Hallo Matia Laetitia,
danke für Deine Antwort. Ich sehe das genauso wie Du. Manche Tätigkeiten beanspruchen viel Zeit, manche weniger. Bei uns gibt es für das auswechseln von Glühbirnen A14-Stellen (Medienbeauftragter), die Beaufsichtigung der Durchführung von Klassenfahrten (Fahrtenbeauftragter), etc.
Dies sind alles Tätigkeiten, die vor der Beförderung keine Entlastungsstunden erhielten und die von der Belastung her auch nicht mit der eines V-Planers zu vergleichen sind, da sie eher punktuelle Arbeitsspitzen aufweisen.
Ich habe mich mittlerweile mit meiner Schulleitung auf 2 Entlastungsstunden geeinigt trotz A14. Denke auch, das das OK ist. Mich würde aber trotzdem die schulrechtliche Seite interessieren. Wenn ich in meiner Antwort weiter oben Recht habe, entscheidet doch nach wie vor die Schulleitung/Gesamtkonferenz über die Entlastungsstunden. Diese können dann auch unabhängig von Beförderungen vergeben werden.
Mir fehlt hier die rechtliche Grundlage zu sagen: "Wenn Beförderung, dann keine Entlastung mehr."
Mal schauen, ob die noch jemand findet.