Du hast geschrieben, die Inklusion würde wegen der UN kommen - das ist nachweisbar falsch.
Wäre die GEW eine ernstzunehmende Gewerkschaft, hätte sie - politisch legitim, so funktioniert schließlich Meinungsbildung - auf die Politik bezüglich der Übersetzung eingewirkt, im Sinne derer, die sie zu vertreten vorgibt. Das hat die GEW entweder nicht getan oder sie ist damit gescheitert - in beiden Fällen eher keine Empfehlung für die eigene Arbeit.
Beiträge von TwoEdgedWord
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Und bei der jetztigen Umsetzung - die aufgrund der UN Konvention gekommen wäre, ganz gleich ob GEW das will oder nicht, [...]Das wird auch von Wiederholungen nicht wahrer. Die offiziellen Übersetzungen - zu denen die Deutsche nicht gehört - geben diese Sichtweise nicht wieder. Deutschland hat, aus welchen Gründen auch immer, eine eigene Übersetzung für Deutschland angefertigt. Diese Übersetzung ist - Gebetsmühle - keine offizielle von der UN anerkannte Übersetzung, sondern nur eine, die Deutschland sich selber zurechtgebastelt hat. Natürlich hat sich Deutschland damit verpflichtet, aber das war eine freie Entscheidung, und die hätte auch anders ausfallen können. Deutschland ist also nicht von der UN gezwungen worden, sondern hat sich selbst für diese Lesart entschieden.
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Unserem staunendem Kollegium wurde vor nicht allzulanger Zeit mitgeteilt, dass Vokabelnkönnen keine Kompetenz sei, dafür gäbe es schließlich Wörterbücher.
Gerüchteweise habe ich von unkontrollierten Lach- und Heulanfällen der Sprachlehrer auf den Fluren unserere Schule im Anschluss gehört. -
Die viel wichtigere Frage ist, wieso eigentlich jahrelang nicht geklagt worden ist. Und da muss sich die Lehrerschaft schon an die eigene Nase fassen.
NeleIch darf mal umformulieren:
Die viel wichtigere Frage ist, wieso eigentlich jahrelang ich nicht geklagt habe. Da muss ich mich schon an die eigene Nase fassen.
Und die Frage, die sich unmittelbar anschließen muss:
Welche Gegebenheiten halte ich für absurd/ falsch/ rechtlich nicht zulässig, und warum gehe ich nicht dagegen vor, gegebenenfalls auch mit langem Atem?
Für ich dabei bitte den eigenen Namen einsetzen.
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The situation was being "workshopped". This is the means by which people who don't know anything get together to pool their ignorance
Terry Pratchett, "The last hero"
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Such dir jemanden, der sich mit sowas auskennt, nämlich einen Anwalt für Prüfungsrecht. Es gibt erstaunlich viele Möglichkeiten für die Prüfungskommission, Formfehler zu machen, die nicht mal was mit deinen Leistungen zu tun haben müssen. Vielleicht findet ein Profi etwas.
Außerdem kannst du schon mal was für deinen späteren Beruf lernen - die Wahrscheinlichkeit, so einem Anwalt auf der anderen Seite des Tisches zu begegnen, steigen in unserem Beruf nämlich immer weiter an. -
Eine Kollegin gibt eine Musterlösung zu der Arbeit heraus und lässt die Schüler vergleichen. Zu einem oder mehreren eigenen besonders häufigen, typischen, dummen, etc. Fehlern sollen die Schüler dann kurz schreiben, wie sie diese Fehlerart in Zukunft vermeiden können. Bringt natürlich auch nur was, wenn die Schüler nicht einfach schreiben "mehr lernen" (was sie dann aber doch nicht tun).
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Tip 1: Nimm keine Ratschläge in Foren an, deren Mitglieder von unbekannter juristischer Bildung sind.
Falls du dich entscheidest, Tip 1 zu ignorieren:
Tip 2: Nimm wenigstens ein Forum, in dem eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, dass du einen Ratschlag mit Substanz erhältst:
http://www.recht.de/phpbb/view…ed92f43d2acd6ea53cd835d53
Falls du auch den zweiten Tip ignorierst:
Halt den Dienstweg ein: Vorausgesetzt du hast im Vorfeld der Fahrt alles richtig gemacht, handelst du im Auftrag der Schule (essentiell wichtig: Die Unterschrift des Schulleiters unter einem Dienstreiseantrag oder Ähnlichem). D.h. der Ansprechpartner für den Vater ist der SL. Lege dem SL den Brief vor und informiere den Vater, dass du den Brief weitergeleitet hast und ihn bittest, sich in Zukunft direkt an die zuständige Stelle zu wenden, eben den SL. Meditiere aber bitte vorher nochmal über Tip 1.
