Beiträge von petti

    Liebe Susannea, liebe(r) Marigor,
    vielen Dank für eure Hilfe! Ich habe bestimmt 10x gesagt, dass ich kein Mutterschaftsgeld erhalten habe und sogar eine Bestätigung meiner (privaten!) Krankenversicherung beigefügt! Ich habe auch gerade noch mal einen Elterngeldrechner genutzt und er kommt auf rund 50 Euro mehr!Ich werde das schriftlich einreichen!
    Viele Grüße, Petti

    Zitat

    1) Mutterschaftsgeld, das der Mutter nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte für die Zeit ab dem Tag der Geburt zusteht, wird mit Ausnahme des Mutterschaftsgeldes nach § 13 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes auf das ihr zustehende Elterngeld nach § 2 angerechnet. Das Gleiche gilt für Mutterschaftsgeld, das der Mutter im Bezugszeitraum des Elterngeldes für die Zeit vor dem Tag der Geburt eines weiteren Kindes zusteht. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 des Mutterschutzgesetzes sowie für Dienstbezüge, Anwärterbezüge und Zuschüsse, die nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit der Beschäftigungsverbote zustehen. Stehen die Leistungen nach den Sätzen 1 bis 3 nur für einen Teil des Lebensmonats des Kindes zu, sind sie nur auf den entsprechenden Teil des Elterngeldes anzurechnen.


    Was bedeutet in diesem Zusammenhang "anrechnen"? Oder bezieht sich das nur auf die Zeit nach der Geburt? ?(
    Danke!

    Ja, ich bin Beamtin und das habe ich der Sachbearbeiterin auch schon mehrmals gesagt, aber sie wollte nicht verstehen...Ich habe mir das Gesetz auch schon so oft durchgelesen, ich verstehe es so, dass man eigentlich davor geschützt werden soll, ein zu geringes Druchschnittseinkommen errechnet zu bekommen, da ja das Mutterschaftsgeld u.ä. in der Regel niedriger als das normale Einkommen ist, oder? Bei mir wäre ja auch das Gegenteil der Fall.

    Hallo!
    Ich habe folgendes Problem: Meine Tochter wurde am 13.3.10 geboren. Nun wurde mein Elterngeld auf der Grundlage der Monate Januar-Dezember 09 berechnet, obwohl es ja heißt, die 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes werden zugrunde gelegt. Die Begründung: Bezug von Mutterschaftsgeld, bzw. Dienstbezügen in den Monaten Januar und Februar 2010 (Mutterschutz). Natürlich habe ich weiter Dienstbezüge erhalten. Aber ist diese Berechnung so richtig? Das Ärgerlich ist auch, dass im Januar und Februar meine Bezüge an Höchsten waren, da ich aufgrund meiner Heirat (bereits Oktober 09) die Steuerklasse gewechselt habe.
    Versteht das jemand und kann mir helfen? Danke!

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