Beiträge von TwoEdgedWord

    Such dir jemanden, der sich mit sowas auskennt, nämlich einen Anwalt für Prüfungsrecht. Es gibt erstaunlich viele Möglichkeiten für die Prüfungskommission, Formfehler zu machen, die nicht mal was mit deinen Leistungen zu tun haben müssen. Vielleicht findet ein Profi etwas.
    Außerdem kannst du schon mal was für deinen späteren Beruf lernen - die Wahrscheinlichkeit, so einem Anwalt auf der anderen Seite des Tisches zu begegnen, steigen in unserem Beruf nämlich immer weiter an.

    Eine Kollegin gibt eine Musterlösung zu der Arbeit heraus und lässt die Schüler vergleichen. Zu einem oder mehreren eigenen besonders häufigen, typischen, dummen, etc. Fehlern sollen die Schüler dann kurz schreiben, wie sie diese Fehlerart in Zukunft vermeiden können. Bringt natürlich auch nur was, wenn die Schüler nicht einfach schreiben "mehr lernen" (was sie dann aber doch nicht tun).

    Tip 1: Nimm keine Ratschläge in Foren an, deren Mitglieder von unbekannter juristischer Bildung sind.


    Falls du dich entscheidest, Tip 1 zu ignorieren:


    Tip 2: Nimm wenigstens ein Forum, in dem eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, dass du einen Ratschlag mit Substanz erhältst:


    http://www.recht.de/phpbb/view…ed92f43d2acd6ea53cd835d53


    Falls du auch den zweiten Tip ignorierst:


    Halt den Dienstweg ein: Vorausgesetzt du hast im Vorfeld der Fahrt alles richtig gemacht, handelst du im Auftrag der Schule (essentiell wichtig: Die Unterschrift des Schulleiters unter einem Dienstreiseantrag oder Ähnlichem). D.h. der Ansprechpartner für den Vater ist der SL. Lege dem SL den Brief vor und informiere den Vater, dass du den Brief weitergeleitet hast und ihn bittest, sich in Zukunft direkt an die zuständige Stelle zu wenden, eben den SL. Meditiere aber bitte vorher nochmal über Tip 1.


    Die deutschsprachigen Länder haben aber auch eine gemeinsame Übersetzung unterschrieben und damit ist die zumindest auch für Deutschland verbindlich.


    http://www.behindertenbeauftra…df?__blob=publicationFile


    darin Seite 4, Fußnote:
    Rechtlich verbindlich sind nur die Fassungen des Übereinkommens in den sechs UN-Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch, Arabisch)



    http://www.un.org/disabilities…tion/conventionfull.shtml


    Article 50 - Authentic texts
    The Arabic, Chinese, English, French, Russian and Spanish texts of the present Convention shall be equally authentic.

    F: Ausgerechnet von Summerhill, dem Inbegriff der antiautoritären Erziehung, sollen die Leute ein diszipliniertes Zusammenleben lernen?
    A: Zunächst mal: Mein Vater war nie glücklich mit dem Begriff »antiautoritäre Erziehung«, er hat ihn auch selbst nie verwendet. Die Wahrheit ist: Viele Eltern sind heute sehr verunsichert. Ihre Kinder sollen in Freiheit groß werden, aber niemand hat ihnen beigebracht, wie man mit einem freien Kind umgeht. Sie denken, dass alles, was das Kind tut, in Ordnung ist, aber das ist es absolut nicht! Die Kinder, mit denen wir dann zu tun haben – auch in Summerhill –, halten sich an keinerlei Regeln.


    F: Wenn nun so ein Kind ohne Regeln nach Summerhill kommt …
    A: … hat die Schulversammlung eine Menge zu tun. Summerhill ist eine selbst verwaltete Gemeinschaft, und in der Schulversammlung, dem zentralen Gremium, werden alle wichtigen Beschlüsse per Mehrheitsentscheid gefasst. Dort werden auch sämtliche Regeln beschlossen und Verstöße dagegen geahndet.


