Beiträge von TwoEdgedWord

    § 6 Abs. 8 APO-SI ermöglicht die vom TE vorgeschlagenen Vorgehensweise. Probleme könnte es aus meiner Sicht mit § 70 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 Schulgesetz eher im umgekehrten Fall geben - sprich die FK hätte als dritte KA im zweiten Halbjahr eine mündliche Prüfung beschlossen und der TE würde stattdessen eine Klassenarbeit schreiben. Das Abweichen von einem Standard (i.e. Klassenarbeit) unter Anwendung von § 6 Abs. 8 APO-SI wäre auch kein Verstoß gegen einen FK-Beschluss, es sei denn, ein solcher läge tatsächlich vor.

    Danke für die Einschätzung

    Sauberer, auch im Sinne der Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Parallelklassen wäre aus meiner Sicht, eine reguläre Klassenarbeit zu schreiben. Ob das hier zutrifft oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber pädagogische Freiheit als Deckmantel für Alleingänge zu verwenden, finde ich problematisch.

    Eine andere saubere Lösung wäre es, zum einen die Schulleitung zu fragen und bei positiver Rückmeldung durch die Schulleitung im Anschluss der Fachschaft das Vorgehen anzukündigen, damit die ParallelkollegInnen wenigstens die Chance haben, ggf. gleichsinnig vorzugehen.

    Die ganze Geschichte ist eigentlich das Eingeständnis, dass die Vergleichbarkeit dieses Jahr (auch) wieder fragwürdig sein wird: Teilweise ein Drittel der Klasse weg, Schüler, die gerade aus der Quarantäne kommen müssen die Arbeit mitschreiben, dennoch 2-3 Nachschreibtermine angesetzt etc. Ein zeitlich gestrecktes Projekt dieses Jahr ist hier auch für die Schüler IMHO weniger stressig, ich hab damit eher mehr Arbeit.


    Es ist auch keine Nacht- und Nebelaktion sondern als einmalige Veranstaltung dieses Jahr völlig transparent kommuniziert. Jeder der will, kann sich anschließen, dann würden sich vielleicht sogar Synergieeffekte nutzen lassen. Wozu ich aber im Moment keine Ausdauer habe ist, das in Sitzungen zu zerreden, Konzepte einzureichen und irgendwelche Befindlichkeiten zu bedienen. Um so etwas regelmäßig zu machen würde das natürlich durch die Fachkonferenz gehen, alleine schon um die Kollegen an der zu investierenden Arbeit zu beteiligen.


    Aus meinem anderen Fach ist mir bewusst, dass es recht aufwändig ist, solche Alternativleistungen ordentlich aufzusetzen. Ich wäre bereit, dieses Jahr einige Abstriche bei den Ansprüchen zu machen, da es in meinen Augen immer noch eine Ausnahmesituation ist.

    Sollte ab Mitte April wieder etwas einkehren, dass den Namen Normalität verdient hat, wäre eine reguläre Arbeit für mich die arbeitssparendere Option.

    Addendum:


    Ich habe Erfahrungen mit dieser Form der Leistungserbringung (sehr kleine Fachschaft in zweitem Fach, haben wir vor Jahren in die Grundsätze einfach mit reingenommen weil es sinnvoll war) und traue mir zu das zu wuppen.

    Aktuell in diesem Fach: Große Fachschaft, viele Schwätzer Plaudertaschen und Betonköpfe traditionell ausgerichtete Kollegen, außerdem keinen Nerv auf Einberufung einer ordentlichen Fachkonferenz, daher wäre der kurze Weg der bevorzugte.


    Die Frage ist also explizit: Wenn ich das ohne Fachkonferenzbeschluss mache, kann dann hinterher jemand Wichtiges(TM) begründet die Stirn runzeln?

    (8) Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine

    andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwer-

    tige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.[...]

    Hier ist man der Meinung, das bedürfe eines Beschlusses der Fachkonferenz (wegen Verlgeichbarkeit und weil die Fachkonferenz über alle Grundlagen der Leistungsbewertung befände, §70 Schulgesetz spricht von "berät über" und "Grundsätze".), ich kann das weder im Text noch im Kommentar dazu erkennen und würde mich auf meine pädagogische Verantwortung/ Freiheit berufen. Kann jemand weiterhelfen (möglichst mit Quellenangabe)?.


    Hintergrund: Um die schriftliche Leistungsbewertung der hochdynamischen Anwesenheitssituation anzupassen möchte ich eine Arbeit durch eine längerlaufende Projektarbeit ersetzen.

    Da das Thema ja einigermaßen beantwortet scheint und der Thread eh gerade wieder aus dem Ruder läuft häng ich mich mal aus Interesse dran....


    Inzwischen sind ja die ersten Coronajahrgänge aus dem Referendariat: Gibt es schon Erfahrungen aus erster oder zweiter Hand, was Amtsarzt und Private Versicherung zu einer durchgemachten Coronaerkrankung sagen?

    Hallo,


    ich habe gerade mal wieder einen großen Karton mit Entschuldigungen geschreddert und wollte mal nach bei euch etablierten papierarmen/losen Entschuldiungsverfahren (für minderjährige Schüler) umfragen.

