Beiträge von Plattenspieler

    Zurück zum Tee: Wieso hat Kräutertee nichts mit Tee zu tun?

    Tee sind verarbeitete Blätter der Camellia sinensis (Teepflanze).

    Es gibt durch verschiedene Verarbeitungsweisen je nach Zählung ca. sechs verschiedene Arten von Tee (mit jeweils unzähligen Sorten):

    - weißer Tee
    - gelber Tee
    - grüner Tee
    - Oolong-Tee
    - schwarzer Tee
    - nachfermentierter Tee (Pu Erh)

    Vereinfacht könnte man es auch auf grünen und schwarzen Tee und Variationen derselben zusammenfassen.

    Sogenannte Kräuter-, Früchte-, Mate-, Rooibos-, Honeybushtees usw. sind teeähnliche Aufgussgetränke / teeähnliche Erzeugnisse.

    Sie haben nichts mit der Teepflanze zu tun. Die Zubereitungsweise (im Sinne des Aufgusses) mag ähnlich - nicht identisch - sein.

    Meines Wissens dürfen sie auch nicht unter der Bezeichnung "Tee" vermarktet werden, sondern nur unter einem Kompositum, das <tee> enthält (wie eben "Kräutertee", "Früchtetee" etc.).

    Andere Sprachen sind klarer in der Terminologie. Da käme niemand auf die Idee, Kräutertee für Tee zu halten. Zum Beispiel das Englische, das zwischen "tea" und "infusion" unterscheidet.

    Ist nicht böse gemeint oder arrogant. Wem es schmeckt, der kann von mir aus gerne so viel Kräutertee trinken, wie er will. Nur möge er bitten nicht denken, es habe etwas mit Tee zu tun.

    Ne, der Text geht ja noch weiter:

    Das bedeutet, dass Werke, die eine Lehrkraft im dienstlichen Zusammenhang erstellt hat, ohne Entgelt im Rahmen von Publikationen oder Internetauftritten des Arbeitgebers erscheinen dürfen. Lediglich der Name des Urhebers muss genannt werden. Der Urheber selbst kann sein Werk allerdings zusätzlich noch anderweitig verwerten, es sei denn, die Lehrkraft und ihr Arbeitgeber hätten einen weitergehenden Vertrag gemäß den §§ 31 bis 44 UrhG geschlossen.


    Wobei wir ja in der Regel keinen Arbeitgeber haben, sondern einen Dienstherrn.

    Wie viel geistige Eigenleistung steckt von dir in dem Material? Könnten gegebenenfalls Urheberrechte bestehen?

    Gerade dann gilt es aufzupassen:

    Wenn Lehrkräfte Medien selbst erstellen, haben sie daran nicht immer das alleinige Urheberrecht. Sofern das Werk im Rahmen der Unterrichtstätigkeit einschließlich der Vor- und Nachbereitung entstanden ist bzw. entstanden sein kann, beansprucht der Arbeitgeber, also das jeweilige Bundesland, in der Regel das einfache Nutzungsrecht.

    Hier ist eine Übersicht darüber, welche Bildungsgänge in welchen SBBZ in BW angeboten werden (können):

    http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/4561440

    Demnach sind im SBBZ Hören sämtliche Bildungsgänge möglich (auch Förderschwerpunkt Lernen und Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung).

    Neben der Angabe des Förderbedarfs bzw. sonderpädagogischen Bildungsanspruchs (in dem Fall Hören) müsste im Bescheid des Schulamtes meines Erachtens auch vermerkt sein, nach welchem Bildungsgang der Schüler unterricht wird. Dieser Bildungsgang kann sich im Laufe der Schulzeit natürlich ändern; da muss dann aber imho der Weg auch immer über die Schulaufsichtsbehörde gegangen werden, um das formal festzustellen.

    Evtl. gibt es irgendwelche Ausnahmen oder Sonderregelungen für private SBBZ - das weiß ich nicht.

    offtopic: Warum gibst du als Bundesland RLP an, wenn du aus BW bist? Eine Schulform "Förderschule" gibt es in BW übrigens auch nicht (mehr).

    Flugtee? Ist das eingeflogener Tee?

    Ja, das ist Tee, der nach Ernte und Verarbeitung ganz frisch zu den Verbrauchern kommen soll. Deshalb wird er nicht über den Seeweg (oder seltener Landweg) eingeführt, sondern per Flugzeug nach Europa gebracht. Ist entsprechend natürlich auch teurer. Besonders beliebt bei Fans des Darjeeling (Indien) First Flush oder Sencha (Japan) First Flush, auch Shincha genannt. First Flush = erste Ernteperiode des Jahres.