    F: Was war die letzte Regel, die die Versammlung beschlossen hat?
    A: Wir haben zum Beispiel letzte Woche abgestimmt, dass man nicht auf die Wege spucken darf. Für mich ist offensichtlich, dass das nicht geht, aber offenbar nicht für alle. Also brachte jemand den Vorschlag in die Versammlung, und die Mehrheit hat dafür gestimmt. Oder das Küchenpersonal hat sich beschwert, dass bei der Essensausgabe oft so ein Lärm herrscht, dass es seine Arbeit nicht tun kann. Wir haben beschlossen, dass es ab sofort zwei Zuständige gibt, die für Ruhe in der Essensschlange sorgen. Gut möglich, dass irgendwann alle Schüler und Lehrer diese Regel verinnerlicht haben, dann schaffen wir sie vielleicht wieder ab.


    F: Wie viele Regeln gibt es aktuell?
    A: Zwischen 150 und 200.


    F: Das klingt nicht gerade nach viel Freiheit.
    A: Die Zahl ist hoch, aber es sind auch viele Sicherheits- und Hygieneregeln dabei. Was die Freiheit angeht, sind wir sehr klar: Jeder ist frei, sein eigenes Leben zu leben und zu tun, was ihm gefällt, solange er damit niemand anderen stört. Aber wenn ich nachts um eins Schlagzeug spielen möchte, hört meine Freiheit auf.


    F: Das Kind, das bisher keine Grenzen kannte, wird sich kaum daran halten.
    A: Dann muss es die Konsequenzen tragen. Die Schulversammlung vergibt für Regelverstöße Strafen: Das können kleinere Geldbeträge oder eine halbe Stunde Arbeitseinsatz sein. Wer etwas kaputt gemacht hat, muss es reparieren, oder wer während der Bettruhe Lärm macht, muss früher schlafen gehen.


    F: Der neue Schüler sagt dann vielleicht: Ist mir doch egal, das mach ich nicht.
    D: Dann bekommt er eine höhere Strafe, und unsere Ombudsmänner und -frauen – ebenfalls Schüler – versuchen, ihm zu erklären, warum das wichtig ist. Wenn er sich weiter verweigert, muss er die Schule für eine Weile verlassen. Wir haben gerade erst wieder einen Jungen für eine Woche nach Hause geschickt.


    F: Das kann unter Umständen ein weiter Weg sein: Nur wenige Kinder sind Tagesschüler, die meisten leben hier im Internat und kommen aus anderen Teilen Englands und der ganzen Welt, ob Korea, den USA oder Deutschland.
    A: Wir sind da sehr strikt. Das Kind soll sich zu Hause bewusst werden, ob es wirklich hier sein möchte. Und wenn es das will, muss es auch die Regeln unserer Gemeinschaft akzeptieren.


    F: Wie ist die Wirkung?
    A: Oft ändert sich das Verhalten der Kinder massiv, wenn sie selbst bewusst entscheiden: Ich möchte auf diese Schule gehen! Aber es gibt auch welche, die wir endgültig von der Schule verweisen müssen.

    F: Aber das Spannendste ist nicht immer der Unterricht.
    A: Wir haben viele Schüler, die tatsächlich lange Zeit mit Spielen verbringen. Aber irgendwann entscheiden sich die meisten doch, bestimmte Abschlüsse zu machen, und beginnen dafür zu lernen.



    Zoë Readhead, Schulleiterin von Summerhill in einem Interview mit dem SZ-Magazin in http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/36943/1/1
    Hervorhebungen von mir, Teile ausgelassen.



    Erster Gedanke: Hört sich jetzt nicht so an, als würde es ohne Disziplin funktionieren. Dass die Regeln hier von den Kindern gemacht werden - geschenkt. Regeln sind es trotzdem und die werden durchgesetzt.


