Hallo,
danke für die Infos.
Der Stundenplanwunsch ist nur ein Wunschzettel.
D.H. es wird sich nicht unbedingt daran gehalten.
Das Verfahren ist schon einige Jahre alt.
Da mehrere Kollegen noch nachmittags an BA/ FH unterrichten (zusätzliche €), wurde er wohl eingerichtet.....
Solche Wünsche wurden in der Vergangenheit respektiert,
so dass es schwer ist, bei Problemen mit Kinderbetreuung ,den Wunsch zu verwehren..
Neben der Schule noch woanders zu unterrichten ist ja eigentlich auch "Privatsache"
wurde aber zumindest früher wohl sogar gerne gesehen.
Für Kinderbetreunngsprobleme etc. war es also ursprünglich nicht gedacht....
Anders verhält es sich bei beruflich bedingten Zeiten, wie Abordnung. Das muß berücksicht werden.
Hoffe es damit etwas klarer.