Beiträge von Lob Ali

    Hallo! Ich habe mir aus zeitlichen Gründen nicht alle Beiträge hier durchgelesen, aber ich habe auch eine Frage zum Eignungspraktikum: Im Juni/Juli habe ich ein Eignungspraktikum an einem Gymnasium gemacht, diesen Montag möchte ich eines an einer Grundschule beginnen.
    Allerdings darf ich mich nicht für das neue Praktikum bewerben, weil irgendwie meine Bewerbung für das Gymnasium noch steht. Nun habe ich versucht, mich von dem Gymnasium abzumelden, aber jedes Mal wenn ich auf "Abmelden" klicke, werde ich auf die Hauptseite vom Schulministerium NRW geleitet. Wenn ich dann versuche, mich für das neue Praktikum zu bewerben, kommt wieder die Meldung, ich hätte ja schon eine Bewerbung für eine andere Schule.
    Deshalb würde ich gerne wissen: Wie kann ich mich von dem alten Praktikum abmelden??
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank!! :)


    Ja, ich glaube auch, dass man nur ein Mal ein Eignungspraktikum machen kann. Wenn man sich dann im Hinblick auf die Wahl des Studiums nicht sicher ist, sollte man sich auch noch mal die Prognose zu den Einstellungschancen für Lehrkräfte in NRW ansehen: http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/Prognosen.pdf
    Danach ist nämlich das Gymnasium nur dann aussichtsreich, wenn man ein naturwissenschaftliches Fach oder Kunst, Musik studiert. Die Grundschulen haben überhaupt keine guten Einstellungsprognosen. Hingegen werden ansonsten viele Lehrkräfte gesucht. Ich würde mir also auch sehr gut überlegen, wofür ich studiere, denn es wäre echt schade, wenn man nach Studium und Vorbereitungsdiesnt keine Stelle fin det, während in anderen Schulformen dringend Lehrkräfte gesucht werden.

    denn für die zuständigkeit allein ist meiner meinung nach keine anrechnungsstunde notwendig, nur weil man einmal bei einer fobi im seminar war und sich grundsätzlich informiert hat, wie das ganze abläuft...
    Hallo Silke 111,
    die Entlastungsstunde wird zum Zwecke des Eignungspraktikums an jede Schule gegeben. Sie ist aber nicht an eine bestimmte Funktion gebunden. Damit ist es möglich, sie innerhalb der einzelnen Schule so zu vergeben, dass derjenige oder diejenige sie erhält, der oder die auch entsprechend die organosatorische, verwaltungstechnische wie auch persönliche Arbeit mit dem Eignungspraktikum erledigt.

    Die ersten Praktikantinnen und Praktikanten für das Praxissemester kommen frühestens in 4-5 Jahren, außer vielleicht die wenigen Lehramtsstudierenden der Bergischen Uni Wuppertal, die schon früher soweit sein könnten. Das erscheint mir noch eine lange Zeit, daher finde ich die Idee mit der Stichworttabelle gut, wenn sie hilfreich ist, könnte sie vielleicht auch für CCT eine interessante Rückmeldung darstellen. Dass es verschiedene Leitfäden gibt, wundert mich. Ich kenne nur den Leitfaden von CCT, der ist allerdings schon einmal angepasst worden aufgrund der ersten Evaluation, daher vielleicht die 2. Fassung. Auf dem Titelblatt steht vorläufige Fassung, weil ja derzeit die Evaluation bei Schule und Eignungspraktikanten noch läuft. Link zur Teilnahme steht in den Schulverwaltungsanwendungen, wo die Schule ihre Praktikumsstellen bearbeitet. Der führt zu Seiten von uniparc, dort stehen weitere Erläuterungen. Ich denke, dass wenn nach Abschluss der Evaluation die Optimierungen eingearbeitet wurden, kann aus der vorläufigen Fassung eine endgültige werden. Bis dahin gibt es für uns alle Gelegenheit zur Beteiligung. Wenn weitere Expertinnen, wie du sich da beteiligen, dann wird das wohl brauchbare Ergebnisse liefern.