    Meine Mitbewohnerin früher wollte mich bei Krankheit immer mit "Tee mit Rum" kurieren. Wenn der Kopf schon schwer ist, wird er davon auch nicht leichter.

    Wenn man verschiedene Quellen zusammenfügt, soll Tee bei so gut wie jeder Erkrankung hilfreich sein. Ob der Rum da aber besonders förderlich ist, wage ich auch zu bezweifeln. :_o_)

    Mea culpa.

    Ne, da Darjeeling nicht so meins ist, für mich kein Flugtee und bestimmte Gärten bevorzuge ich auch nicht. Kenne halt Margaret's Hope,
    Makaibari, ... so die bekannten.

    Den Oolong aus Neuseeland (Zealong) hatte ich auch mal. Ich fand, der roch sehr interessant, aber geschmacklich hat er mich nicht ganz überzeugt. War für mich - bei unterschiedlichen Dosierungen, Temperaturen, Ziehzeiten - irgendwie nicht intensiv oder vollmundig genug.

    Was ich aber, wie bereits oben geschrieben, sehr mag, ist der Schwarztee aus Neuseeland. Auch sehr eigen im Geschmack, mit keinem mir bekannten Tee vergleich- oder verwechselbar, etwas süßlich (braucht man keine Milch), sehr angenehm.

    @CDL

    Du weißt, was "Blend" bedeutet?

    Blend (engl. "Mischung") bezeichnet Tee, der nicht aus einer einzigen Sorte besteht, sondern aus mindestens zwei Teesorten gemischt wurde.

    Nur weil du erst abfällig darüber sprichst, dann aber Ostfriesentee und Earl Grey anführst, die beide geradezu prototypische Beispiele für Blends sind.

    Earl Grey trinke ich aber gelegentlich auch sehr gerne - aber nur mit echtem (kaltgepressten) Bergamotte-Öl, nicht mit künstlichen/naturidentischen Aromen.

    Darjeeling war irgendwie noch nie so meins. Wenn, dann ein second flush, der ist zumindest etwas kräftiger.

    Hast du Präferenzen bezüglich der Gärten in Darjeeling? Beziehst du Flugtee?

    Was für Oolong trinkst du? Ich mag die eher grünen taiwanesischen (Formosa) sehr. In letzter Zeit hatte ich auch ein paar schöne vietnamesische Four Seasons Oolongs. Und natürlich als Klassiker Tie Guan Yin.

    Ähnlichkeiten zur schottischen / irischen 'Teezeremonie' sind nicht von der Hand zu weisen. :_o_)

    Allen Vorurteilen zum Trotz: Der Schotte mag seinen Scotch wirklich gerne und der Ire seinen Whiskey. Und deshalb mag er ihn auch im Tee. Ganz nach Uhrzeit und Laune wird zuerst ein kleinerer, aber gerne auch einmal ein größerer Schuß Scotch/Whiskey in die Tasse gegeben, ein Stückchen Zucker dazu und dann erst den Tee darüber. Als Garnierung dient üblicherweise ein kleiner Klecks geschlagene Sahne.

    Sorry, wir nutzen Klick an der Förderschule und schaffen ein Buch nicht in einem Jahr (bei einer En-Stde die Woche). Es ist für "richtige" LB-Kids tatsächlich ausreichend.

    Was sind "'richtige' LB-Kids"?

    Es ist doch nichts Neues, dass das Niveau von Schülern im Förderschwerpunkt Lernen je nach Bundesland deutlich schwankt.

    Ich habe viele Klassen an LB-Schulen hier bei uns erlebt, für die die Klick-Materialien (verschiedene Fächer, verschiedene Klassenstufen) tatsächlich zu wenig Input waren.

    Auch feinster Schwarztee aus dem Teeladen schmeckt meiner Erfahrung nach exzellent mit einem Schuss Milch darin

    Na ja. Es kommt darauf an, was für einer (siehe auch unten). Klar kann man einen Assam oder einen englischen Blend mit Milch trinken. Das ist dann aber in der Regel auch kein "feinster" Tee.

    ich bin da geschmacklich beim Schwarztee sehr englisch unterwegs.

    mif oder tif?

    Welchen Schwarztee trinkt ihr denn gerne?

    Variiert immer wieder. Zur Zeit trinke ich überwiegend Keemun, Zealong, Ceylon highgrown und auch Azorentee (Sao Miguel).

    Und du?

    Das ist der offizielle "Schwarztee-Thread", nicht wahr?

    Ich wäre für eine Erweiterung um Oolong.

    Tatsächlich wird diese Regelung bei uns an der Schule aber auch noch in Klasse 7 zur Anwendung gebracht. Müssze ich glatt mal klären, wie das möglich ist.

