Beiträge von TwoEdgedWord

    Hallo,


    gibt es an eurer Schule individuelle Versuche einzelner Kollegen oder gar Konzepte, um den Schülern den Einsatz von Handys etc. als Organisationstool nahezubringe?


    So in der Art
    - Das hier ist der Kalender, da könnte Referatdeadlines, Klausuren etc. eintragen und so seht ihr, ob sich in dieser oder jener Woche die Arbeit häuft.
    - Das ist hier eine Todo-Liste, da könnt ihr Hausaufgaben mit Termin und Dauer oder anderes Zeugs eintragen (und euch automatisch daran erinnern lassen!)
    - So macht man ein Gantt-Diagramm, das könnt ihr nutzen um eure Facharbeit oder den Abiball zu planen.

    Ich bringe das ganze noch mal nach oben. Viel Presse, einige Blogs und Websites haben (temporär) zugemacht, über persönliche Umstellungen von Lehrern habe ich wenig gelesen (und wenn, dann idR Rants über die Rückständigkeit von Datenschutz)


    Wie sieht's an eurer Schule inzwischen aus?


    - Habt ihr offiziell (Konferenz o.Ä.) drüber gesprochen? Mehr als 3min?
    - Wurdet ihr "gezwungen", euch nahegelegt, euch angeboten eine Erklärung zum datenschutzkonformen Gebrauch privater IT zu unterschreiben? Habt ihr's getan?
    - Habt ihr persönlich im schulischen Umgang mit Daten etwas geändert?
    - Sitzt ihr/ eure Schulleitung das einfach aus? (So wie einige hier in der Umgebung ....)

    War anscheinend unklar.


    Morgens zum ersten Dienstantritt: Dein Problem wie du pünktlich kommst.
    Ab erfolgtem Dienstantritt: Dienstreise. Wenn du für den Ortswechsel 5 Minuten hast, weil die Stunden hintereinanderliegen, die schnellste ÖPNV-Verbindung aber 15 Minuten dauert: Nicht dein Problem, muss sich der Dienstherr was einfallen lassen.

    Ein kurzer Blick auf die einschlägigen Seiten ergibt:


    Als Lehrer muss man pünktlich seinen Dienst antreten, ob per PKW, Fahhrad oder Fesselballon hat den Dienstherrn nicht zu interessieren.
    Eine Abordnung dergestalt, dass man an einem Tag mehrere Dienstorte besuchen muss, gilt aber als Dienstreise. Hierfür müsste die Benutzung eines privaten Fahrzeuges sogar vom Lehrer beantragt werden (Versicherung etc.), keinesfalls kann dies (oder gar die Anschaffung eines PKWs) durch den Dienstherrn verlangt werden.


    Möglichkeiten:
    Die Abordnung wird so organisiert, dass man pro Tag nur einen Dienstort hat.
    Falls der ÖPNV einen pünktlichen Ortwechsel nicht ermöglicht, muss der Dienstherr halt sehen wie er das regelt (Taxikosten übernehmen, ggf. Carsharing bezahlen, Chauffeurservice einrichten oder was auch immer).

    Da anscheinend die IT-Apokalypse in der Schule dämmert rege ich eine Diskussion an, wie mit der Dienstanweisung


    https://www.schulministerium.n…/DienstanweisungRdErl.pdf


    an den einzelnen Schulen umgegangen wird.


    Erfahrungsberichte, Best-Practices, fundierte rechtliche Einschätzungen sind gerne gesehen, Rants, Grundsatzdiskussionen und Ausgüsse über die Rückständigkeit des Schuluniversums bitte nur in homöopatischen Dosen zur Auflockerung und allgemeinen Erheiterung.


    Insbesondere wäre interessant, inwieweit der bisherige Ansatz (= Ignorieren) weiterhin trägt.

    Nein, sind keine Schauermärchen. Durchfallen gab's an meiner Schule noch nicht, aber dass Leute mit Vornote 1-2 mit einer 4 aus dem Examen gekommen sind hatten wir bisher regelmäßig. Und in unserem Bezirk sind gerade wieder einige Leute mit Supernoten in die Verlängerung geschickt worden :-(.


