Beiträge von TwoEdgedWord

    Ich häng mich mal hier dran:


    An unserer Schule nutzt ein kleines Grüppchen (inkl. meinereiner) schon seit längerer Zeit moodle, das läuft im Moment angenehm schmerzarm einfach weiter. Die ganzen Kollegen, die jetzt hopplahopp digital geworden sind, sind bei Office365/ Teams (Schullizenz) gelandet, wobei das nur als Dateiaustauschplattform genutzt wird. Da die in der Mehrheit sind, überlege ich, ob ich mittelfristig (nach Corona) auch wechseln soll/ muss. Vermutlich legt meine Schulleiterein das als zukünftigen Standart (nur echt mit dem t) fest, "weil das ja jetzt jeder kann....".


    Jetzt konnte ich aber bei meinem rumgeklicke nicht erkennen, ob es bei Microsoft einen adäquaten Ersatz für die ganzen spezifischen Aufgabenformate und auf die Schule abgestimmten Tools von moodle gibt, die für mich alternativlos sind. Auch die einschlägigen Twitterer/ Blogger/ Evangelisten helfen mir da nicht weiter. Mein Bauchgefühl sagt nein, weil Microsoft ja keine Lernplattform macht, aber ich lasse mich gerne erhellen.

    [...]

    Mich selbst schockt der dilettantische Umgang mit dem Virus. Familienmitglieder von positiven Menschen werden nur getestet, wenn sie Symptome zeigen, d.h. eventuell infizierte, symptomlose Kinder hätten hier noch ganze Schulen anstecken können, bevor diese geschlossen wurden. Mit rotierenden Betreuungssystemen in den Schulen wird jetzt das Virus weiterverbreitet. So unterbricht man keine Infektionsketten.

    [...]


    Oder auch: Atemwegsprobleme, aber kein nachweisbarer Kontakt zu Infizierten -> schön weiter arbeiten

    Pssst..... Das ist der Plan.

    Und: "Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden."

    [...]

    Interessant....

    Der Abschnitt, den ich hier zitiert habe, ist von der Seite des Ministeriums verschwunden (aber ich hab 'nen Screenshot)....

    D.h. meine Freude über eine klare Position war offensichtlich verfrüht, und wir sind wieder beim Durchreichen der Probleme nach unten.

    NRW:

    Das Schulministerium schreibt sinngemäß, dass auch Schulgebäude betreten werden dürfen, um dort zu arbeiten / sich zu treffen im Kollegiumskreis, solange sichergestellt ist, dass dieses Zusammenkommen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist.

    Die Schulleitung könne eine Anwesenheit im Schulgebäude anweisen (sicherlich soll dann nicht gleich das ganze Kollegium im gleichen Raum hocken. Aber genug Räume hat man ja dann.


    Gleichzeitig hat das Schulministerium gesagt, dass wir größtenteils homeoffice machen sollen. Lehrplanarbeit und Co kann man sich ja ggf. auch aufteilen. Mit der Umstellung auf G9 ist es ja nicht so, als ob wir in NRW nix zu tun hätten.

    In der 4. Schulmail steht unter 4. :[...]

    Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulräumen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung angeordnet werden.[...]


    Das hört sich für mich so an, als ob das nicht die Schulleitung alleine entscheidet.

    Und ich würde da durchaus anmerken, dass wir 80 Kollegen sind, die dann auf 8 Computertastaturen rumpatschen dürfen....

    In NRW sind laut Ministerium die Schüler nicht verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein und der Stoff aus dieser Zeit darf nicht Gegenstand einer Arbeit sein.


    Ich habe eine Fallunterscheidung gemacht: Den Oberstufenkursen (Q1, Abischreiber) und denjenigen, deren Eltern unproblematisch sind, habe ich gesagt sie sollen Mitte nächster Woche mal auf moodle nachschauen. Das wollte ich für einige Unterrichtsreihen sowieso mal sauber aufsetzen (mit Abgaben, Lückentexten, Multiple-Choice und pipapo), da hab ich ja jetzt Zeit für.


