Beiträge von TwoEdgedWord

    Ich sehe da schon einen leichten Unterschied in der Ausgangslage. Spielt aber keine Rolle.


    Interessant finde ich aber die Geschütze, die hier aufgefahren werden, wenn sich jemand erdreistet zu sagen: ich löse das Problem einfach, bevor es zu einem Problem wird.

    Du löst das Problem ja gerade nicht, sondern perpetuierst es.

    Günther Hoegg, Schulrecht für schulische Führungskräfte.

    Von der Manipulation von Konferenzen mit dem Ziel des gewünschten Konferenzbeschlusses über unangekündigte Besuche im Unterricht von Lehrkräften ist alles dabei...

    Der schlägt das vor oder prangert das an?

    Nein. Weil ich weder beim Urlaub noch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall persönliche Möglichkeiten zum Problemlösen habe. Sprich: das sind ganz andere Situationen und dein Vorwurf geht leider ins Leere.

    Doch, natürlich: Du könntest Rücklagen bilden, damit dein Dienstherr nicht durch deine unproduktive Zeit finanzielle Einbußen erleidet und du könntest deinen Urlaub entweder vorarbeiten oder auf deinen Lebensabend verschieben.


    Die Geschichtslehrer können dir sicherlich erläutern, dass das genau die Situation war, die auch jeder für normal gehalten hat, bis hinreichend viele Leute gesagt haben: "Moment, so geht's nicht weiter ...".


    Dass das jedoch im Schulsystem noch zu meinen Lebzeiten passieren wird halte ich nach vielen Gesprächen und den Beiträgen hier im Forum für ausgeschlossen.

    [...]


    Generell sehe ich aber mal wieder, dass ich anders gestrickt bin. Ich denke mir beim Problemen nicht "Wem kann ich die Verantwortung zur Lösung jetzt zuschieben", sondern denke mir "Wie kann ICH das Problem lösen. Was kann ICH dazu beitragen."


    Jeder halt so wie er mag. Aber wenn er es nicht möchte, sollte er es auch explizit so sagen. "Ich will das Geld nicht einsammeln." Nicht "Ich darf das Geld nicht einsammeln."

    Und weil eine hinreichend große Zahl Arbeitnehmer in der Vergangenheit gerade nicht so wie du gestrickt waren, haben wir jetzt so nette Sachen wie bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und andere Dinge, an die wir uns gewöhnt haben.


    Die Kollegin, die dafür gesorgt hat, dass in NRW inzwischen die Klassenfahrten vom Dienstherren bezahlt werden (an die Jüngeren: Ja, das war bis vor kurzem nicht so), hatte dankenswerter Weise auch keine Lust, sich zu überlegen, wie SIE das Problem lösen könnte, sondern hat denn Ball dahin gespielt wo er hingehört (über die Bande der Gerichte).

    Ich bin doch sehr verwundert, gerade in Bezug auf NRW. Hier kann ich mich an eine Veranstaltung erinnern, bei der die Hausspitze der Bezreg anwesend war und das Thema auf den Tisch kam. Bei der Bezreg war man sehr verwundert, dass das überhaubt ein Thema ist. Hinsichtlich des Umstandes, dass die Kollegen es teilweise über private Konten abwickelten, war man entsetzt. Also vielleicht Mal auf rheinländisch: Arsch huch und Teng ut enanger (Hintern hoch und Zähne auseinander)

    Ok ich bin jetzt noch mal den Thread durgegangen und man möge mir nachsehen, wenn ich es gerade einfach nicht blicke ...


    Was ist denn nun die (in NRW) rechtlich einwandfreie, von der Bezirksregierung abgesegnete und empfohlene Variante für Geldgeschäfte?

    Wir haben berlinweit das schriftlich vom Schulamt bekommen.

    Also nichts, macht man seit Jahren so, war gerade wieder neu.