    Zweiter Gedanke: Es gibt anscheinend Schüler derer sich Summerhill endgültig entledigt. Diese Möglichkeit zu haben führt natürlich zu einer hochgradigen Selektion. Wenn unsere Schule schlicht alle Leute rausschmeißt, die nicht wollen, ist klar, dass am am Ende keine Disziplinprobleme mehr da sind. Dass Summerhill sehr viel mehr Zeit in seine Schüler investiert als in unserem Regelschulsystem möglich wäre ändert daran nichts.


    Dritter Gedanke: Die Möglichkeit, dass ein Schüler keinen Abschluss erreicht, existiert. Das sei in Ordnung, weil sich der Schüler ja eigenverantwortlich dafür entschieden habe. Eine Schule, die diese Sichtweise in Deutschland vertritt, sollte sich wohl lieber warm anziehen.




    Nicht zum Thema, aber eines meiner Lieblingszitate:


    Es kommen immer mal wieder neue Lehrer mit modernen Ansätzen zu uns. Meistens sagen die Kinder selber: Bitte lass den ganzen Schnickschnack, unterrichte uns einfach!

    Ich mach mal die Ingrid.



    Nun laufen ja unmittelbar vor und nach den Sommerferien viele Klassenfahrten und mich würde interessieren, in welchen Schulen in NRW sich das schon rumgesprochen hat, welche Schulen so verfahren und insbesondere wieviel Nachdruck notwendig war, um an sein Geld zu kommen.


    Heben mal bitte alle die Hand, die diesen Passus seither bei einer Klassenfahrt gestrichen haben? Und können die anderen mal sagen, warum sie auf ihr Recht verzichtet haben?

    Zitat

    Ich habe von allen Eltern schon länger die Unterschrift, dass sie für die Kosten aufkommen werden, aber klag das mal ein... Wer macht das? Wer zahlt das? Bekommt man dann wirklich sein Geld? Ich hab die Verträge mit der Jugendherberge unterschrieben und habe keinen Bock nach der Fahrt als Gläubigerin hinter meiner Kohle herzulaufen.


    Für NRW gilt (und ich gehe davon aus, dass das in anderen Bundesländern vergleichbar geregelt ist), dass der Lehrer im Auftrag der Schule handelt, d.h. du hast weder mit den Eltern noch mit der Jugendherberge ein Schuldverhältnis. Je nach Schulkultur kannst du entweder alles finanzielle sofort über die Schule laufen lassen oder aber du forderst die Schule auf, die Rechnungen zu begleichen. Auf gar keinen Fall tritts du (nach der ersten schlechten Erfahrung und dem damit verbundenen Lehrgeld) mit größeren Summen in Vorleistung. Aus diesem Grund ist es auch so immens wichtig, dass du dir (in NRW) die Fahrt frühzeitig als Dienstfahrt genehmigen lässt (gibt es bei uns ein Formular für), ab diesem Zeitpunkt bist du außer bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit aus dem Schneider.


    Ich habe bisher keine sehr schlechten Erfahrungen gemacht, daher läuft es bei mir so.


    1. Erinnerung per mail mit Bitte um Bestätigung des Erhalts der mail
    2. Verbindlicher formulierte Erinnerung per mail 1 Woche später
    3. Brief mit Schulkopf und Unterschrift der Schulleitung (ggf. per einschreiben) 1- 2 Wochen später
    4. Schule bitten, sich um das Weitere zu kümmern, ggf. Ansprüche gegenüber der Schule per Personalvertretung einfordern


    Auf Telefongespräche lasse ich mich nur bei bekanntermaßen umgänglichen Eltern ein, von denen ich weiß, dass es wirklich finanzielle Probleme gibt.


