§ 6 Abs. 8 APO-SI ermöglicht die vom TE vorgeschlagenen Vorgehensweise. Probleme könnte es aus meiner Sicht mit § 70 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 Schulgesetz eher im umgekehrten Fall geben - sprich die FK hätte als dritte KA im zweiten Halbjahr eine mündliche Prüfung beschlossen und der TE würde stattdessen eine Klassenarbeit schreiben. Das Abweichen von einem Standard (i.e. Klassenarbeit) unter Anwendung von § 6 Abs. 8 APO-SI wäre auch kein Verstoß gegen einen FK-Beschluss, es sei denn, ein solcher läge tatsächlich vor.
Danke für die Einschätzung
Sauberer, auch im Sinne der Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Parallelklassen wäre aus meiner Sicht, eine reguläre Klassenarbeit zu schreiben. Ob das hier zutrifft oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber pädagogische Freiheit als Deckmantel für Alleingänge zu verwenden, finde ich problematisch.
Eine andere saubere Lösung wäre es, zum einen die Schulleitung zu fragen und bei positiver Rückmeldung durch die Schulleitung im Anschluss der Fachschaft das Vorgehen anzukündigen, damit die ParallelkollegInnen wenigstens die Chance haben, ggf. gleichsinnig vorzugehen.
Die ganze Geschichte ist eigentlich das Eingeständnis, dass die Vergleichbarkeit dieses Jahr (auch) wieder fragwürdig sein wird: Teilweise ein Drittel der Klasse weg, Schüler, die gerade aus der Quarantäne kommen müssen die Arbeit mitschreiben, dennoch 2-3 Nachschreibtermine angesetzt etc. Ein zeitlich gestrecktes Projekt dieses Jahr ist hier auch für die Schüler IMHO weniger stressig, ich hab damit eher mehr Arbeit.
Es ist auch keine Nacht- und Nebelaktion sondern als einmalige Veranstaltung dieses Jahr völlig transparent kommuniziert. Jeder der will, kann sich anschließen, dann würden sich vielleicht sogar Synergieeffekte nutzen lassen. Wozu ich aber im Moment keine Ausdauer habe ist, das in Sitzungen zu zerreden, Konzepte einzureichen und irgendwelche Befindlichkeiten zu bedienen. Um so etwas regelmäßig zu machen würde das natürlich durch die Fachkonferenz gehen, alleine schon um die Kollegen an der zu investierenden Arbeit zu beteiligen.
Aus meinem anderen Fach ist mir bewusst, dass es recht aufwändig ist, solche Alternativleistungen ordentlich aufzusetzen. Ich wäre bereit, dieses Jahr einige Abstriche bei den Ansprüchen zu machen, da es in meinen Augen immer noch eine Ausnahmesituation ist.
Sollte ab Mitte April wieder etwas einkehren, dass den Namen Normalität verdient hat, wäre eine reguläre Arbeit für mich die arbeitssparendere Option.