Danke für den Tipp, aber dort kennt man sich nicht mit den Disziplinarrechtlichen folgen aus...
Beiträge von Biene17
-
-
Hallo zusammen,
wir haben hier im Kollegium gerade folgenden Fall vorliegen:
Eine Beamtin auf Probe hat während des Referendariats gejobbt um sich finanzieren zu können und hat aus Unwissenheit und Leichtgläubigkeit die Einnahmen daraus nicht versteuert. Es ist ein Steuerschaden von circa 2.500€ entstanden, der vom Finanzamt nachgefordert wurde.
Der Steuerschaden und die Strafe wurden sofort von der Beschuldigten beglichen, sie sieht ihren Fehler voll und ganz ein, hat sich sonst nichts zu Schulden kommen lassen und ein sehr gutes zweites Staatsexamen abgelegt.
Die Nebentätigkeit wurde während des Referendariats ordnungsgemäß genehmigt.
Bei diesem Sachverhalt handelt es sich rein rechtlich um eine Straftat und wird somit dem Dienstherren gemedelt. Mit welcher disziplinarrechtlichen Konsequenz muss die Beamtin auf Probe zusätzlich rechnen?
Ist dies ein Entlassungsgrund für eine Beamtin auf Probe. Oder wird ein solcher Vorfall mit einerm Verweis oder einer Geldbuße geahndet?
Wer entscheidet über die Härte der Strafe?
Vielen Dank für die Informationen
Werbung