    Hallo Talida,
    klar die Formalia sind wichtig, aber da ist ja alles ok, wenn die Eignungspraktikantin eine Bescheinigung aus den Schulverwaltungsanwendungen bekommen hat und das Praktikum als beendet gebucht wurde. Viel wichtiger finde ich, dass die Eignungspraktikantin einen Blick auf Schule aus der Sicht einer Lehrerin bekommen hat, sich selbst ausprobieren konnte und kompetente Rückmeldung bekommen hat. Die Eignungsberatung und das Portfolio sind m.E. wichtige Reflexionshilfen. Dazu gibt es ja echt gute Unterstützung bei cct in der Rubrik für Berater/innen unter: http://nrw.cct-germany.de/de/0/pages/index/37 gibt es ein eigenes Kapitel für das Eignungspraktikum in NRW und da sind auch ein paar aktualisierte Sachen zu finden, ich komme damit ausgezeichnet klar und finde die schrittweisen Erläuterungen ganz hilfreich, auch wenn nicht alles 1:1 übertragbar ist, dafür sind Schulen auch zu unterschiedlich. Im Berufskolleg gibt es eben andere Situationen als in der Grundschule. Außerdem erscheint es mir immer wichtig, den Eignungspraktikantinnen und -praktikanten noch den Hinweis auf die Bedarfsprognose ans Herz zu legen. Da wird gut deutlich, dass es einen hohen Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern in den Berufskollegs und den Schulen der Sek I gibt und hohen Bedarf in den MINT-Fächern, in Latein, Kunst und Musik und allen technischen Fachrichtungen, aber absehbar kaum Einstellungsperspektiven in den Grundschulen und Gymnasien und bei den Fächern Deutsch, Geschichte und Erdkunde. Das muss man vor Beginn des Studiums wissen, denn wenn ich mir einen Beruf auswähle und ggf. hinterher keinen Job bekomme, weil ich das ausgelastete Lehramt studiert habe und in einer anderen Schulform einen Job bekäme, dann ist das schon existentiell, wenn man das vorher nicht mitbekommen hat :!: :nixmitkrieg: :!:

    Habe gerade noch mal in der Infobroschüre zum Eigungspraktikum (http://www.schulministerium.nr…ere_Eignungspraktikum.pdf) nachgesehen. Dort gibt es ein FAQ dazu:
    · Wie lange dauert das Eignungspraktikum?
    Das Eignungspraktikum hat einen Umfang von 20 Praktikumstagen, die an der Schule blockweise oder an einzelnen Werktagen kontinuierlich absolviert werden. Die
    durchschnittliche tägliche Einsatzzeit der Eignungspraktikantinnen und Eignungspraktikanten beträgt sechs Zeitstunden.

    Hallo Talida,


    deine Frage lässt sich mit Hilfe des Erlasses (http://www.schulministerium.nr…ass_Eignungspraktikum.pdf) beantworten. Dort werden 20 Tage an einer Schule festgeschrieben. In den Ausschreibungen der Schulen sind daher häufig die Praktikumszeiträume länger als 20 Tage angegeben. Das ermöglicht den Schulen und ihren Eignungspraktikatinnen und Eignungspraktikanten einerseits eine gewisse Flexibilität im Festlegen des genauen Zeitraumes andererseits ist das erforderlich, wenn Brückentage o.ä. im Praktikumszeitraum sind oder andere Gründe einen abweichenden Einsatz erforderlich machen. Allerdings ist dann bei der Buchung des Praktikums durch den Eignungspraktikanten oder die Eignungspraktikantin auch noch ein gewisser Spielraum zu berücksichtigen. D.H. man muss beim ERstkontakt den genauen Praktikumszeitraum festlegen und diesen dann vor der Annahme der Buchung in der Schulverwaltungsanwendung ELISE eingeben, damit die Praktikumsbescheinigung dann später das korrekte Datum enthält. Die Praktikumsbescheinigung kann nach Beendigung des Zeitraumes und nach der Buchung des Abschlusses als pdf Dokument, das bereits alle erforderlichen Daten enthält, in der Schulverwaltungsanwendung geöffnet werden.