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Das sind grundlegende Gesetzmäßigkeiten, die schon zu Zeiten des Usenets umfänglich dokumentiert wurden.
http://www.bruhaha.de/laws.html
Und da Foren quasi Usenet in bunt, schlecht und unbedienbar sind, trifft man sie natürlich auch hier an.
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http://www.schulministerium.nr…0-02Nr20Praxisphasen1.pdf
Das Praxissemester sieht also wie das erste, nun fehlende Halbjahr im Referendariat aus - bis auf die Bezahlung natürlich.
Und da sage noch einer, Rot-Grün hätte kein Händchen fürs Sparen..... -
Die deutschsprachigen Länder haben aber auch eine gemeinsame Übersetzung unterschrieben und damit ist die zumindest auch für Deutschland verbindlich.http://www.behindertenbeauftra…df?__blob=publicationFile
darin Seite 4, Fußnote:
Rechtlich verbindlich sind nur die Fassungen des Übereinkommens in den sechs UN-Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch, Arabisch)http://www.un.org/disabilities…tion/conventionfull.shtml
Article 50 - Authentic texts
The Arabic, Chinese, English, French, Russian and Spanish texts of the present Convention shall be equally authentic. -
F: Ausgerechnet von Summerhill, dem Inbegriff der antiautoritären Erziehung, sollen die Leute ein diszipliniertes Zusammenleben lernen?
A: Zunächst mal: Mein Vater war nie glücklich mit dem Begriff »antiautoritäre Erziehung«, er hat ihn auch selbst nie verwendet. Die Wahrheit ist: Viele Eltern sind heute sehr verunsichert. Ihre Kinder sollen in Freiheit groß werden, aber niemand hat ihnen beigebracht, wie man mit einem freien Kind umgeht. Sie denken, dass alles, was das Kind tut, in Ordnung ist, aber das ist es absolut nicht! Die Kinder, mit denen wir dann zu tun haben – auch in Summerhill –, halten sich an keinerlei Regeln.F: Wenn nun so ein Kind ohne Regeln nach Summerhill kommt …
A: … hat die Schulversammlung eine Menge zu tun. Summerhill ist eine selbst verwaltete Gemeinschaft, und in der Schulversammlung, dem zentralen Gremium, werden alle wichtigen Beschlüsse per Mehrheitsentscheid gefasst. Dort werden auch sämtliche Regeln beschlossen und Verstöße dagegen geahndet.F: Was war die letzte Regel, die die Versammlung beschlossen hat?
A: Wir haben zum Beispiel letzte Woche abgestimmt, dass man nicht auf die Wege spucken darf. Für mich ist offensichtlich, dass das nicht geht, aber offenbar nicht für alle. Also brachte jemand den Vorschlag in die Versammlung, und die Mehrheit hat dafür gestimmt. Oder das Küchenpersonal hat sich beschwert, dass bei der Essensausgabe oft so ein Lärm herrscht, dass es seine Arbeit nicht tun kann. Wir haben beschlossen, dass es ab sofort zwei Zuständige gibt, die für Ruhe in der Essensschlange sorgen. Gut möglich, dass irgendwann alle Schüler und Lehrer diese Regel verinnerlicht haben, dann schaffen wir sie vielleicht wieder ab.F: Wie viele Regeln gibt es aktuell?
A: Zwischen 150 und 200.F: Das klingt nicht gerade nach viel Freiheit.
A: Die Zahl ist hoch, aber es sind auch viele Sicherheits- und Hygieneregeln dabei. Was die Freiheit angeht, sind wir sehr klar: Jeder ist frei, sein eigenes Leben zu leben und zu tun, was ihm gefällt, solange er damit niemand anderen stört. Aber wenn ich nachts um eins Schlagzeug spielen möchte, hört meine Freiheit auf.F: Das Kind, das bisher keine Grenzen kannte, wird sich kaum daran halten.
