ZitatOriginal von webe
Nein, das geht nicht. Der Raum muss durch Wände und Türen vom Rest der Wohnung getrennt sein und darf nur als Arbeitszimmer genutzt werden, ansonsten ist es nicht absetzbar.
Das wird zwar immer so gesagt, stimmt aber nur bedingt.
Da in meiner Wihnung früher keine eine Tür neben der Haustür und der Badezimmertür war, wurde das Arbeitszimmer prozentual an- und abgesetzt.
Genau so ist es jetzt in meiner Wohnung, da es zur Hälfte Kleiderschrank und zur anderen Hälfte Schreibtisch und Regale enthält. Ich weiß aber nicht, wie geschickt man da vorgehen muss, um das durchzubekommen. Meine Steuerberaterin hat es jedenfalls hinbekommen.