    Remonstrieren können wir gar nicht, da wir nicht verbeamtet sind ;)

    Aus Interesse: Wenn du Zeit und Muße hast, kannst du den Wortlaut mal hier reinstellen?

    Sorry, Missverständnis.


    Die Lehrkraft muss alle Schülerarbeiten alphabetisch sortieren, alle Seiten durchnummerieren (da kommen einige hundert Seiten zusammen) und schließlich die Seitenzahlen (von-bis) zu jeder Klausur in eine Tabelle eintragen, die den Unterlagen beiliegt.
    Sinn ist wohl, dass nix verloren geht, insgesamt aber eine Arbeit, auf die man gerne verzichtet wenn es möglich wäre.

    Hallo,


    nebenan auf Twitter wurde kürzlich behauptet, die Seiten der Abiturklausuren müssten nicht mehr durchnummeriert werden. Leider konnte niemand eine Quelle jenseits von "ist bei uns so" angeben.

    Daher der Versuch: Kennt hier jemand etwas Zitierfähiges ob man Schülerklausuren durchnummerieren muss oder nicht?

    Und warum macht ihr die Konferenzen nicht digital? Das ist doch völlig absurd, was da bei euch läuft.

    Gibt es denn da inzwischen was Verbindliches zur Zulässigkeit aus dem Ministerium? Ich kenne bisher nur


    https://www.bezreg-muenster.de…sicherheit/faq/index.html


    Digitale Kommunikation, Konferenzen digital:


    Nach unserem Dafürhalten ist es grundsätzlich zulässig, (Lehrer-)Konferenzen virtuell zu veranstalten und in diesem Rahmen auch rechtswirksam Beschlüsse zu fassen (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 1 COGMG).


    Scheint mir aber eher eine Krücke zu sein (sagen die ja auch selber).

    Und es gibt eine Schulmail, in der steht, dass zur Entlastung sie externe Zweitkorrektur entfällt. Das ist allerdings in der Tat eine Entlastung

    Statt 20 Klausuren von einem unbekannten Kollegen bekomme ich nun 20 Klausuren eines Kollegen meiner Schule.... Ich sehe nicht, wo das substantielle Entlastung sein soll.

    Die eingangs geschilderte Problematik existiert in dieser Form eigentlich nicht. (Die Juristen in der Behörde haben mir bei solchen Gedankenspielen mitgeteilt, dass das nicht zielführend sei...)


    [...]


    (Irgendwie finde ich ein solches Gedankenspiel auch gerade nicht sonderlich zielführend. Ich kann mich aus den letzten 18 Jahren an keine Situation erinnern, in der eine Wahl eines Gremiums im Nachhinein beanstandet worden wäre.)

    Ja, deshalb Gedankenspiel. Manche Leute lösen Sudokus, ich habe erfreulicherweise eine Kollegin, die mein (skuriles) Interesse an Formalia teilt, und mit der zusammen wir manchmal solche Sachen wissen wollen (zum völligen Unverständnis des restlichen Kollegiums).


    Dass eine Behörde das als "nicht zielführend" sieht überzeugt micht allerdings nicht. Dass Klassenfahrten nicht von Lehrern gezahlt werden wurde wohl auch jahrelang als nicht zielführende Diskussion gesehen. Bis sich dann halt eine Kollegin durch alle Instanzen durchgeklagt hat.


    Und auch sonst hatte ich schon öfters das Gefühl, dass man einer Behörde (in meinem Fall bisher zugestandenerweise keiner Schulbehörde) mit anwaltlicher Unterstützung nahebringen musste, dass eine Fragestellung sehr wohl begründet und die Diskussion darum auch durchaus das Ziel hatte, dass ich zu meinem Recht komme.


    Wie dem auch sei, danke Seph, Bolzbold, die Feststellung der Beschlussfähigkeit hatten wir in der Tat nicht auf dem Schirm.