    Interessant wären für mich

    • wie lässt sich die Elternunterschrift rechtssicher ersetzen (reicht z.B. eine Mail von der hinterlegten Elternmailadresse oder eine SMS von der hinterlegten Elterntelefonnummer, reicht eine Unterschrift im pdf auf dem Tablet etc. pp.)
    • wie kriegt man das mit möglichst wenig betriebssystemabhängiger Software hin (es geht nicht um die Verwaltung sondern rein um die Entgegennahme der Entschuldigung)
    • rechtliche Aspekte bzw. Aufbewahrungsfristen, Datenschutz etc.

    Hat deine SL denn diese Behauptung schon früher bereits getätigt (weil du "mal wieder" schreibst)? Finde ich ein starkes Stück, muss ich sage

    Joa, regelmäßig.


    Kann ich in der Lesart "Wenn's geht macht man es für die vertretenden Kollegen, und freut sich auch, wenn Kollegen es für meine Vertretungseeinsätze machen. Wenn's nicht geht, geht's halt nicht" auch unterstützen.


    Leider geht es oft von einer freiwilligen Serviceleistung für die Kollegen (weil wir uns mögen) über in eine Anspruchshaltung der SL ("In unserer Schule wird jede Stunde fachgerecht vertreten"). Der Ton macht die Musik, und ich mag mich nicht dafür rechtfertigen, auch mal nix zu schicken.



    @Bayern: Ich bin ja oft erstaunt (ohne Wertung) über Hierarchie und gestrenge Vorgaben in Bayern, daher traue ich mich nicht, das völlig auszuschließen. Deshalb die Frage, rein aus Interesse daran, wie es anderswo läuft.

    Hallo,


    im Moment gibt es bei uns mal wieder kollidierende Auffassungen zum Titelthema zwischen SL und Kollegium.


    Ein neuer Dreh ist die Behauptung, dass man als Alternative zum krank Arbeiten auch das gesamte Jahr auf Stundenebene geplant in der Schule hinterlegen könne (mit ABs und allem). Versäume man dies, sei das eigenes Verschulden, und dann müsste man halt krank was schicken. Wohlgemerkt, das schulinterne Curriculum, wo die Sequenzen bei uns aufgeführt sind, reicht mangels Detailgrad nicht aus.

    Eine Rechtsgrundlage wird nicht genannt, als Kronzeuge werden die Bayern angeführt, bei denen dieses Vorgehen angeblich üblich sei (die Frage welche Bedeutung das bayrische Schulgesetz für NRW haben soll sei hier außen vor). Aus aufrichtigem Interesse: Kann sich da jemand zu äußern? Bonuspunkte für eine einschlägige bayrische Rechtsnorm, falls dies wirklich so ist. Gerne auch anderes Bundesland, falls das irgendwo so gehandhabt wird.


    Disclaimer:

    - Bitte keine Diskussion bis zu welchem Unwohlseinsgrad man den Kollegen zuliebe was vorbereitet oder nicht.

    - Bitte keine Diskussion über Alternative wie z.B. Wiederholungsmaterial im Klassenschrank zu hinterlegen.

    Die ersten Erklärvideos haben es leider genauso beschrieben, wie man es laut diesem Arzt nicht machen soll. Ich fürchte, die Info kommt zu spät :(

    Würde jemand hier sowas in der Klasse zeigen? Und was würdet ihr ggf. tun, um euch vorher wenigstens ansatzweise zu vergewissern, dass das anatomisch einigermaßen zutreffend ist, auch wenn der Schädel plausibel scheint? Ich habe das so noch nie von irgendjemandem gehört/ erlebt.

    Problem bei VeraCrypt ist, dass du Adminrechte brauchst, um das so herzurichten, dass du das als Laufwerk einbinden kannst. Du musst den Admin also mindestens einmal breitschlagen, das auf den Rechnern zu installieren, und das kann je nach Arbeitsumgebung nervzehrend sein (hatte bei mir damals etwa ein dreiviertel Jahr gedauert. Seufz.). Danach läuft es aber portabel unter einfachen Benutzerrechten.


    Eine Alternative wäre Bitlocker, da ist allerdings ggf. (wenn es relevant ist) der Linuxclient eher so meeeh.

    Ich fände es bedenklich wenn ein Gerät trotz abgeschalteten WLAN und Bluetooth noch drahtlos kommunizieren kann. Das wäre für mich eher ein Grund, dieses Gerät überhaupt nicht mehr zu benutzen. Wer weiss, was es da so alles in der Gegend rumfunkt obwohl ich davon ausgehe, dass es gar nichts funkt.

    https://9to5mac.com/2021/06/07…e-when-it-is-powered-off/


    Möglich ist es, die ersten Hacks dürften nur eine Frage der Zeit sein. Wie viele Leute Ihre eigenen Geräte ausreichendo genau kennen um das abstellen zu können sei dahingestellt.

    IPad als Tafelersatz probiere ich auch gerade, bin so semibeeindruckt. Diese Woche in Mathe: Wildes Hoch- und Runtergescrolle statt auf den anderen Tafelflügel zu zeigen und zu sagen "... und daraus folgt....". Ist anderen NaWi-Lehrern der Bildschirm groß genug?


    Fehlender Kreidestaub ist im Moment einer der wenigen Pluspunkte die ich sehe.

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