Beiträge von TwoEdgedWord

    Es wird hier ja immer behauptet, dass die Abschaltung der deutschen Kernkraftwerke richtig war und zu keiner Strompreiserhöhung geführt hat.

    In dem Artikel liest sich das ganz anders, besonders in der aktuellen Dunkelflaute.


    https://m.focus.de/finanzen/um…duktion_id_260558159.html

    Deutsche Stromerzeuger unterlaufen Absprachen mit Bundesnetzagentur

    Wie die Bundesnetzagentur berichtet, sind die deutschen Betreiber von Braunkohle- und Steinkohlekraftwerken ihren Verpflichtungen aber über mehrere Tage nicht nachgekommen und haben an der Energiebörse wesentlich geringere Strommengen angemeldet. Die Betreiber von Gaskraftwerken sprangen nun nicht – wie politisch von Bundesregierung und Netzagentur gewollt – in die Lücke: Sie lieferten ebenfalls viel weniger Strom als üblich.

    Das bedeutet, dass große Energiekonzerne, die nicht nur Kraftwerke betreiben, sondern zugleich auch Strom liefern, an der sich abzeichnenden Versorgungslücke mit den hohen Preisen verdienen, die sie vorher selbst verursachen.

    Die Bundesnetzagentur hat Untersuchungen angekündigt, wir werden sehen ...

    Hat jemand eine belastbare Quelle zu folgender Frage?


    Wenn das Arbeitszimmer für Lehrer nicht mehr notwendig ist, um die Pauschale abzusetzen, heißt das doch auch, dass Lehrerehepaare die Pauschale für jede Person absetzen können, oder?


    Hab dazu jetzt nur alte Rechtstexte gefunden, nach denen das Arbeitszimmer nur anteilig abgesetzt werden kann (also eine Hälfte pro Person), daher wäre ich für eine Quelle (pro oder contra ist egal) dankbar.

    Grundsätzlich haftest du nur, wenn dir Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Insofern würde ich die Einlassungen gegenüber der Schulleitung wörtlich auf deinen zweiten Satz (und nur diesen) beschränken. Spekulationen deinerseits, wie es zu dem Schaden gekommen sein könnte, können dir böse auf die Füße fallen, aus "Ich weiß nicht wie das passieren konnte" lässt sich hingegen eher schwer Fahrlässigkeit ableiten.


    Ob du ein Ersatzgerät bekommst hängt wohl im Wesentlichen davon ab, ob deine Schule noch eins in der Schublade hast. Wie du mit möglichen Situation "Gerät notwendig (z.B. wegen eingesetzter Software), aber kein Ersatzgerät da" umgehen möchtest, muss du dir (evtl. nach Rücksprache mit Gewerkschaft oder Personalrat) selbst überlegen.

    Hallo,


    da vor und nach den Sommerferien vielerorts wieder Dienstbesprechungen u.A. in den Fachgruppen anstehen wollte ich mal fragen, ob jemand offizielle Informationen zur aktuellen rechtlichen Situation von Videokonferenzen hat.


    Mein letzter Stand (schon was her) ist, dass Online unzulässig ist, selbst wenn alle Teilnehmenden das möchten.


    Hat da jemand was Aktuelles und Zitierfähiges ob das inzwischen geht bzw. warum (immer noch) nicht?

    Die OP nennt kein Bundesland, aber in NRW kann die Rahmenmediennutzungsordnung Anhaltspunkte bieten, was der Hauptpersonalrat zur Erreichbarkeit denkt (auch wenn es dort um nichttelefonische Erreichbarkeit geht):


    Eine Nachricht per E-Mail gilt als zur Kenntnis genommen, wenn sich die Lehrkraft oder das weitere Schulpersonal/ZfsL-Personal nach Versand der E-Mail wieder an der Schule/dem ZfsL aufhält und somit verpflichtet ist − analog zur Nachricht in Papierform − Informationen aus dem Postfach oder E-Mail-Posteingang zur Kenntnis zu nehmen.


    Dies gilt namentlich auch für Teilzeitkräfte; eine Verpflichtung zur Sichtung von E-Mail- Eingängen auf der dienstlich eingerichteten E-Mail-Adresse an planmäßig unterrichts- /veranstaltungsfreien Tagen besteht nicht.


    usw.


    Bezieht sich wie gesagt auf Logineo, es ist aber nicht ersichtlich, warum telefonisch grundlegend andere Regeln angemessen sein sollten.

    Das liest man hier ja auch in wechselnden Zusammenhängen öfters.

    Ich denke aber nicht, dass die Pragmatische Lösung, die akut hilft, auf der anderen Seite bedeutet, dass es keine langfristige Lösung gibt.

    Man muss halt weiter im Gespräch bleiben. (Und beim "im Gespräch bleiben" hilft es IMHO nicht, wenn ich die Fronten vorher verhärte. Andere mögen das aber anders sehen.)

    Und wie wir sehen hat das ja in den letzten 20 Jahren hervorragend funktioniert, z.B. bei dem Punkt, dass Lehrer ihre Klassenfahrten selber zahlen (wegen Kinderaugen, wissen's schon). Da konnte der Dienstherr ja auch durch beharrliche Gespräche davon überzeugt werden, die Kosten für Dienstreisen zu übernehmen. Oder so....

    Das wundert mich dann ehrlich gesagt doch. Aber das mag wieder einmal bundeslandabhängig sein. Für NDS ist im Erlass Schulfahrten unmissverständlich geregelt, dass die erforderlichen Verträge der Schriftform und der Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters bedürfen.

    In NRW heißt es, die Verträge werden im Namen der Schule und nicht im Namen des Lehrers geschlossen.