    Zitat


    Mit den Eltern des Jungen hab ich schon geredet. Die haben - wie alle anderen - unterschrieben, dass sie ihr Kind im Zweifel abholen. Ich fürchte nur, das wird am ersten Tag sein... :S


    Bei Abholungen ganz gut zu wissen:


    Zitat aus http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…_07beschluss20100430.html


    Eltern sind danach nicht nur zivilrechtlich gegenüber ihrem minderjährigen Kind, sondern, wenn es Schüler einer Schule ist, auch dieser gegenüber öffentlich-rechtlich zur Aufsicht über das Kind verpflichtet. Diese schulrechtliche Aufsichtspflicht findet ihre Grundlage im Schulverhältnis, aus dem sich für alle Beteiligten Rechte und Pflichten ergeben (§ 42 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW, im April 2005: § 3 Abs. 2 Satz 1 ASchO NRW), für die Eltern insbesondere die Pflicht zum vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenwirken mit der Schule bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele (§§ 2 Abs. 3 Satz 2, 42 Abs. 1 Satz 3 SchulG NRW, im April 2005: §§ 3 Abs. 2 Satz 2, 38 Abs. 1 Satz 1 ASchO NRW). Bestandteil dieses vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenwirkens mit der Schule ist unter anderem die Pflicht der Eltern, ihr Kind von der Schule in ihre alleinige Obhut zurück übernehmen, sobald seine Teilnahmepflicht am Unterricht oder an einer sonstigen Schulveranstaltung endet (§ 43 SchulG NRW, § 8 ASchO NRW) und soweit ihnen dies nach den tatsächlichen Umständen möglich und zumutbar ist. Den Inhalt und die Reichweite der schulrechtlichen Aufsichtspflicht der Eltern musste der Landesgesetzgeber nicht im einzelnen regeln, weil er insoweit an die zivilrechtlichen Grundsätze über die Beaufsichtigung minderjähriger Kinder durch ihre Eltern anknüpfen konnte.

    Zitat Ende


    Du hast eine Forderung gegen die Schule, die Schule hat eine Forderung gegen die Eltern. Im Zweifelsfall kannst du nur die Schule, nicht aber die Eltern verklagen (Disclaimer: IANAL)

    In diesem Zusammenhang immer wieder sehr inspirierend: Sir Ken Robinsons Vortrag bei TED (mit deutschem Untertitel und interaktivem Transkript)


    http://www.scilogs.de/blogs/bl…isionaeren-und-praktikern


    "Die Vision ist keine Arbeit im Vergleich zum Management des Change. Wenn wir unsere Rollen beide ernst nehmen, dann verwenden wir 10% unserer Zeit auf die Visionen und 90% auf das Change-Management, weil das die Arbeit ist, bei der der Praktiker Hilfe braucht und der Visionär zeigen kann, dass auch er Betonsäcke zu schleppen vermag."

    Du möchtest im Schulgesetz NRW §50, Abschnitt 4 lesen und dich bei einem Kollegen erkundigen, wie das bei euch in der Schule konkret gehandhabt wird.
    Von Monita-Noten habe ich z.B. noch nie etwas gehört, nur von gefährderter Versetzung, egal ob mit 4-, 5 oder 6.

    Zitat

    Eliah: Vielleicht sollten wir uns vor allem überlegen, wie WIR in unserem Einflussbereich auf diese Problematik reagieren.


    Das ist (zumindestin NRW) von oberster Stelle so gewollt.

    http://neunmalsechs.blogsport.…ge-der-unterrichtsreform/


    Auch hier natürlich nur ein nicht repräsentativer Einzelfall, aber auch hier deckt sich das erschreckend mit meinen Beobachtungen.


    Ich habe nur begrenzt Kraft und Zeit, und wenn meine Dienstherrin der Meinung ist, dass uns das in den Bertelsmannstudien nach vorne bringt (größte Anzahl an Abschlüssen etc...), dann sei es so. Der Leidensdruck auf Seiten der Hochschulen und Ausbildungsbetriebe muss wohl noch steigen, damit hier eine Kurskorrektur kommt.

    http://www.mathedidaktik.uni-k…tik_und_ihre_Didaktik.pdf


    Ich hab da ein DejaVu. Die Probleme, die die SekII Lehrer haben kommen jetzt in der Uni an.


