Ja, bisher ging es ja auch nur über die Schule. Daher die Frage, ob jemand zuverlässig weiß, was ab morgen gilt.
Beiträge von TwoEdgedWord
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Kann jemand verlässlich sagen, ob das Wohnort oder Dienstortprinzip für das zuständige Impfzentrum gilt? Konnte auf die Schnelle nix finden.
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[Unsinn]
Non sequitur.
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Es ist also selbstverständlich, dass D nun schneller als USA oder GB impft? Aha.
Das das Impftempo nicht das eines 3. Welt Landes ist, sollte für ein entwickeltes Land wie unseres eine Selbstverständlichkeit sein, ja.
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*mit dem Fuß aufstampf* Ich jubele aus Prinzip nicht. Hätte man das nicht sofort haben können, dann wären wir schon längst fertig!!1!!11!!!! *alles doof*
kl. gr. frosch
Klar, sag das den Witwen und Waisen, die aufgrund völliger Inkompetenz ihre Liebsten verloren haben.
Ich bin kein Fan davon, jemand, der nach völligem Versagen schließlich das Selbstverständliche zustandebringt, dafür auch noch zu loben oder gar dankbar zu sein.
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Too little, too late.
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Versuch das doch online, da kannst du ggfs. Bescheide hochladen, die eine Höherstufung zulassen.
Nein, online komme ich aufgrund meines Alters nicht über den ersten Schritt hinaus. Online oder Telefon scheint also keinen Unterschied zu machen.
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Naja, dir steht natürlich frei zu warten bis du auch über das Portal buchen kannst, über die Hotline sollte es jetzt schon gehen, die macht ja die Sachen, die nicht nach Alter sind in NRW.
Nope, hab's versucht, die 116117 verweist auch nur auf das Alter oder den Arbeitgeber.
Falls jemand anderslautende Erfahrungen hat (z.B. "es hängt von der Person im Callcenter ab, ob man weiterkommt oder nicht") bitte Meldung, ich telefoniere dann solange, bis ich alle Callcentermitarbeiter durchhab.
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Danke.
Hat zufällig noch jemand nähere Informationen zum dem Urteil aus 1261 von Suannea?
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Ist auch meine bekannte Rechtslage. Es gibt keine Verpflichtung, das Kind zu schicken, wenn offiziell gewünscht wird, das Kinder nicht geschickt werden. Denn ansonsten gäbe es keinen Anwendungsfall für diese Regelung, denn eine Notbetreuung ist quasi immer möglich.
NRW hat den von dir angesprochen Wunsch bereits seit Ewigkeiten.
Aus Interesse: Hat jemand eine Quelle für diese Rechtslage?
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[Keine Meldung ans Gesundheitsamt bei positiven Schnelltests erlaubt]
Ich habe jetzt Eure Schulmail gelesen. Vermutlich wird davon ausgegangen, dass jeder positive Schnelltest automatisch zu einem PCR-Test führt, bei dem dann der durchführende meldepflichtig würde.In der neuen Schulmail vom 14.4 steht jetzt drin, dass eine Meldung ans Gesundheitsamt erfolgen muss... Profis, überall Profis......
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Das wird nicht reichen, Israel hat wohl um die 50€ pro Dosis bezahl. (Während Europa lange zwischen 12€ und 20€ verhandelt hat und eigentlich am liebsten voll aus AZ für 2€ gesetzt hätte.)
Hm, schaun wir mal....
1000 Schüler, 2 Tests pro Woche, Kosten pro Test 2 Euro (fantasiert, vermutlich eher mehr). Macht 4000 Euro oder 80 Impfdosen (oder ein mittelgroßes Kollegium) zu Freudenhauspreisen pro Woche.
Ich halte das für eine immer dümmere Idee mit den Tests.
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Was ist denn die Alternative, keine Tests? Ich mache das lieber mit den Kindern zusammen als gar nicht. In Präsenz unterrichten müssen wir doch sowieso, darüber könnte man sich sinnvoller streiten, aber übers Testen?
Zu Hause testen lassen oder das Geld nehmen, damit zu Biontec gehen und denen 50% über Marktpreis für Ihren Stoff bieten.
Im Ernst, die Testungen in der Schule suggerieren bei manchen schlichteren Kollegen eine Scheinsicherheit. Auf Diskussionen ala "Aber die Kinder sind doch negativ getestet, da können wir doch auch mal alle kurz die Maske abnehmen" kann ich wirklich gut verzichten. Tests von zu Hause sind leichter als "nicht vertrauenswürdig" zu begründen. Und wer von den Schülern nicht das Risiko einer Quarantäne eingehen will kann sicherlich auch den Schultest so faken, dass es nicht auffällt.