    Die Kurse, in denen ich davon ausgehe, dass entweder die Schüler oder die Eltern sich darauf berufen, dass das ja alles voll ungerecht ist und ich das ja gar nicht dürfe und überhaupt.... habe ich Seiten aus dem Buch zur Wiederholung gegeben und den deutlichen Hinweis, dass die Übungsphasen bis Sommer eher kurz ausfallen werden. Wer möchte kann mich aber gerne für Material über moodle kontaktieren.

    Was macht eigentlich diese Frau Merkel inzwischen so beruflich? Das letzte, was ich von der gehört habe, war, als sie aus Südafrika die AKK abgeschossen hat, seitdem ist es ziemlich ruhig um sie geworden.

    Pssst, du läufst sonst Gefahr, dass sie dem medizinischen Personal ihr vollstes Vertrauen ausspricht, und dann sind wir wirklich verloren.

    Auswirkungen auf den Unterricht an Schulen in NRW


    Gegenwärtig gibt es keine Pläne oder Anweisungen an die Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, im Falle einer Schulschließung ihre Schülerinnen und Schüler online zu betreuen. Eine solche Betreuung würde bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften entsprechende private Kommunikationsmittel voraussetzen, um Aufgaben und/oder Material herunterzuladen, anzusehen, zu bearbeiten oder gegebenenfalls auszudrucken.

    Den betroffenen Schulen wird daher empfohlen, vor Ort zu erörtern, welche Möglichkeiten es im Rahmen der eigenen infrastrukturellen Voraussetzungen gibt, Schülerinnen und Schüler während einer mehrtägigen Schulschließung bei anstehenden Prüfungsvorbereitungen zu unterstützen.

    Leistungsbewertung bezieht sich immer nur auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten. Deshalb entstehen Schülerinnen und Schülern bei Unterrichtsausfall aufgrund von Schulschließungen keine Nachteile in Bezug auf ihre Benotung.

    Damit wäre das Thema in NRW dann wohl durch. Wobei ich gestehe, dass ich (angenehm) überrascht bin ob der klaren Aussage.

    [...]

    Datenschutz ist dank bayernweitem Mebis (Onlinesystem mit Moodle) kein Problem, und die Lehrer... da würde ich als Land einfach sagen, dass die Kollegen und Kolleginnen ja jederzeit in die Schule können, um dort zu arbeiten, und die dortige IT-Infrastruktur nutzen können.

    Selbst wenn es soweit kommen sollte:

    Die Schulen werden nicht geschlossen, es findet lediglich kein Unterricht statt.


    Wenn du irgendwelche Aufgaben bekommen solltest, die die Verwendung eines Computers voraussetzen, spricht nichts dagegen, dass du in die Schule fährst und die dortigen PCs benutzt.

    [...]

    Wenn in NRW Schulen schließen, dann dürfte das nach derzeitigen Verlautbarungen letztlich vom Gesundheitsamt angeordnet sein (das Ministerium lässt ja deutlich durchblicken, dass es das für unnötig hält), und dann ist die Schule für alle zu.


    [...]

    Von dieser Befugnis hat das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg mit Wirkung vom 26.02.2020 Gebrauch gemacht und Schulen, Kindergärten sowie weitere öffentliche Einrichtung zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vorübergehend geschlossen. Eine solche Schließung gilt grundsätzlich nicht nur für die zu betreuenden Personen, sondern auch für alle dort Tätigen (z.B. Lehrkräfte).

    [...]



    [...]

    Wenn man bereits im Vorfeld vor einer hypothetischen Schulschließung bereits öffentliche Diskussionen darüber führt, wie man es im Fall der Fälle denn vermeiden kann in dieser Zeit anderweitig arbeiten zu müssen, muss man sich nicht wundern, wenn von anderer Seite dann Reaktionen der Sorte "War klar, den faulen Lehrern geht es doch eh nur darum, noch weniger arbeiten zu müssen" kommen.