    Manche Geschichten glaubt man nicht wenn man nicht dabei war.


    Sieh dir mal dein gesamten Kollegegium an und such dir deine drei furchtbarsten Kollegen raus. Und dann stell dir vor die werden Fachleiter oder Direktor und werden in eine Prüfungskommission berufen. Dann wird dir einiges klar. Und nein, Qualitätssicherung beim Personal versagt hier weitestgehend, Direktor will ja eh niemand werden und Fachleiter werden wohl auch langsam Mangelware.


    Und man sollte auch nicht unterschätzen, dass die Prüfungskommissionen sich ja durchaus von früher kennen, und wenn sich da zwei nicht leiden können leidet eben der Prüfling.

    Moin,


    wie erkläre ich meiner SL und den Eltern, was "sprungfixe Kosten" sind?


    [..]

    Gar nicht?


    Abrechnung erstellen, Belege beifügen, ggf. Geld erstatten, fertig.
    Wenn du unbedingt darauf eingehen möchtest: Frühere Angebote und Kalkulationen mit drantackern.


    Nachricht an SL und Eltern: "Die Rechnungen und Belege können bei Interesse im Sekretariat eingesehen werden."

    Ihr könnt die Eltern m.W. nicht zwingen, das Kind abzuholen. Dauert ja auch, bis die kommen. Bei Selbst- oder Fremdgefährdung könnt ihr den Rettungsdienst rufen. Ist die Frage, ob Türenknallen da reicht- Stühle schmeißen/mit der Schere drohen schon.


    Zwingen im formaljuristischen Sinn schon, in der Realität nur mit den üblichen Einschränkungen.
    Dazu gibt es Rechtssprechung, die Vorgesetzten müssen natürlich wie immer mitziehen und das auch durchziehen.


    https://openjur.de/u/145062.html


    Auch Absatz 46 beachten.

    @ Twoedgedworls: Hieße das, dass es eine Mischnote aus beiden Bewertungen gibt? Das andere Fach läuft wesentlich besser (da ist die FL "normal"). Ich habe das so verstanden, dass man bereits mit einer 5 nicht zugelassen ist.

    Ja, stimmt, (§16,1 und §34,2) aber eine 5 in einem Fach und eine deutlich bessere im anderen hätte ich noch nie erlebt, und in so einem Fall würde ich auch blind Widerspruch einlegen.


    Wir haben auch einige (wenige) Fachleiter die eine Zumutung sind, die wird man nicht los und die gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Beschweren kann man sich natürlich, aber genausowenige wie ein Schulleiter einfach einen Lehrer loswird wird das ZfsL einen Fachleiter los. Ich habe schon von Fällen gehört (weit, weit weg), wo in den UPPs jemand vom Minsterium mit drinsaß um diese Knallchargen zu domestizieren.

    OVP NRW §16


    [...]
    Langzeitbeurteilungen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbil-
    dung werden durch deren Leiterinnen und Leiter gezeichnet. Die Langzeit-
    beurteilung besteht aus den Beurteilungsbeiträgen und endet mit den aus
    den beiden zuletzt angefertigten Beurteilungsbeiträgen übernommenen
    Noten in den Fächern sowie mit einer Endnote und deren Begründung. Die
    zuletzt an der fächerbezogenen Ausbildung beteiligten Seminarausbilder-
    innen und Seminarausbilder legen die Endnote fest und verfassen gemein-
    sam die Begründung. Ist an der fächerbezogenen Ausbildung nur eine Se-
    minarausbilderin oder ein Seminarausbilder beteiligt, erstellt diese oder
    dieser die Langzeitbeurteilung allein. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. §
    10 Absatz 4 Satz 2 ist zu beachten.


    Hat man am Berufskolleg nur ein Fach? Wenn nicht kommt es auch auf den zweiten Fachleiter an, denn die beiden müssen sich auf eine Note einigen.



    Ansonsten haben die Referendare ein Recht auf Ausbildung. Ob du ablehnen kannst musst du mit deinem Schulleiter ausmachen, formal ist das aber nicht vorgesehen.

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