    Hallo,


    wir haben im Kollegium kürzlich über die traditionellerweise halbjährlich stattfindenden Klassenpflegschaften (ugs. Elternabende, SchulG §73) gesprochen und sind dabei an folgendem hängengeblieben (nur Gedankenspiel, die praktischen Auswirkungen sollen nicht Gegenstand sein und interessieren wahrscheinlich auch niemanden):


    Nach SchulG §63.1 laden die Vorsitzenden zum jeweiligen Mitwirkungsgremium ein. Nach den Sommerferien haben die Elternvertreter dass natürlich nicht im Blick, daher laden viele Kollegen in eigenem Namen zur ersten Klassenpflegschaft im Schuljahr ein. Auf den Klassenpflegschaften werden die Vertreter für Schulpflegschaft gewählt, die wiederum ihrerseits die Vertreter für die Schulkonferenz entsendet/ wählt, dem höchsten Mitwirkungsgremium an der Schule in NRW.


    Der Gedankengang ist jetzt folgender:

    - Die Klassenpflegschaft wurde nicht korrekt eingeladen (Lehrer statt Vorsitzende).

    - Damit liegt ein Formfehler vor, der auch die stattfindenden Wahlen betrifft.

    - D.h. dass in der Schulkonferenz Eltern sitzen, deren formale Legitimation nicht zweifelslos gegeben ist.


    Meine laienhafte Einschätzung wären:

    - Der Formfehler bei der Einladung ist nicht derart schwerwiegend, dass er die Wahlen ungültig machen würde.

    - Falls sich keiner beschwert, gilt der Fehler als geheilt, nicht im Sinne Kein Kläger - kein Richter sondern auch formal, beides evtl. SchulG §64.4.

    - Ich übersehe etwas.


    Über eine fachkundige Einschätzung würde ich mich freuen.



    PS:

    Praktische Frage:

    Wie regelt ihr (NRW) das mit den Einladungen zur Klassenpflegschaft nach den Sommerferien?

    [...]

    Vielleicht ist das auch ein Problem der digitalen Zeit. Früher hätte man nicht die Post aus der Schule nach Hause gebracht bekommen.

    [...]

    Ich biete: Klausuren zur Korrektur ganz analog nach Hause geschickt bekommen, während man eine Lungenentzündung mit Antibiotika auskuriert.

    [...]


    Auch falls es uns tatsächlich untersagt sein sollte, Tendenznoten zu vergeben, wäre ich für eine konkrete Quelle dankbar. Wir haben nichts gefunden.

    Die gibt es auch nicht. Als Träger hoheitlicher Befugnisse und somit Inhaber einer Machtposition ist für Lehrer lediglich geregelt, was sie dürfen und müssen. Alles andere ist idR unzulässig, unabhängig davon, dass andere das auch so machen oder ob sich jemand beschwert. Du wirst auch keine Quelle dafür finden, dass z.B. Emojis als Notenersatz unzulässig sind.


    Bei Bürgern (Schülern) ist das anders, die dürfen alles, was nicht explizit verboten ist.

    [...]

    Ein milder Verlauf ist das jedenfalls nicht.

    [...]

    Möchte nicht klugscheißen und ich wünsche dir von Herzen eine nachwirkungsfreie Genesung, aber weil diese Sicht so oft die Gespräche erschwert: Doch, genau das ist ein "milder Verlauf", wie alles, was ohne Krankenhaus und Sauerstoff auskommt.

    Nochmal, bitte fass das nicht als Belehrung auf (muss man ja im Forum dazuschreiben), sondern als allgemeinen Hinweis für die geneigte Öffentlichkeit.

    Es heißt "etwa in der Mitte", lässt also bewusst eine gewisse Toleranz zu.

    Leistungsstand ist ein Zwischenstand, aber keine justiziable Note im eigentlichen Sinne - es gibt keine zwei Quartalsnoten, aus denen sich die SoMi-Note zusammensetzt.

    Ebendies wollte ich damit ausdrücken.

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