    Und wenn die Kollegen nun wieder die jahrelangen Versäumnisse des Dienstherrn aus privaten Mitteln ausgleichen, muss man sich nicht wundern, wenn man keine Verbesserung der Arbeitsbedingung erreicht, bzw. vom Dienstherrn nicht für voll genommen wird.

    Hallo,


    Schulschließungen werden evtl. kommen, und es gibt auch schon Vorstellungen von Schulen, wie die Weiterarbeit sichergestellt werden soll (z.B. http://gesamtschule-eifel.de/corona-vorbereitet-sein). Meine eigene Schule verfolgt ein ähnliches Ansinnen.


    Wäre jetzt nicht ein guter Zeitpunkt für die Gewerkschaften, darauf hinzuweisen, dass unser Dienstherr leider vergessen hat uns für dieses Vorgehen mit den notwendigen dienstlichen IT-Mitteln auszustatten? Denn die Lehrer sitzen ja auch nicht in der Schule, müssten also ihre private IT nutzen.


    Abgesehen davon sind ja evtl. auch personenbezogene Daten betroffen (z.B. eine individuelle Rückmeldung zu einer eingereichten Leistung mit Stärken, Schwächen und Entwicklungsmöglichkeiten). Dafür müsste in NRW eine Erlaubnis der Schulleitung vorliegen, die zumindest an meiner Schule niemand hat.


    Und eine Pflicht für Schüler, private IT zu nutzen, halte ich für schon zweimal nicht gegeben, was auch bedeutet, dass ich nichts von dem für den nächsten Unterricht voraussetzen darf. Denn zwei bis drei Schüler und Eltern werden sich garantiert dagegen stellen.


    Ich geb meinen Schüler dann nächste Woche mal die Buchseiten, die Sie im Falle des Falles durcharbeiten sollen....


    Gibts es an euren Schulen schon Überlegungen, die auch die juristische Seite beachten?

    Eben kam eine Mail vom Staatssekretär im Ministerium in NRW. Schulen sollen Fahrten in Risikogebiete absagen. Falls es keine Reiserücktrittsversicherung gäbe, springt das Land NRW ein.


    Kl.gr.Frosch

    Interpretiere ich nicht so



    [...]

    Sollten nach der Inanspruchnahme von Reiserücktrittsversicherung und sonstigen Maßnahmen zur Schadensminderung, noch berechtigte Stornierungskosten entstehen, werden diese durch das Land übernommen.

    [...]


    Reiserücktrittsversicherung ist den Eltern nach Wandererlass zu empfehlen, wenn diese die nicht abschließen (oder die Schule vergisst darauf hinzuweisen) hört sich das für mich nicht nach berechtigten Stornierungskosten an, sondern nach selber Schuld.

    Aber ich lasse mich wirklich gerne eines besseren belehren (und hoffe durchaus dass ich Unrecht habe).

    Diese Anordnung gilt aber auch für Home Office.

    Wir haben die Anordnung für die Ableistung unserer Stunden in Home Office.

    (klar, kann man nicht kontrollieren, aber kann man sonst auch nicht, wie viel jeder wirklich arbeitet)

    Gibt's da eine belastbare Quelle (BezReg, Personalrat, Ministerium etc.) zu, mit der man auch zögerliche Schulleitungen überzeugen kann? Ich wäre extrem interessiert. Bisher hieß es bei uns nämlich immer das sei ausdrücklich an die Anwesenheit in der Schule gebunden.

    Man sollte aber als erwachsener Berufstätiger den Unterschied machen können, zwischen "Schulen schließen, weil der Weg für Schulkinder (!) zu gefährlich ist" und "der Weg ist für ALLE (!) zu gefährlich".

    [...]

    Das müssen dann wohl diese neuen Smart-Dachziegel(TM) sein, die erkennen ob sie einen Kinder- oder Berufstätigenkopf treffen. Werden die eigentlich schon flächendeckend eingesetzt?

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