http://www.bverwg.de/presse/pr…ilung.php?jahr=2013&nr=52
Zentrale Aussage: " [...] damit den bisher für die gesundheitliche Eignung zugrunde gelegten generellen Prognosemaßstab zugunsten der Bewerber abgesenkt. [...] Die gesundheitliche Eignung sei bei weniger stark behinderten Bewerbern wie den Klägern bereits dann gegeben, wenn aufgrund einer Prognose überwiegend wahrscheinlich sei, dass sie bis zur gesetzlichen Altersgrenze Dienst leisten können"
Das ist eine Verbesserung, die auch auf Inklusion (die sich ja schließlich auf alle Lebensbereich bezieht) zurückzuführen ist. Dass der Dienstherr sich mit Zähnen und Klauen dagegen wehrt ist natürlich klar, denn Inklusion darf ja nix kosten.