Wenn in der Abiturklausur eine Aufgabenauswahl durch die SuS vorgesehen ist, dann muss dies auch in der Vorabiklausur so sein.
Als Quelle wurde uns dabei
angegeben.
Direkt aus der APO-GOSt oder der VVzAPO-GOSt lässt sich das nicht schließen.
Wenn in der Abiturklausur eine Aufgabenauswahl durch die SuS vorgesehen ist, dann muss dies auch in der Vorabiklausur so sein.
Als Quelle wurde uns dabei
angegeben.
Direkt aus der APO-GOSt oder der VVzAPO-GOSt lässt sich das nicht schließen.
Zitat
Dann braucht es auch keine spektakulären Lehrmethoden. Es kommen immer mal wieder neue Lehrer mit modernen Ansätzen zu uns. Meistens sagen die Kinder selber: Bitte lass den ganzen Schnickschnack, unterrichte uns einfach!
Zitat
Der neue Schüler sagt dann vielleicht: Ist mir doch egal, das mach ich nicht.
Dann bekommt er eine höhere Strafe, und unsere Ombudsmänner und -frauen – ebenfalls Schüler – versuchen, ihm zu erklären, warum das wichtig ist. Wenn er sich weiter verweigert, muss er die Schule für eine Weile verlassen. Wir haben gerade erst wieder einen Jungen für eine Woche nach Hause geschickt.
Nicht der Philologenverband, sondern ....
Hallo,
ich habe jetzt schon öfters Benachrichtigungen von ELISE über eine Bewerbung auf das Eignungspraktikum bekommen. Allerdings hat sich der Praktikant selber nicht gemeldet. In der Mail von ELISE steht für diesen Fall
"Die Bewerberin ist darüber informiert, dass eine umgehende Kontaktaufnahme zu Ihnen erforderlich ist. Dabei muss die Bewerberidentifikation XXXX und die Identifikationsnummer der Ausschreibung XXXX angegeben werden. Findet die Kontaktaufnahme nicht spätestens bis zum XX.XX.XXXX statt, sollten Sie die Bewerbung ablehnen."
Das habe ich dann auch immer getan.
Ich stelle mir die Frage, ob die Bewerber einfach überlesen, dass sie noch einmal Kontakt mit der Schule aufnehmen müssen.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass man sich bei ELISE einfach mal so "auf Verdacht" bewirbt. Wenn ich mich bewerbe, warum dann nicht vollständig? Absagen kann ich später ja immer noch.
Könnte vielleicht einer der hiesigen Studienanfänger etwas Licht in diese Verhaltensweise bringen?
Und haben die Ausbildungsbeauftragten anderer Schulen schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich würde mich trotzdem nochmal bei der Landesregierung und bei dem zuständigen Studienseminar (in Zukunft: Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung) erkundigen. Der Punkt ist, dass, wie oben beschrieben, das Referendariat auf 18 Monate verkürzt wird, und dadurch evtl. die Infrastruktur für das zweijährige Referendariat (Haupt- und Fachseminare, Einbindung in der Schule etc) wegfällt.
Und die Landesregierung hat nicht unbedingt den Ruf, auf solche Kleinigkeiten wie persönliche Lebensplanung und Einzelschicksale gesteigerte Rücksicht zu nehmen.
Da hat jemand die Frage bei Abgeordnetenwatch gestellt
Dann frag doch mal bei abgeordnetenwatch (Link s.o.), da wird das dann wenigstens öffentlich und man kann etwas Druck aufbauen.
Kannst du bitte kurz zusammenfassen, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist? Übereinkunft zwischen allen Beteiligten oder juristisches Scharmützel, konntest du die anderen Überzeugen oder musstest du die Pistole auf die Brust setzen (Ich fahr unter diesen Bedingungen nicht mit), ist das eine Einzelfallentscheidung oder hat sich eure Schule grundsätzlich überlegt, wie sie mit solchen Situationen umgehen will?
Diese Frage wird sich nämlich in NRW mit der beginnenden Inklusion noch häufiger stellen und es wäre schön, wenn es dazu ein paar Erfahrungsberichte gäbe.
Hallo
Im Februar 2011 hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden, dass eine Verzichtserklärung für die Erstattung der Kosten einer Klassenfahrt für (angestellte) Klassenlehrer unwirksam ist.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…852_10urteil20110203.html
Der Tenor der Argumentation läuft in etwa so, dass die Erklärung insbesondere für Klassenlehrer einer moralischen Erpressung gleichkommt.