A: Dann muss es die Konsequenzen tragen. Die Schulversammlung vergibt für Regelverstöße Strafen: Das können kleinere Geldbeträge oder eine halbe Stunde Arbeitseinsatz sein. Wer etwas kaputt gemacht hat, muss es reparieren, oder wer während der Bettruhe Lärm macht, muss früher schlafen gehen.F: Der neue Schüler sagt dann vielleicht: Ist mir doch egal, das mach ich nicht.
D: Dann bekommt er eine höhere Strafe, und unsere Ombudsmänner und -frauen – ebenfalls Schüler – versuchen, ihm zu erklären, warum das wichtig ist. Wenn er sich weiter verweigert, muss er die Schule für eine Weile verlassen. Wir haben gerade erst wieder einen Jungen für eine Woche nach Hause geschickt.F: Das kann unter Umständen ein weiter Weg sein: Nur wenige Kinder sind Tagesschüler, die meisten leben hier im Internat und kommen aus anderen Teilen Englands und der ganzen Welt, ob Korea, den USA oder Deutschland.
A: Wir sind da sehr strikt. Das Kind soll sich zu Hause bewusst werden, ob es wirklich hier sein möchte. Und wenn es das will, muss es auch die Regeln unserer Gemeinschaft akzeptieren.F: Wie ist die Wirkung?
A: Oft ändert sich das Verhalten der Kinder massiv, wenn sie selbst bewusst entscheiden: Ich möchte auf diese Schule gehen! Aber es gibt auch welche, die wir endgültig von der Schule verweisen müssen.
F: Aber das Spannendste ist nicht immer der Unterricht.
A: Wir haben viele Schüler, die tatsächlich lange Zeit mit Spielen verbringen. Aber irgendwann entscheiden sich die meisten doch, bestimmte Abschlüsse zu machen, und beginnen dafür zu lernen.Zoë Readhead, Schulleiterin von Summerhill in einem Interview mit dem SZ-Magazin in http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/36943/1/1
Hervorhebungen von mir, Teile ausgelassen.Erster Gedanke: Hört sich jetzt nicht so an, als würde es ohne Disziplin funktionieren. Dass die Regeln hier von den Kindern gemacht werden - geschenkt. Regeln sind es trotzdem und die werden durchgesetzt.
Zweiter Gedanke: Es gibt anscheinend Schüler derer sich Summerhill endgültig entledigt. Diese Möglichkeit zu haben führt natürlich zu einer hochgradigen Selektion. Wenn unsere Schule schlicht alle Leute rausschmeißt, die nicht wollen, ist klar, dass am am Ende keine Disziplinprobleme mehr da sind. Dass Summerhill sehr viel mehr Zeit in seine Schüler investiert als in unserem Regelschulsystem möglich wäre ändert daran nichts.
Dritter Gedanke: Die Möglichkeit, dass ein Schüler keinen Abschluss erreicht, existiert. Das sei in Ordnung, weil sich der Schüler ja eigenverantwortlich dafür entschieden habe. Eine Schule, die diese Sichtweise in Deutschland vertritt, sollte sich wohl lieber warm anziehen.
Nicht zum Thema, aber eines meiner Lieblingszitate:
Es kommen immer mal wieder neue Lehrer mit modernen Ansätzen zu uns. Meistens sagen die Kinder selber: Bitte lass den ganzen Schnickschnack, unterrichte uns einfach!
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Ich mach mal die Ingrid.
Nun laufen ja unmittelbar vor und nach den Sommerferien viele Klassenfahrten und mich würde interessieren, in welchen Schulen in NRW sich das schon rumgesprochen hat, welche Schulen so verfahren und insbesondere wieviel Nachdruck notwendig war, um an sein Geld zu kommen.Heben mal bitte alle die Hand, die diesen Passus seither bei einer Klassenfahrt gestrichen haben? Und können die anderen mal sagen, warum sie auf ihr Recht verzichtet haben?
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Zitat
Ich habe von allen Eltern schon länger die Unterschrift, dass sie für die Kosten aufkommen werden, aber klag das mal ein... Wer macht das? Wer zahlt das? Bekommt man dann wirklich sein Geld? Ich hab die Verträge mit der Jugendherberge unterschrieben und habe keinen Bock nach der Fahrt als Gläubigerin hinter meiner Kohle herzulaufen.
