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Manchmal sind die Arbeiten nicht O. K., dann bekommt man Ärger. Ich frage mich nur, was das für ein Gesetz ist, das fachlich nicht unbedingt kompetente bzw. inkompetente Mitglieder des Schulleitungsteams berechtigt, die Arbeiten zu begutachten und entsprechend Stress zu machen, verbunden mit teilweise erheblichem Zeitaufwand für den Fachlehrer?!
Es gibt in NRW entgegen den feuchten Träumen mancher Schulleitungen kein solches Gesetz, der Drittelerlaß ist schon seit Ewigkeiten begraben. Je nachdem was du mit Ärger meinst könnte man hier mal das Thema Bossing ansprechen.
Der Schulleiter soll sich über die Vorgänge an seiner Schule informieren, d.h. die Vorlage von Arbeiten ist ok und wird an vielen Schulen so gemacht. Ob das arbeitsökonomisch sinnvoll ist sei dahingestellt. Eingreifen kann die Schulleitung nur bei offensichtlichen Formfehlern (z.B. alle Kevins und Jaquelines bekommen bei gleicher Punktzahl eine schlechtere Note als die Mitschüler).
Ich kenne eine Kollegin die diesen Punkt einmal sehr heftig und sehr kurz mit der Schulleitung ausdiskutiert hat, danach hatte sie Ruhe. Kann evtl. als Vorbild dienen.