Beiträge von Jo-jane

    Hallo,


    danke für die Infos.
    Der Stundenplanwunsch ist nur ein Wunschzettel.
    D.H. es wird sich nicht unbedingt daran gehalten.
    Das Verfahren ist schon einige Jahre alt.
    Da mehrere Kollegen noch nachmittags an BA/ FH unterrichten (zusätzliche €), wurde er wohl eingerichtet.....
    Solche Wünsche wurden in der Vergangenheit respektiert,
    so dass es schwer ist, bei Problemen mit Kinderbetreuung ,den Wunsch zu verwehren..
    Neben der Schule noch woanders zu unterrichten ist ja eigentlich auch "Privatsache"
    wurde aber zumindest früher wohl sogar gerne gesehen.
    Für Kinderbetreunngsprobleme etc. war es also ursprünglich nicht gedacht....
    Anders verhält es sich bei beruflich bedingten Zeiten, wie Abordnung. Das muß berücksicht werden.
    Hoffe es damit etwas klarer.

    Hallo!
    Bei einem halben Deputat mit 12 Schulstunden:
    Wieviel Stunden muß man der Schule zur Verfügung stehen?
    reicht es einen Planungszeitraum von 18 Schulstunden anzugeben, um die 12 Stunden darauf zu verteilen?
    Gibt es da rechtlich Grenzen?
    Wieviele Stunde muß man zur Verfügung stehen? Ab welchem Rahmen kann man sich wehren? Nach dem Motto gebebn Sie bitte 24 Stunden an, in diese legen wir dann ihre 12 Stunden?
    (ALLES OHNE die KONFERENZZeit, die kommt noch dazu)
    Wäre nett, wenns jemand weiß

    Hallo,


    zu Beginn des alten Schuljahres bin ich mit einem Guthaben vom MAU Stunden gestartet.
    Nach ca 6 Wochen, wurde das Deputat um 1 Stunde gekürzt um eine MAU Stunde "abzufeiern"
    kurz nach diesem Zeitpunkt erfuhr die Schulleitung von einer Schwangerschaft. Dann kam im März der Mutterschutz und danach die Elternzeit.
    Jetzt erfolgte die neue MAU Abrechnung:
    Dabei wurde so getan, als ob ich im Mutterschutz und in der Elternzeit die Stunde weiter abgefeiert hätte.
    Geht dies überhaupt?
    Während der Elternzeit gehe ich davon aus,daß es sicher nicht so abgerechnet werden darf. Aber wie wird dann das neue Guthaben berechnet

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