    Auch der vorletzte Absatz (Was hat die Uni aus der Presseresonanz gelernt) passt irgendwie gut in meine Beobachtung der schulischen Realität.

    Hallo!
    Bei so viel Skepsis zum Themap "Inklusion" von denjenigen, die sie dann umsetzen sollen / müssen, kann es doch nicht sein, dass theoretisch erdachte Konzepte stillschweigend angenommen und umgesetzt werden. Wir sind doch diejenigen, die es "Ausbaden" müssen und vor allen Dingen die Schüler werden darunter leiden...


    Aber können wir etwas machen, damit unsere Position mehr Beachtung findet??



    1. Informiert bleiben:


    http://www.landtag.nrw.de/port…uebersicht/A15/Inhalt.jsp


    da insbesondere Protokolle und Tagesordnungen sowie Anhörungen
    Persönlich bei Gelegenheit in größerer Zahl auftauchen wär natürlich super, bleibt aber utopisch.


    2. Außerdem alle drei bis vier Wochen mal


    http://www.google.com/search?q=klemm+inklusion+nrw


    anwerfen. Auf die Studien von Klemm wird viel Bezug genommen, und nicht alles steht da so drin, wie es in der Öffentlichkeit dargestellt wird.


    3. Die eigene Stadt hat normalerweise auch Sitzungen, in denen über Schulpolitik gesprochen wird. Da wird auch besprochen, welche Schulen Inklusionsschule werden sollen. Mal auf dem eigenen Stadtportal suchen, die Protokolle stehen manchmal online.


    4. Öfter mal mit Google News nach Löhrmann und Inklusion suchen und unter alle Zeitungsartikel entsprechende Kommentare posten (wenn jemand eine Linksammlung zusammenstellen würde, die man per Copy&Paste übernehmen könnte, wäre das natürlich klasse. Vielleicht kann auch ein versierter Deutschkollege einen kurzen(!) knackigen Standardkommentar verfassen?)


    5. Den Lehrervertretungen Dampf machen. Alles was ich bisher von GEW und PhV gelesen habe, war unerträgliches Nachplappern politisch korrekter Sprechblasen.


    6. Die Fragen öffentlich dokumentieren


    http://www.abgeordnetenwatch.d…eiterbildung-290-637.html


    und unterstützen durch die Benachrichtigungsfunktion z.B.

    http://www.abgeordnetenwatch.d…135--f326002.html#q326002
    http://www.abgeordnetenwatch.d…135--f325122.html#q325122


    7. In Dienstbesprechungen und Konferenzen aufstehen und den Mund aufmachen (natürlich höflich, gut informiert und ohne Schaum vor dem Mund).

    Mich würde mal interessieren, ob jemand Erfahrungen aus erster Hand mit so einem Fall hat. Ich lese zwar immer viel von "das ist so, das steht so in der BASS, APO, Schulgesetz, beim Hoegg" etc., aber ein Bericht aus eigener Erfahrung (Was hat der Schulleiter gesagt, wie hat der Schüler reagiert, was hat ggf. der Dezernent gemeint) wäre doch mal ganz aufschlussreich.


    Damit schließe ich gleich eine weiter Frage an:
    Gibt es jemanden in NRW (das ein geradezu obszön schülerfreundliches Schulrecht hat), der schon mal eine für den jeweiligen Schüler unwahrscheinlich gute Facharbeit mit dem "Anscheinsbeweis", den Hoegg in dem Buch Schulrecht anspricht, als Minderleistung gewertet hat?
    Wir haben wieder einige solcher Fälle, der Schüler konnte bei Rückfragen nicht viel Sinnvolles zum Inhalt der Arbeit sagen. Da sich die Bewertung aber angeblich nur auf die Arbeit selber bezieht ist die vorherrschenden Meinung "Da kann man nix machen". Das mag ich aber nicht so einfach akzeptieren.

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