Nun laufen ja unmittelbar vor und nach den Sommerferien viele Klassenfahrten und mich würde interessieren, in welchen Schulen in NRW sich das schon rumgesprochen hat, welche Schulen so verfahren und insbesondere wieviel Nachdruck notwendig war, um an sein Geld zu kommen.
Eine Revision zu dem Urteil ist übrigens zugelassen, insofern ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen.
Grüße
Deine Teilnahme wird im System gespeichert. Das hat den Vorteil, dass du dir zu jedem späteren Zeitpunkt erneut eine Bescheinigung ausdrucken lassen kannst. Vermutlich wirst du dadurch im System gesperrt, weil die Anzahl der Praktikumsplätze begrenzt ist.
Aber warum willst du zwei Eignungspraktika machen? Sprich doch einfach so die betreffende Schule an.
Frag doch jemanden, der sich damit auskennen sollte, und berichte dann hier.
Haftpflichtversicherung werd ich aufnehmen, danke für den Hinweis.
Eine Verschwiegenheitserklärung müssen bei uns alle Praktikanten unterschreiben, daher ist sie hier nicht extra dabei.
Die Erklärung im Eignungspraktikumsvertrag von ELISE find ich allerdings etwas kurz.
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Hiermit verpflichte ich mich zur Verschwiegenheit bezüglich sämtlicher schu-
lischer Angelegenheiten, von denen ich im Verlauf meines Praktikums an
der ***schule Kenntnis erlange. Dazu gehören insbesondere, aber
nicht ausschließlich:
• Personenbezogene Informationen von Schülern, Eltern und Lehrern
(Adressen und Telefonnummern, familiäre und soziale Verhältnisse, me-
dizinische und psychologische Informationen)
• Schulbezogene Informationen wie Zensuren, Ordnungsmaßnahmen, Ver-
lauf und Ergebnis von Beratungsgesprächen etc.
• Thematik und Inhalt von Prüfungen, Klausuren und Arbeiten (ins-
besondere Abitur, Lernstandserhebungen und andere zentral gestellte
Prüfungen)
• Verlauf und Inhalt von Dienstbesprechungen, Konferenzen, etc.
• Codes, Computerpasswörter und Ahnliches
Die Verschwiegenheit gilt auch gegenüber Familienangehörigen und Verwand-
ten.
----------------
Hab eben einen Schrieb an die Eignungspraktikanten aufgesetzt, die sich bei uns bewerben. Vielleicht findet es ja jemand nützlich und kanns gebrauchen...
-------------------Anfang--------------
Sehr geehrte(r) ..........
im Folgenden finden Sie einige Punkte, die Sie vor dem Antritt
Ihres Eignungspraktikums durchgearbeitet haben sollten.
Bitte klicken Sie sich durch
http://nrw.cct-germany.de/de/1/pages/index/34
und
http://nrw.cct-germany.de/de/5/pages/index/34
und informieren Sie sich, was Sie für das Eignungspraktikum alles
benötigen.
Unter
http://www.cct-germany.de/data…ial_Eignungspraktikum.pdf
finden Sie die Schulungsanleitungen für Mentoren (also mich). Da ich
Ihnen einige Dinge hieraus bei unserem ersten Treffen schlicht mitteilen würde,
können Sie sich auch in Ruhe selber informieren.
Bitte lesen Sie die Kapitel 3.5 komplett, 4.1, 4.1.1, 4.1.3, 4.1.5, 4.2,
4.2.2, 4.3, 4.3.2, 4.3.3, 4.3.5.
Googlen Sie die Begriffe
beobachtungsbogen evaluationsbogen schule unterricht
und Ähnliche in beliebigen Kombinationen und in den englischen Übersetzungen,
auch in der Bildersuche.
Überlegen Sie sich, welche der Treffer für Ihre Absichten im Eignungsprakikum
hilfreich sein könnten.
Bitte beachten Sie: Sie sitzen nicht in der Schule, um den Lehrer, die
Schüler oder den Unterricht zu bewerten, sondern um sich ein Bild davon
zu machen, wie Unterricht im Hinblick auf soziale Interaktion abläuft.