    Ich habe bisher unterschiedliche (rechtlich bewanderte) Meinungen gehört, ob dies bedeutet, dass die SL unterschreiben muss oder ob es ein "i.A. Lehrerunterschrift" (das i.A. ist wichtig) tut.

    [...]

    Ich kreide dem "System Deutsche Bahn" an, dass es seit Jahrzehnten nicht so aufgestellt wird, dass man pünktlich von A nach B kommt.


    [...]

    Da sieht man, dass die Spindoktoren doch gute Arbeit geleistet haben.


    Alternativer Formulierungsvorschlag: Ich kreide den "verantwortlichen Verkehrsministern und deren Partei" an, ...

    Ich halte die Verschwörungstheorie Behauptung, dass der desaströse Zustand der Bahn in Deutschland genau so beabsichtig ist, für zunehmend fundiert.

    [Thema verfehlt]


    Die vergleichbare Situation wäre:


    Du organisierst privat eine Fahrt mit deiner Klasse, außerhalb der Dienstzeit, also insbesondere nicht über den Dienstherrn abgesichert, kümmerst dich um alle rechtlichen Belange inklusive Versicherung, liest dich in alle relevaten rechtlichen Regelungen ein übernimmst die volle Haftung für die ganze Unternehmung.


    Dann machst du das als Privatperson, und wenn die Eltern dir ihre Kinder anvertrauen wollen kann dir das kein Schulleiter untersagen.


    Darum geht es hier aber nicht.

    Hallo,


    die Frage steht im Titel.


    Der erste Teil soll ja identisch sein mit dem MSA, für den zweiten Teil gibt es offensichtlich keine alten Aufgaben (G8 Gym hat keine ZP geschrieben).


    Hat irgendjemand veröffentlichungsgeeignete Insiderinformationen bzw. einen Terminplan, ob und ggf. wann mit entsprechenden Aufgabenbeispielen (2. Teil, gymnsiale Differenzierung) zu rechnen ist? Die Eltern fragen langsam nach...


    Grüße

    Ich häng mich mal hier dran, weil das der aktuell aktive Faden ist.


    Wie geht ihr (vor allem NaWi-Lehrer) bei den Tablets damit um, dass der Bildschirm gefühlt viel zu klein ist?


    In Mathe und Physik sehe ich die Papierfraktion, die Mitschrift, Musteraufgabe/ -lösung, ggf. Formelsammlung und derzeitigen Arbeitsauftrag nebeneinanerliegen hat. Da kann man bei einer Frage leicht auf die relevanten Punkte zeigen.


    Die Tabletfraktion wischt mindestens halbminütlich zwischen einzelnen Fenstern hin und her oder vergrößert/ verkleinert den Bildschirm, um das vor 3 Minuten Aufgeschriebene noch mal sehen zu können. Beim Beantworten einer Schülerfrage hat man nie die aktuelle Schwierigkeit und die relevante Stelle aus dem Unterricht gleichzeitig im Blick (Screensplitting kommt hier doch arg an seine Grenzen). Das scheint mir auch bei den großen Bildschirmen nicht signifikant besser zu sein.


    Ich kann die Auswirkungen davon nicht einschätzen, weil die Tabletnutzer in meinen Klassen ausnahmslos die schwachen Schüler sind, und die mit Papier wahrscheinlich ähnlich aufgeschmissen wären.


    Im Moment überlege ich aber ernsthaft, den Tableteinsatz für die Mitschrift in Zukunft zu untersagen, bis mir die betreffenden Schüler glaubhaft darlegen können, das sie das im Griff haben.

    Hallo,


    aus Interesse: Wie setzt sich in eurem Land die Zeugnisnote am Schuljahresende zusammen (Gerne alle Schulformen jenseits der Grundschulen)


    - Leistungen des ganzen Schuljahres

    - Leistungen nur des zweiten Halbjahres

    - Nach rechnerischen Vorgaben (Bayern?)

    - Irgendwie alles so ein bisschen

    - etc.


    Schweizer (und gibt's hier Österreicher?) Regelungen fände ich auch interessant.


    Quellen wären wie immer toll.

    Das ist richtig, aber:

    Es wurde ja als was mit Substanz angeführt. Daher die Verwirrung. Natürlich darf jeder sein Meinung in so einem Format vertreten.

    Entschuldige, ich hatte wohl übersehen, dass du neu im Internet bist. Also ...



    <Mausmodus>

    Im Internet gibt es viele Texte. Jeder kann was schreiben. In den Texten gibt es manchmal unterstrichene Stellen. Das sind Links. Links können auch anders aussehen. Aber das soll hier keine Rolle spielen. Wenn man auf Links klickt, kommt manchmal mehr Text. Man kann auch auf dem Tablet mit dem Finger draufpatschen. Aber auch das soll hier keine Rolle spielen.


    Nun möchte jemand etwas schreiben. Und er möchte, dass Leute das Geschrieben nachvollziehen können. Also erklärt er, wie er zu seinen Schlüssen kommt. Indem er Links setzt. Z.B. auf so Fringe-Randgruppen-Publikationen wie Nature oder sog. Preprintserver. Da haben andere Leute was geschrieben. Die haben sich vorher lange mit etwas auseinandergesetzt ("geforscht"). Und sagen, was sie glauben, herausgefunden zu haben. Das kann man auch lesen. Und das kann man gut finden. Oder doof. Oder man findet Fehler, dann kann man selber was schreiben. Das ganze nennt sich dann "Diskurs". Unter Erwachsenen ist das vereinzelt zu finden. Allgemein wird das für eine gute Sache gehalten. Besser jedenfalls als "Wer soll das denn sein....".

    </Mausmodus>


    HTH


    TeW

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