Beiträge von TwoEdgedWord

    Hallo,


    in NRW sind alle Lehrer verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, die Schule hat hierzu ein Fortbildungskonzept zu erstellen.


    Nun ist meine Erfahrung, dass ca. 85% der angebotenen Fortbildungen rausgeschmissene Zeit sind (nicht repräsentative persönliche Stichprobe). Die Qualität liegt sicher auch daran, dass Bildung in NRW nichts kosten darf.


    Als Alternative böte sich in heutigen Zeiten die Teilnahme an einem MOOC (sowas hier: https://lehrer2020-bw.fsz.kit.edu/faqs/), das Diskutieren in einem Fachforum oder ganz Oldschool das Lesen eines Buches (die Älteren wissen wovon ich spreche) an.
    Das kann zwar immer noch rausgeschmissene Zeit sein, aber wenigstens kann ich das dann abbrechen bzw. ich muss nicht durch die Gegend zum Fortbildungsort fahren.
    Dummerweise gibt es nur für wenige dieser Alternativen am Ende ein Zertifikat, mit dem ich meine Schulleiterin glücklich machen kann.


    Daher die Frage: Ist an euren Schulen sowas üblich und wenn ja, wie ist das geregelt?

    Ich habe es bisher auch so gehalten, dass keine TR gemeinsam benutzt werden dürfen, und wer keinen hat muss halt kopfrechnen.


    Grundlage dazu ist die APO SI (du fragtest ja nach Realschule, ich vermute das wird ähnlich sein wie am Gym.) und die dazugeörige Verwaltungsvorschrift (VVzAPO-SI)

    Ein Leistungsnachweis ist nur nachzuholen oder durch eine in der Regel
    mündliche Prüfung zu ersetzen, wenn dieser von der Schülerin oder dem
    Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht
    werden konnte. Andernfalls wird die fehlende Leistung wie eine ungenü-
    gende Leistung bewertet.



    Ich kenne jedoch einen Fall aus der Oberstufe, in dem die Kollegin angewiesen wurde eine Nachklausur für einen Schüler zu stellen (die dann schließlich mit einer ähnlichen Note bewertete wurde). Die Schulleitung begründete das mit Chancengleichheit und dem Gewicht von Oberstufenklausuren.
    Auf den Vorschlag, dass die Schule dann für diese Fälle einige TR (die neuen GTR, ca. EUR 80,- pro Stück) vorhalten müsste, um sicher zu sein eigentlich in Kursstärke, hieß es dann aber, die Lehrerin müsse solche Probleme individuell lösen :-/.



    Evtl. solltest du das mal nebenan nachfragen, da laufen mehr Einäugige rum


    http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=37

    Hm...


    http://www.heise.de/newsticker…aft-getreten-2534545.html


    "[...]
    Der gleiche Strafrahmen blüht zukünftig demjenigen, der "unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht". Hier kommt es nicht auf das Fotografieren oder Filmen an, sondern es reicht bereits, die Aufnahme etwa auf einer Social-Media-Plattform zu verbreiten. Wann genau ein Bild geeignet ist, dem Ansehen des Abgebildeten erheblich zu schaden, wird mit Sicherheit in den nächsten Jahren die Gerichte intensiv beschäftigen.
    [...]"


    Trifft hier nach Selbstauskunft des Profs offensichtlich nicht zu. Könnte aber im Schulumfeld (da wohl eher zwischen Schülern) noch interessant werden:


    "[..]
    Diese Vorschrift dürfte zum Beispiel die typischen Partybilder erfassen, auf denen beispielsweise stark betrunkene und hilflose Personen abgebildet sind. Anders als bisher ist nun bereits das Fertigen eines solchen Fotos strafbar.
    [...]"

    Darf ich euch bitten, die Diskussion in einem separaten Fred zu führen. Hier sollen nur Links zu den Berichten gesammelt werden. Für jemanden, der sich neu einen Überblick verschaffen möchte, ist es mühsam, sich ggf. durch etliche "Ich finde aber..." Beiträge zu klicken.

    Ich häng mich hier mal rein, weil über kurz oder lang wahrscheinlich wieder folgende Frage auftaucht: Was kann in welchem Umfang von der Schulleitung als zusätzliche Aufgabe für das Kollegium verpflichtend verfügt werden (Veranstaltungen an Samstagen, Teilnahme an/ Begleitung von Wettbewerben, Wandertage, Klassenfahrten, Umfang zusätzlicher Aufgaben wie z.B. Netzwerkadministration, Bibliothek etc.)
    Die Frage kommt ja immer mal wieder und die Antworten sind dann über mehrere Freds im Forum verstreut....


    Daher mein Vorschlag an alle, die sich auskennen (vielleicht insbesondere an Meike):
    Lasst uns eine Übersicht nach Bundesländern machen, jeweils mit Link auf die Rechtsgrundlage. Dann haben vor allem Anfänger in der Schule schon mal etwas, woran sie sich orientieren könnten. Wie man dann mit dem davon unabhängigen Gruppendruck umgeht lässt sich dann vielleicht auch leichter entscheiden.

    Besorg dir mal einen Kommentar zur APO-GOSt, der liegt üblicherweise irgendwo bei der Oberstufenleitung rum. Ab erschrick nicht, man könnte den Eindruck gewinnen, in NRW sei der Täuschungsversuch de facto legalisiert, so dermaßen hoch sind die Anforderungen, eine Klausur komplett als Täuschungsversuch zu werten.


