Beiträge von TwoEdgedWord

    Einatmen.... ausatmen... einatmen... ausatmen...


    Zum Gespräch (in Begleitung) hingehen, alles anhören, nichts kommentieren, richtigstellen, abstreiten, am besten gar nichts sagen.
    Alles mitnotieren, bei Unklarheiten nachfragen, möglichst viele Details herausarbeiten und festhalten.


    Am Ende: "Da Sie mir leider keine Gelegenheit gegeben haben, mich auf dieses Gespräch vorzubereiten werde ich Ihnen nach Durchsicht meiner Unterlagen/ Rücksprache mit dem Personalrat, den Klassenkollegen, meinem Rechtsbeistand meine (schriftliche) Stellungnahme in den nächsten Tagen zukommen lassen." (Nichtzutreffendes streichen)


    "Gespräch" beenden.

    Über https://fragdenstaat.de/ sollten die mit etwas Ausdauer zu bekommen sein, jedenfalls sieht das Ministerium anscheinend keine Hinderungsgründe für eine Herausgabe nach dem Abiturzeitraum.



    https://fragdenstaat.de/anfrag…n-2015/#comment-1370-full


    [...]
    Wir haben ebenfalls geprüft, unter welchen Bedingungen Ihrem Wunsch entgegen gekommen werden kann. Ihrem Antrag kann demnach frühestens am ersten Werktag nach Abschluss des gesamten Abiturverfahrens 2015 stattgegeben werden. Das Abiturverfahren, zu dem alle schriftlichen und mündlichen sowie die damit zusammenhängenden Korrekturverfahren gehören, ist mit dem letztmöglichen Tag der Zeugnisausgabe, dem 20.06.2015, abgeschlossen. Der frühestmögliche postalische Versand an Sie könnte somit am 22.06.2015 erfolgen. Bitte teilen Sie mir für den Fall, dass Sie zu diesem Zeitpunkt Unterlagen zu Abiturklausuren wünschen, mit, welche es konkret sein sollen.
    [...]

    Leitsatz:


    Teilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene schulische Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden. Das bedeutet, dass der Teilzeitquote entweder bei der Übertragung von Funktionstätigkeiten Rechnung zu tragen ist oder ein zeitlicher Ausgleich durch entsprechend geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben erfolgen muss.



    http://www.bverwg.de/entscheid….php?ent=160715U2C16.14.0

    Alles was man dir jetzt sagt wird dir im Moment nicht helfen, such dir was Schönes, wen Nettes und versuch dich abzulenken. Es geht vorbei....
    Wenn dein Schulleitergutachten ok ist, wenn deine Ausbildungslehrer sagen, dass du das Zeug zum Lehrer hast: Zieh dich daran hoch.


    Zur Ermutigung:


    1. Den von dir beschriebenen Ablauf habe ich schon etliche Male erlebt, z.T. mit noch krasseren Unterschieden. Ich hatte erwachsene Männer und Frauen heulend im Lehrerzimmer stehen. Du bist kein Einzelfall, du bist kein Versager, das System ist einfach komplett kaputt.


    2. Mit den Fächern musst du dir nicht unbedingt Zukunftssorgen machen, vielleicht kriegst du nicht sofort eine Stelle, aber mittelfristig sehe ich keine Probleme.


    Alles Gute und Kopf hoch.

    Ja, das habe ich auch mitbekommen. Ich habe allerdings unlängst auch etwas in der Art "es hat Anlaufschwierigkeiten gegeben, aber die sind inzwischen behoben" gelesen. Und insbesondere der 2. Teil lässt bei mir aus Erfahrung mehrere Warnlampen angehen. Daher die Frage ob irgendjemand etwas über den derzeitigen Reifegrad sagen kann.

    In NRW gibt es offiziell keine Mentoren, nur einen oder mehrere Ausbildungsbeauftragte(n), die aber nicht die Fächer haben müssen. Dann gibt es die Ausbildungslehrer, in deren Unterricht die Referendare gehen und dort hospitieren oder selber unterrichten. Diese wechseln im Abstand von einigen Wochen.


    Laut Ausbildungsordnung bringt jeder Referendar für die Ausbildungszeit insgesamt 2 Entlastungsstunden für die Schule mit, über deren Verwendung die Lehrerkonferenz beschließt.


    Wenn man Direktoren auf diese Entlastungsstunden anspricht reicht die Reaktion von schallendem Gelächter bis zu einem mitleidigen Blick an den naiven Fragenden, als ob Frau Löhrmann ihren Ankündigungen auch das notwendige Geld folgen ließe.


    Sprich: In der Regel gibt es nix.


    Gegen eine einzelne Note kann man (in NRW) nicht klagen. Auch Widerspruch gegen eine einzelne Note geht nicht.


    Das solltest du aber mal gelernt haben ;)




    Die Realität ist wie immer ein klein bisschen differenzierter.


    https://www.bezreg-detmold.nrw…stungsbewertung/index.php


    Wenn eine Note mit einem Widerspruch angefochten werden soll, muss es sich bei ihr um einen Verwaltungsakt handeln. Erst wenn ein Widerspruchverfahren (sogenanntes Vorverfahren) für den Widerspruchsführer erfolglos durchgeführt wurde, kann gegen die Note eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden.
    Grundsätzlich ist eine Einzelnote in einem Fach kein Verwaltungsakt. Kursabschlussnoten in der gymnasialen Oberstufe und Einzelnoten auf Abschluss- und Abgangszeugnissen sind Verwaltungsakte. Einzelnoten auf Bewerbungszeugnissen können evtl. Verwaltungsakte sein.

    Ist relativ einfach:


    Ist vor einem Wochenende oder vor Feiertagen Nachmittagsunterricht, so dürfen keine Hausaufgaben für den ersten Schultag nach dem Wochenende oder den Feiertagen aufgegeben werden.


    Ist vor einem Wochenende oder vor Feiertagen kein Nachmittagsunterricht, so müssen die Hausaufgaben für den ersten Schultag nach dem Wochenende oder den Feiertagen am selben Tag in der festgelegten Zeit (im Mittel) zu erledigen sein.


    War bei uns schon immer so und ist jetzt auch nicht so weltfremd.

    Offensichtlich sitzen in jeder Konferenz etliche Agenten der CIA um den deutschen Wissensstandort zu untergraben:





    https://www.cia.gov/news-infor…UOSSSimpleSabotage_sm.pdf

    Es gibt ein Konstrukt, das nenne sich Anscheinsbeweis, im Buch Schulrecht von Günther Hoegg kannst du was dazu nachlesen, alternativ hier im Forum per Suche oder nebenan. Ich habe allerdings keine Erfahrungen aus erster oder zweiter Hand, dass das schon mal ein Kollege erfolgreich durchgezogen hat.


    Da du jedoch aus NRW kommst würde ich sowieso einen anderen Ansatz vorschlagen: Es ist ja bekanntermaßen Landespolitik, jeden mit dem Abitur zu bewerfen, der das ABC wenigstens teilweise fehlerfrei aufsagen kann. Du als treuer Landesdiener sollst natürlich deine Dienstherrin in ihren Plänen unterstützen, also hau die guten Noten raus, ist ja nicht so dass die limitiert wären. :tot:

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