Original von Hawkeye
Beides schließt sich nicht aus.
Hier in Bayern zumindestens - und ich denke das gilt auch in anderen BLs, darf der Lehrer die Aufsicht auch auf "geeignete" Personen delegieren - ein Bademeister wäre so eine Person. Er gibt dabei nicht die Verantwortung ab, muss also überprüfen, ob der Bademeister geeignet ist.
Der Lehrer hat also die Verantwortung, kann aber in dieser Verantwortung die Aufsicht übertragen.
Und diese ständige Ermahnungen, vonwegen "man steht als Lehrer mit einem Bein im Gefängnis", gehen mir auch langsam auf den Keks, weil ich sie für destruktiv halte.
Es wäre wichtiger die Eigenverantwortung zu stärken.
Daher denke ich, dass es doch auch rechtlich unerheblich ist, wenn dir ein Schüler ertrinkt. Fühlst du dich besser, wenn dir keine dienstrechtlichen Konsequenzen daraus erwachsen?
Praktischer - d.h. weniger destruktiv - wäre es also, auch wenn du den Rettungsschein hast, z.B. an der Nordsee nach einer Person zu fragen, die dich bei der Aufsicht unterstützt - das müsste zu organisieren sein. An der Adria findest du sicher auch entsprechende Personen, die dir ein paar Stunden zur Seite stehen. Oder aber, du nimmst als begleitperson gleich jemanden mit, der entsprechend helfen kann. So habe ich es generell als Nichtsportler gemacht, wenn so etwas anstand.
grüße
h.