Mein Vorgehen: Remonstriert (wg. Zeichen setzten), Hälfte der Schüler beim Testen jeweils rausgeschickt (gut, geht dann der Großteil einer Doppelstunde für drauf, aber was solls). Im persönlichen Risikomanagment weiter davon ausgehen, dass jeder potentiell positiv ist.
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Gerade gesehen:
Zur Nicht-Möglichkeit von #Remonstration: „Eine Remonstration gegen die Schulmail des MSB vom 15.03.2021 ist nicht zulässig. Gegenstand einer Remonstration iSd § 36 Abs. 2 BeamtStG kann nur eine dienstliche Anordnung sein. Remonstrationen gegen allgemeine Richtlinien, also Schulmails und Erlasse, sowie gegen Verordnungen (insb. die Corona-Betreuungs-VO) sind nicht möglich. Eine Möglichkeit der Remonstration gegen die Durchführung sowie Art und Weise der Selbsttests ist deshalb nicht möglich;
die Schulmail zu den Selbsttests ist insofern uneingeschränkt zu beachten.“
1. Kennt das jemand von irgendeiner offiziellen Quelle?
2. Kann jemand fachkundig einschätzen, ob das eine originelle Interpretation seitens Ministerium/ Bezreg/ SL ist oder ob das Hand und Fuß hat?
3. Was wäre anstelle der Remonstration das Mittel der Wahl? Überlastungsanzeige ist nach Meinung meines Berufsverbandes nicht zielführend.
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Finde ich interessant. Wir hatten das Thema heute im Lehrerzimmer (wieder einmal). Einige Kollegen würden diese Testbetreuung gerne ablehnen, von anderen kommen hingegen schiefe Blicke nach dem Motto "Das bisschen kann man doch machen."
Wieso nicht beides? Man kann ja durchaus zum Testen bereit sein und trotzdem remonstrieren, um auf die unhaltbaren Zustände hinzuweisen und um "ein Zeichen zu setzen" (wenn man an sowas glaubt). Es ist unwahrscheinlich, dass die Anweisung zurückgenommen wird, man wird also so oder so nicht drumrumkommen. Und wenn man eine umsichtige SL hat wird diese das auch nicht als persönlichen Angriff werten. Aber vielleicht ist es ja auch für die Presse interessant, wenn die Bezirksregierungen von Remonstrationen, die die SL weitergegeben haben, begraben werden.
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Vermutlich wird davon ausgegangen, dass jeder positive Schnelltest automatisch zu einem PCR-Test führt, bei dem dann der durchführende meldepflichtig würde.
Ok, danke, das ist auf jeden Fall eine Sichtweise, auf die ich bisher nicht gekommen bin.
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Das feinsinnige ist, dass laut IfSG nicht jeder, der einen Verdacht hat, zur Meldung verpflichtet ist, sondern nur bestimmte Institutionen. Kannst Du in Paragraph 8 nachlesen
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Dies gilt auch für Leiter von Einrichtungen (wie Schulen und Altenpflegeheime, siehe § 36 Abs. 1 IfSG), wenn in diesen Einrichtungen Antigennachweise durchgeführt werden, diese positiv sind und wenn ein Arzt nicht hinzugezogen wurde, da bei einem positiven Antigennachweis grundsätzlich von einem relevanten Erkrankungsverdacht im Sinne des IfSG auszugehen ist.
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Die NRW-Test sind angeblich die von Roche, das sind anscheinend Antigen Tests
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Vielleicht kann mich hier jemand erhellen....
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Ein positives Testergebnis begründet den Verdacht eines Vorfalls
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Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar.
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Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt; auch informatorische Kontaktaufnahmen der Schulleitung mit dem Gesundheitsamt oder Nachfragen sollten unterbleiben.
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vs.
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Meldepflichtig sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Verdacht auf eine Erkrankung, eine Erkrankung und der Tod in Bezug auf COVID-19
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Entweder sind die Test wirksam, dann ist die Anweisung, kein Kontakt aufzunehmen, rechtlich nicht haltbar (unabhängig vom folgenden PCR-Test).
Oder die Kontaktaufnahme kann unterbleiben, dann sind die Schnelltests nichts anderes als eine PR-Maßnahme. Honi soit ...
Ich vermute, ich übersehe eine feinsinnige Unterscheidung zwischen Verdachtsfall und Verdacht auf Erkrankung, schließlich arbeiten im Ministerium ja Juristen, die das sicherlich alles rechtlich sauber ausformuliert haben. Auf der anderen Seite ...
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Ja, digitial ist super (vom mir aus kann man in Zukunft die Papierversion abschaffen). Die Frage ging speziell um physische Datenträger, aus Archivierungsanforderungen oder so.
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