    "Ab Klasse 7 gilt dies nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, wenn davon auszugehen ist, dass die Lese- oder Rechtschreibschwäche nicht auf eine mangelnde allgemeine Begabung oder auf mangelnde Übung zurückzuführen ist, sondern ein komplexes Feld an Ursachen für einen gestörten oder verzögerten Schriftspracherwerb vorliegt oder die Lese- oder Rechtschreibschwäche eine auf medizinischen Gründen beruhende Teilleistungsstörung ist."

    Quelle: Verwaltungsvorschrift

    "Das bedeutet, dass ab Klasse 7 der Beschluss zur zurückhaltenden Gewichtung nur noch 'in begründeten Einzelfällen' möglich ist. Hintergrund dieser Aussage ist, dass die VwV davon ausgeht, dass die meisten der vor allem auf mangelnder Übung beruhenden Fälle, bis zum
    Ende der Klasse 6 gelöst sind. In den verbleibenden Fällen gewinnt dann die Frage nach den Ursachen eine besondere Bedeutung.
    Zu Beginn von Klasse 7 ist damit immer ein erneuter Beschluss der Klassenkonferenz auf der Basis einer Diagnostik notwendig.
    Nur wenn im Einzelfall von LRS auszugehen ist, stellt die Klassenkonferenz auch noch nach Klasse sechs durch förmlichen Beschluss die Förderbedürftigkeit fest:
    Der 'begründete Einzelfall' ist dann gegeben, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer allgemeinen Begabung den Abschluss erreichen können, aber (immer noch) Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben vorliegen. Es sollte abzusehen sein, dass die Entwicklung verzögert ist, aber nächste Schritte möglich sind. Daher sollte der Lernweg mit Hilfe von Lernstandsdiagnosen beobachtet und in Relation zur Förderung und zur allgemeinen Kognition gesetzt werden.
    Außerschulische Experten wie Sonderschullehrkräfte oder die schulpsychologischen Beratungsstellen können in diesen Fällen bei der Diagnostik hilfreich werden."

    Quelle: Modul C

    In der Praxis sieht das oft so aus, dass die Schulen ab Klasse 7 eine medizinische Diagnose verlangen. Aus rechtlicher Sicht ist das aber nicht unbedingt notwendig. Im obig zitierten und verlinkten Modul C der Reihe "Förderung gestalten" ist ja am Ende die Rede von ergänzender Diagnostik durch Sonderpädagogen oder Schulpsychologen, aber selbst das ist nicht verpflichtend.

    Frage: Lernt man so etwas als Regelschullehrer nicht im Referendariat?

    Wer sich über diese Studie mokiert, sollte mal daran denken, wie Sportunterricht für die unsportlichen, unbeliebten Schüler ist. Eine riesige Horrorshow voller Demütigungen, an denen man garantiert nicht wächst.

    Aber das trifft doch auf alle Fächer zu.

    Wie ist Deutschunterricht für die sprachlich schwachen (und unbeliebten) Schüler? Wie Mathematikunterricht für die mathematisch schwachen?

    Ich erinnere mich mit Grauen an den Kunstunterricht, den ich als Schüler erhielt, weil ich da schwach war. Das war für mich eine "Horrorshow voller Demütigungen" - sollte man deshalb in der Schule nicht mehr malen?

    Ist es für euch ein Grund, eine freiwillige Wiederholung anzuraten, wenn ein Kind im ZR 10 noch mit Fingern rechnet (bzw eigentlich zählt)?


    Dann gäbe es viele Wiederholer.

    Im Ernst: Ich habe noch keine Klasse, auch keine 5., 6. oder 7. Klasse kennengelernt, in der kein Schüler zählend rechnet.

    Klar kann man seinen Unterricht sinnvoll vorbereiten, Grundlagen und Zerlegungen trainieren, Rechenstrategien thematisieren, viel üben, Eltern beraten, in der Einzelförderung daran arbeiten usw. und dabei sicherlich auch etwas bewirken, aber eine komplette Klassen vom zählenden Rechnen wegzubekommen halte ich für aussichtslos.

    Insofern wäre das allein für mich kein Grund, eine freiwillige Wiederholung zu empfehlen. Wenn darüber hinaus Probleme mit dem mathematischen Verständnis und insbesondere auch in Deutsch bestehen, kann das zählende Rechnen aber durchaus ein (weiteres) Argument dafür sein.

    Warum sollte es sie denn nicht dürfen? Wenn sie die Befähigung zum eigenständigen Unterricht ausgesprochen bekommen hat (ich nehme an, ähnlich läuft das auch in RLP?), dann ist dieser eigenständige Unterricht formal gleichwertig dem eines fertig ausgebildeten Lehrers. Und was sollte Deutsch von anderen Fächern oder eine erste Klasse von anderen Klassenstufen unterscheiden?

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