann dort mitmachen und anonym seine Meinung kundtun!
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Wow,
danke für die vielen Antworten.
Lg
try -
Hallo,
vielleicht ist diese Frage hier überhaupt nicht zulässig.
Aber ich möchte wissen, wo man DinA4-Laminierfolien am günstigsten erstehen kann.
Bei den Discountern ist derzeit nichts im Angebot und das, wo mein Drucker gerade heiß läuft (Konstantin lässt grüßen )
Danke für Tipps, gerne auch per PN. Nicht, dass das hier als Werbung gewertet wird.LG
tryPS: In welcher Stärke nehmt ihr die Folien für
a) Material, das man beschriften soll
b) für Legematerial
c) für AnschauungsmaterialMatt oder glänzend?
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Wer sagt, dass du das musst?
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Und manchmal ändern sich auch die Regelungen von einem Kind zum anderen.
Dass dir das Augustgehalt verloren geht, wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest, scheint nicht so unlogisch.
Ich nehme an, dass du dich selbst vertrittst. Und in den Ferien brauchen sie ja wirklich niemanden. Das du dich vorbereitest u.ä. spielt ja keine RolleDas, was du über die Anrechnung von Pensionsansprüchen geschrieben hast, habe ich bislang auch immer so gehört.
Dazu kann ich allerdings nichts sagen, da ich nie in so einer Situation warst.Rechne doch mal aus, ob es sich lohnt, wenn du die Elternzeit vorzeitig beendest und dann einfach so in Teilzeit arbeitest.
Die Elternzeit geht dir ja nicht verloren, du kannst sie schieben auf einen späteren Zeitpunkt (allerdings nur 12 Monate pro Kind).lg
try
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