    Ein TIPP noch, die Schulmails können im Archiv des Ministeriums jderzeit von jedem eingesehen werden. Diese enthalten zum Thema Eignungspraktikum hilfreiche Hinweise Vgl. z. B. letzte Schulmail vom 21.03.11: http://www.schulministerium.nr…Archiv/1103211/index.html


    und die Leute vom Seminar sind bestimmt die richtgen Ansprechpartner für diese Fragen :thumbup:

    Hallo Kolleginnen,
    wenn man wissen will, wo das steht, dann isollte man immer in den Rechtsgrundlagen nachlesen. In dem Fall war die Frage nach der Anrechnungsstunde für die Mentorinnen und Mentoren, denn so heißen die erfahrenen Begleiterinnen und Begleiter der am Lehrerberuf Interessierten im Eignungspraktikum. Im Erlass heißt es: unter Punkt 5.4 "Die Schulen erhalten zur Durchführung des Eignungspraktikums eine Anrechnungsstunde." Das ist eindeutig keine Verfügungsstunde für Vertretungsunterricht. Den Erlass findet ihr im Bildungsportal unter dem Link: http://www.schulministerium.nr…ass_Eignungspraktikum.pdf

    Liebe Kolleginnen,
    ob mit admin oder ohne kommt darauf an, wie die Schule sich den Zugang eingerichtet hat. Auf jeden Fall ist für alle Schulverwaltungsanwendungen eine schulische Legitimation erforderlich und jede Schule hat den Zugang über das offizielle Schulpostfach einmal mitgeteilt bekommen. Daher kann sich auch nicht jeder einfach einen neuen eigenen Zugang legen. Sonst könnte ich ja in jeder Schule, deren Schulnummer ich kenne, mir einen Zugang einrichten und z.B. was in der Schulstatistik ändern. Vielleicht hilft es nochmals, was ich in einer Mail des Schulministeriums dazu gelesen habe:
    "Die Bearbeitung von Ausschreibungen für das Eignungspraktikum und die Buchung der Annahmen erreichen die Schulleitungen oder die von ihnen berechtigten Nutzer im Bereich der zentralen Schulverwaltungsanwendungen des Bildungsportals (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/SVW). Bei der erforderlichen Anmeldung verwenden Berechtigte bitte entweder den Anmeldenamen adminxxxxxx (xxxxxx steht dabei für die Schulnummer der Schule) mit dem zugehörigen Kennwort, oder sie verwenden einen Anmeldenamen, für den der Gruppenadministrator der Schule das Recht für die Bearbeitung von Ausschreibungen für das Eignungspraktikum eingeräumt hat.
    Sollten Schulen den Anmeldenamen adminxxxxxx verwenden wollen und in der Schule ist das zugehörige Kennwort nicht mehr nachvollziehbar, können sie über den Anmeldebildschirm (über die Funktion „Kennwort vergessen“) ein neues Kennwort anfordern. Dieses neue Kennwort wird dann an das dienstliche Schulmailpostfach Ihrer Schule verschickt.
    Zur schnellen Orientierung dient die Kurzanleitung für die Anwendung Elise. Diese ist auch unter dem Button HILFE in der Anwendung Elise des Schulverwaltungsprogramms abrufbar."


    Viele Grüße und gutes Gelingen

    Zitat

    Original von Marigor!


    Ich habe aber irgendwo gelesen, dass Schulen, die mehr als 15 volle Lehrerstellen haben 5 (!) Praktikanten nehmen müssen.