    Ansonsten führt der Schulrechtler Hoegg noch den sog. Anscheinsbeweis (http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis) bei Prüfungen ins Feld. Ich hab allerdings keine Erfahrungen aus erster Hand, ob jemand damit schon mal erfolgreich war.


    Letzendlich kommt es vor allem darauf an, ob du die Schulleitung hinter dir hast oder nicht.


    Bitte berichte mal wie es weitergegangen ist.

    In einem professionellen Beruf gibt es einheitliche Qualitätsstandards, die objektiv evaluiert werden können. Wenn es das nicht gibt, kann de facto jeder Mitarbeiter nach eigenem Gutdünken arbeiten und das Ergebnis der Arbeit kann nicht überprüft werden. Dann wäre es auch egal, ob man sich im Beruf anstrengt oder nicht, ob man Leistung bringt oder nicht, ob man gute Ergebnisse erzielt oder nicht, denn es überprüft sowieso niemand und einen objektiven Qualitätsbegriff gibt es auch nicht.
    [...]


    Objektive Qualtiätsstandards sind vorwiegend bei wenig anspruchsvollen Tätigkeiten brauch- und realisierbar. Bei einem komplexen Job wie dem des Lehrers sind sie nicht zielführend.


    http://en.wikipedia.org/wiki/P…em#Performance_evaluation


    Aus England hörte man, deren Schulinspektionen (Ofsted) hätten ungefähr die Aussagekraft eines Münzwurfes und mir drängt sich kein plausibler Grund auf, warum das bei uns anders sein sollte.


    https://www.google.com/search?q=ofsted+coin+flip


    (Vielleicht kann Dejana hier fundierter was zu sagen)


    [...]
    In Schleswig-Holstein gab es jetzt ein Urteil, wonach einfachere Hilfestellungen wie beispielsweise beim Anziehen nach dem Toilettengang und beim Schuhe anziehen in den Aufgabenbereich des Lehrers gehört und es dafür keine Inklusionshilfe gibt...


    Gericht und Aktenzeichen? Oder Link?

    Hallo,


    in NRW gibt es in mehreren Schulen zur Zeit die etwas ungewohnte Situation, dass nicht genügend BdU (Bedarfsdeckender Unterricht), d.h. Unterricht ohne Ausbildungslehrer, im Stundenplan verteilt werden kann. Das kommt wohl davon, dass zur Zeit außerordentlich viele Referendare da sind, durch den Wegfall des 13. Schuljahres es aber zum Teil nicht wirklich Bedarf in den Fächern der Referendare gibt.
    Das wird nun oft so gelöst, dass die Referendare und ein regulärer Lehrer Teamteaching machen. Das wirft nun eine ganze Reihe von Fragen auf, die BezRegs halten sich hier mit belastbaren Aussagen vornehm zurück, daher mal eine Umfrage: Wie regelt eure Schule das?



    - Wie wird die Note festgesetzt, wenn zwischen Referendar und Lehrer kein Konsens hergestellt werden kann? Laut OVP ist der BdU wirklich echter eigenverantwortlicher versetzungsrelevanter Unterricht, d.h. Ref und Kollege sind eigentlich gleichberechtigt.
    - Wer korrigiert? Nach wessen Korrekturvorgaben?
    - Wer ist Ansprechpartner bei einer Beschwerde, einem Widerspruch?
    - Wie geht man damit um, wenn der Kollege völlig andere Vorstellungen von "gutem Unterricht" hat als die Fachleiter sehen wollen?
    - Wenn der Bdu außerordentlich schlecht ist, wie geht der Schulleiter in der Langzeitbeurteilung damit um?
    - Wie geht er damit um, wenn der BdU außerordentlich gut ist?
    - Was passiert, wenn nur ein Teil der Referendare an der Schule in Tandems steckt, Stichwort Gleichbehandlung aller Referendare?
    - Tipps, Anekdoten, Erfahrungsberichte, Best Practice Beispiele zu weiteren Punkten?



    Für die Akzeptanz/ das Standing der Referendare bei den Schülern ist die Situation eher ungünstig, aus Ausbildungsperspektive natürlich (bei guten Kollegen) optimal. Allerdings wünschen sich die Referendare auch, mal unbeobachtet Sachen ausprobieren zu können.

    Die Klausuren der Nachtermine sind meines Wissens nicht veröffentlicht, die gibt es oft eher "unter der Hand" auf Fortbildungen von Kollegen an Schulen, die Nachschreiber hatten. Außerdem hatte man an Schulen mit einer einigermaßen fähigen SV ja eh schon Klausursammlungen für bestimmte Lehrer, an den Unis ist das völlig normal, dass man sich nach Aufgabensammlungen auf einen bestimmten Professor vorbereitet. Und ganz ehrlich: Wenn meine Schüler sämtliche vergangenen Klausuren durchgearbeitet haben möchte ich mich eigentlich nicht beschweren, das wäre mehr Arbeit als sie in den letzten 2 Jahren investiert haben :-/.
    Insofern ist das Recycling von Aufgaben eine Arbeitserleichterung, die ich auf jeden Fall annehmen würde, falls es keine rechtlichen Bedenken gibt.
    Ich könnte mir vorstellen, dass die Ursprungsfrage auf genau diese rechtliche Absicherung abzielt. Fachliche und didaktische Fragen stehen in NRW ja inzwischen deutlich hinter rechtlichen Fragen (Ist diese Klausur widerspruchsfest? Bekommt auch wirklich jeder das Abi unabhängig von seinen Fähigkeiten?) zurück.

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