Klicken Sie sich auf unserer Homepage durch die AGs und überlegen Sie sich,
wo Sie sich gerne einbringen möchten. Wählen Sie mehrere Möglichkeiten,
falls einige AGs nicht mehr stattfinden oder terminlich nicht passen.
Notieren Sie sich alle Fragen, und schicken Sie sie mir 3 Tage vor
unserem ersten Treffen. Wenn ich mich vorbereiten kann, können wir die
Dinge schneller klären.
Falls Sie zum Eignungspraktikum neuere odere bessere Informationen haben
als ich wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.
---------------Ende-------------
ZitatOriginal von floridapanthers
Sehr witzig ist auch die hiesige Bezirksregierung. Die hat scheinbar einen Prozess verloren, in dem ein Vater geklagt hat, dass er noch zu den 12€ Elternanteil Arbeitshefte anschaffen sollte. Die Schule musste wohl allen Eltern das Geld für die AHs zurückzahlen.
Das ist ja interessant. Hast du dafür eine Quelle, Zeitungsbericht, Urteil o.Ä.?
Schau dir zur Evaluation mal http://www.sefu-online.de/ an. Ich habe zwar ein ambivalentes Verhältnis dazu, aber es ist wenig aufwändig, die Schüler können es in der Schule oder zu Hause ausfüllen, es ist für die Schüler nachvollziehbar anonym und man bekommt mit wenig Aufwand eine graphische Auswertung der Ergebnisse. Zur Anmeldung als Lehrer benötigst du nur eine Mailadresse und deine Schulnummer, die du im Netz finden kannst.
Internet ist nicht nur das http://WWW. Ich beziehe mich eher darauf, dass SuS unglaublich viel Belangloses bei SchülerVZ schreiben, aber anscheinend in den AGBs irgendwo steht, dass man sich auf keinen Fall mal über Schulstoff austauschen darf. Und wenn ich sehe wie oft und wie lange meine SuS gleichzeitig im ICQ rumhängen, würde ich auch erwarten, dass Sie wenigstens mal kurz über Probleme bei Hausaufgaben reden.
Ich formuliere also um: In Zeiten, wo man zu jeder Zeit mit einem MitSuS (oder jemand anderem, der sich damit auskennt) kommunizieren kann, gibt es ....
Ich interpretierte deine Bemerkung als Antwort auf daclas Hinweis, unter eine befriedigende Arbeit müsse (nach Arbnsberger Sicht) ein Förderhinweis. Das ist aus den Kernlehrplan nicht unmittelbar zu entnehmen, daher war ich interessiert an deiner Quelle.
Zu den Hausaufgaben: Das mit dem Internet ist nicht wirklich ernst gemeint. Aber wenn die SuS wissen, dass man nachbohrt, was sie angeblich alles unternommen haben um die Aufgaben zu verstehen, wirkt sich das meiner Erfahrung nach positiv auf die Anzahl der angefertigten Hausaufgaben aus.
philosophus: Ich habe jetzt gerade noch mal in den Kernlehrplänen Mathe nachgeschaut. Da steht nix Konkretes, insbesondere keine Notenstufe, drin. Könntest du deine Behauptung etwas präzisieren?
Ansonsten: Schüler selber eine Fehlertypisierung ihrer eigenen Arbeit mit vorgegebenen Fehlerkategorien durchführen lassen, also: Rechtschreibung, Rechenfehler, Flüchtigkeit, Nicht gelernt etc. Darauf aufbauend einen kurzen Besinnungsaufsatz schreiben lassen über ihre bisherige Vorbereitung und darüber, was sie in Zukunft anders machen werden. Diese Selbstreflexion kurz schriftlich kommentieren und als Förderplan vereinbaren.
Zu den Hausaufgaben: Es gibt heute im Zeitalter des Internet eigentlich keinen Grund mehr, etwas nicht verstanden zu haben. Regeln vereinbaren: Fehlende und auch unvollständige Hausaufgaben werden nur akzeptiert, wenn die SuS nachweisen können, dass sie MitSuS (nicht Eltern) gefragt haben, im Buch und der Unterrichtsmitschrift nachgeschaut haben, Freunde bei SchülerVZ oder in einem Foren um Hilfe gebeten haben etc. Andernfalls Information an die Eltern, Nachsitzen, kurze Stehgreifprüfung.... wurde ja schon angesprochen.
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