    LG


    Ja, stimmt, das steht auch so im Erlass, kann jeder nachlesen unter:
    http://www.schulministerium.nr…ass_Eignungspraktikum.pdf
    Im 4. Absatz zur Bereitstellung und Vergabe der Praktikumsplätze. Da steht auch: "Die Plätze werden in dem Buchungssystem ... automatisch
    ausgewiesen." Das heißt, es sind schon Zeiten voreingestellt, die aber von jeder Schule individuell geändert werden können, bis zum 22. August, so oft man mag. Das stand so in der Schulmail. Wir haben an unserer Schule mt Kollegen gesprochen, deren Kinder im Studium sind und danach geguckt, wann es für die passen könnte, so ein Praktikum zu machen. Und dann haben wir unsere Prüfungszeiträume natürlich herausgelassen und weil ich an einem großen BK bin, wollten wir 2 Eignungspraktikanten gleichzeitig die Chance bieten. Aber da muss jede Schule gucken, wie es bei ihr passt, meine ich.


    Ach ja, ich habe so die Erfahrung, dass es immer gut ist vor der Konferenz schon mal selbstin den Erlass zu schauen.


    Noch schöne Ferien!

    Zitat

    Original von Lotta66
    Hallo,
    hat jemand von Euch schon weitere Informationen oder evtl. Links, über das Eignungspraktikum, dass demnächst von Studienanfängern absolviert werden muss?
    Sind hier evtl. schon zukünftige Mentoren im Forum?
    Ich bin für jede Info dankbar...
    Lg Lotta


    Hallo Lotta,
    für Mentorinnen und Mentoren des Eignungspraktikums in NRW wird es Schulungen geben. Sofern ihr den Namen an das für euch zuständige Studienseminar gemeldet habt, müsstet ihr Termine mitgeteilt bekommen. Im Vorfeld bekommt man schon interessante Info auf der Seite von CCT. Das ist ein Onlineberatungsprogramm, das ganz neu nun auch für das Eignungspraktikum in NRW genutzt wird. Für mentorinnen und Mentoren bibt es im Bereich für Beraterinnen und Berater sehr nnützliche Informationen - findest du direkt unter folgenden LINK:
    http://nrw.cct-germany.de/de/5/pages/index/34
    Da kann man auch schon das Schulungsmaterial für Mentorinnen und Mentoren abrufen, unter dem Link:
    http://nrw.cct-germany.de/data…ial_Eignungspraktikum.pdf
    findest du ein pdf zum Download. Da steht wirklich alles drin, was man für die Beratung und Begleitung von Eignungspraktikantinnen und -praktikanten gut brauchen kann. Und dann kommt ja auch noch die Schulung, falls Fragen offen bleiben.

    Hallo Marigor,
    falls die Bewerbungsphase schon abgeschlossen ist, dann muss es sich um andere Praktikanten handeln. Die Eignunsgpraktikantinnen und Eignungspraktikanten können sich erst ab 23.08. um ausgeschreibene Plätze bewerben und da geht auch nur online. Guck mal bei http://www.elise.nrw.de Bis dahin muss die Schule im Schulverwaltungsprogramm festlegen, zu welchen Zeiten und ob im Block oder in Tagesform das Praktikum bei euch stattfinden soll. Das heißt, dass ihr selbst festlegt, in welchen Zeiträumen bei euch Eignungspraktikanten da sein können. Außerdem ist ja gar nicht klar, dass auch tatsächlich alle ausgeschriebenen Stellen belegt werden. Auch wenn keine Stelle bei euch belegt wird, bekommt ihr die Entlastungsstunde, das steht ja im Erlass. Und ich persönlich finde es gut, wenn Leute, die Lehrer werden wollen, erst mal den Arbeitsplatz aus der Perspektive einer Lehrkraft kennen lernen.

    "böse Dinge"
    - kommt auf die Perspektive an. Ich habe als Schülerin langweiligen wie guten Unterricht erfahren. Als Lehrerin habe ich immer versucht, den Stoff spannend zu gestalten, das ist auf jeden Fall zeitaufwändig und wird von den Auszubildenden bzw. Schülerinnen und Schülern oft trotzdem als anstrengend oder eben auch als ätzend empfunden. Als Mutter von 2 Schulkindern höre ich aus den Schulgeschichten oft auch unglaubliche Langeweile heraus. Das kommt eben darauf an, aus welchem Blickwinkel man drauf guckt. WEnn die "bösen Dinge" helfen die Berufsrolle bewusst zu gestalten und für alle Spaß am Unterrichten bringen, dann hätten sie sich gelohnt, auch wenn sie unglaublich viel Mühe bereiten.