Für NRW gilt (und ich gehe davon aus, dass das in anderen Bundesländern vergleichbar geregelt ist), dass der Lehrer im Auftrag der Schule handelt, d.h. du hast weder mit den Eltern noch mit der Jugendherberge ein Schuldverhältnis. Je nach Schulkultur kannst du entweder alles finanzielle sofort über die Schule laufen lassen oder aber du forderst die Schule auf, die Rechnungen zu begleichen. Auf gar keinen Fall tritts du (nach der ersten schlechten Erfahrung und dem damit verbundenen Lehrgeld) mit größeren Summen in Vorleistung. Aus diesem Grund ist es auch so immens wichtig, dass du dir (in NRW) die Fahrt frühzeitig als Dienstfahrt genehmigen lässt (gibt es bei uns ein Formular für), ab diesem Zeitpunkt bist du außer bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit aus dem Schneider.Ich habe bisher keine sehr schlechten Erfahrungen gemacht, daher läuft es bei mir so.
1. Erinnerung per mail mit Bitte um Bestätigung des Erhalts der mail
2. Verbindlicher formulierte Erinnerung per mail 1 Woche später
3. Brief mit Schulkopf und Unterschrift der Schulleitung (ggf. per einschreiben) 1- 2 Wochen später
4. Schule bitten, sich um das Weitere zu kümmern, ggf. Ansprüche gegenüber der Schule per Personalvertretung einfordernAuf Telefongespräche lasse ich mich nur bei bekanntermaßen umgänglichen Eltern ein, von denen ich weiß, dass es wirklich finanzielle Probleme gibt.
Zitat
Mit den Eltern des Jungen hab ich schon geredet. Die haben - wie alle anderen - unterschrieben, dass sie ihr Kind im Zweifel abholen. Ich fürchte nur, das wird am ersten Tag sein...Bei Abholungen ganz gut zu wissen:
Zitat aus http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…_07beschluss20100430.html
Eltern sind danach nicht nur zivilrechtlich gegenüber ihrem minderjährigen Kind, sondern, wenn es Schüler einer Schule ist, auch dieser gegenüber öffentlich-rechtlich zur Aufsicht über das Kind verpflichtet. Diese schulrechtliche Aufsichtspflicht findet ihre Grundlage im Schulverhältnis, aus dem sich für alle Beteiligten Rechte und Pflichten ergeben (§ 42 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW, im April 2005: § 3 Abs. 2 Satz 1 ASchO NRW), für die Eltern insbesondere die Pflicht zum vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenwirken mit der Schule bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele (§§ 2 Abs. 3 Satz 2, 42 Abs. 1 Satz 3 SchulG NRW, im April 2005: §§ 3 Abs. 2 Satz 2, 38 Abs. 1 Satz 1 ASchO NRW). Bestandteil dieses vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenwirkens mit der Schule ist unter anderem die Pflicht der Eltern, ihr Kind von der Schule in ihre alleinige Obhut zurück übernehmen, sobald seine Teilnahmepflicht am Unterricht oder an einer sonstigen Schulveranstaltung endet (§ 43 SchulG NRW, § 8 ASchO NRW) und soweit ihnen dies nach den tatsächlichen Umständen möglich und zumutbar ist. Den Inhalt und die Reichweite der schulrechtlichen Aufsichtspflicht der Eltern musste der Landesgesetzgeber nicht im einzelnen regeln, weil er insoweit an die zivilrechtlichen Grundsätze über die Beaufsichtigung minderjähriger Kinder durch ihre Eltern anknüpfen konnte.
Zitat EndeDu hast eine Forderung gegen die Schule, die Schule hat eine Forderung gegen die Eltern. Im Zweifelsfall kannst du nur die Schule, nicht aber die Eltern verklagen (Disclaimer: IANAL)
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In diesem Zusammenhang immer wieder sehr inspirierend: Sir Ken Robinsons Vortrag bei TED (mit deutschem Untertitel und interaktivem Transkript)
http://www.scilogs.de/blogs/bl…isionaeren-und-praktikern
"Die Vision ist keine Arbeit im Vergleich zum Management des Change. Wenn wir unsere Rollen beide ernst nehmen, dann verwenden wir 10% unserer Zeit auf die Visionen und 90% auf das Change-Management, weil das die Arbeit ist, bei der der Praktiker Hilfe braucht und der Visionär zeigen kann, dass auch er Betonsäcke zu schleppen vermag."
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