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Original von helenna81
hmm...soweit ich weiß, bewirbt man sich an Privatschulen aber nun bei der Schule. Das Land hat damit nix zu tun. Da gibts dann auch keine Planstellen...keine Verbeamtung etc...
Wenn die schule einen rein Privaten Träger hat müsste das immer so sein....
Wenn sie einen rein privaten Träger hat, ja. In RLP sind aber viele Schulen staatlich anerkannt und dann gilt das, was ich oben beschrieben habe. So bin ich als Beamter eingestellt worden.
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Original von Susannea dass erst nach staatlicher Anerkennung mit evtl. Verbeamtung usw. zu rechnen wäre
Nach staatlicher Anerkennung von wem oder was? Und ja, wie jetzt hier schon ergänzt, kann man nur als Beamter des Landes eingestellt werden, wenn die Schule staatlich anerkannt ist. Daher hab ich aber auch im ersten Post geschrieben, dass es auch bundeslandabhängig ist, ob ohne 2. Stex eingestellt wird oder nicht.
Den Widerspruch hab ich darin gesehen ,dass Du sagst, es gibt Unterschiede zu staatlich anerkannten Ersatzschulen. M;eine Schule ist eben in privater Trägerschaft und somit im 'Grunde auch eine Ersatzschule, untersciedet sich aber natürlich total von anderen Ersatzschulen wie Waldorfschulen, Montessorischulen, etc., aber eben nicht von anderen Gymnasien. Von daher maße ich mir nicht an zu sagen, ob es da starke Unterschiede gibt in Bezug aug Einstellung oder nicht, weil ich es nicht beurteilen kann. Ich kann aber sagen, dass hier Deine Aussage für staatlich anerkannte Gymnasien (und auf die beziehe ich mich jetzt hier, weil ich es da eben kenne und weiß) nicht zutrifft. Und daher maße ich mir nicht an, das für jede andere Ersatzschule sagen zu können. Wenn Dir das zu wiedersprüchlich ist, tut´s mir leid.