    Hallo oechen,
    auch wenn dein Kopf schon voll von pdf-Dokmenen ist, ich habe eben in der Infobroschüre zum Seiteneinstieg in NRW (http://www.schulministerium.nr…re_zum_Seiteneinstieg.pdf) gesehen, dass dort ab Seite 13 alle für die Einstellung relevanten Lehrämter und beruflichen Fachrichtungen aufgelistet sind. Falls du also einen Hochschulabschluss in einem dieser genannten Fächer hast und Studienleistungen in einem weiteren der genannten Fächer nachweisen kannst und 2 Jahre Berufserfahung nach dem Hochschulabschluss mitbringst, dann kannst du dich direkt auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Die Stellenausscheibungen findest du bei http://www.leo.nrw.de

    Hallo Sonnenkönigin,
    wenn du eine Stelle am Berufskolleg annimmst, dann solltest du erstmal auch Lust haben, dort zu unterrichten und nicht schon vor dem Beginn überlegen, wie du später in eine andere Schulform wechseln kannst, das erscheint mir keine günstige Ausgangsbasis.
    Dann zur Frage des Unterschieds zwischen OBAS und Päd. Einführung: OBAS ist eine richtige berufsbegleitende Ausbildung, die mit dem 2.Staatsexamen endet und die gleichen Anforderungen beinhaltet, wie ein Referendariat. Hinzu kommt, dass eine Prüfung in Bildungswissenschaften abgelegt werden muss, weil du die ja nicht in deinem Studium gemacht hast. Außerdem verdienst du schon während deiner berufsbegleitenden Ausbildung genauso viel wie eine ausgebildete Studienrätin, dafür musst du auch voll unterrichten, bekommst aber Stunden erlassen, damit du an den Fachseminaren und dem Hauptseminar teilnehmen kannst. Referedare unterrichten weniger, bekommen aber auch deutlich weniger Geld und werden nach dem Vorberitungsdienst nicht weiter beschäftigt, sondern müssen sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Die päd. Einführung ist keine Ausbildung. Du machst keine Prüfung und erwirbst auch keine volle Lehrbefähigung. Es gibt Unterrichtsbesuche zur Beratung und am Ende scheibt die Schulleitung ein Gutachten. Du kannst dann in deinen Fächern im Berufskolleg unterrichten. Damit kannst du aber in der Schule z.B. keine Abschlussprüfungen für das Abi abnehmen. Du bist in der Schule nur begrenzt einsetzbar. Obwohl du genauso unterrichtest und alle Aufgaben einer Lehrkraft übernimmst, kannst dich aber niemals auf Beförderungsstellen bewerben, weil du ja kein Staatsexamen hast. Außerdem verdienst du von Beginn an weniger und steigst auch nicht mehr und bekommst während der einjährigen päd. Einführung auch nur 5 Ermäßigungsstunden zur Teilnahme am Seminar.

    Hallo an alle, die ihre Praktikumsstellen für das Eignungspraktikum verwalten, ihr könnt natürlich auch die Daten des Eignungspraktikums selber festlegen und das beliebig oft bis zum 22. August 2010 verändern. Ihr könnt im Freitext auch Näheres zu eurer Schule oder dem Praktikum sagen. Ab 23. August können dann die Bewerber sehen, was an Stellen da ist. Ab dem Tag können die Stellen nicht mehr verändert werden. Das stand so in der Schulmail vom 8. Juli und hat bei uns auch problemlos so funktioniert. Also eigentlich können dann im Moment noch keine Bewerbung auf Stellen an der Schule ankommen, weil die ja noch gar nicht veröffentlicht sind. Ich habe bei http://www.elise.nrw.de nachgesehen und da steht für die Bewerber, dass es erst ab 23. August möglich ist. Beim Verändern der Daten viel Erfolg wünscht Lob Ali

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