Hallo,
meines Wissens, und so wird es auch bei uns gehandhabt, zählt die GFS für diesen Schüler wie eine zusätzliche Klassenarbeit und nach dem Link von Super-Lion und der Notenbildungsverordnung, wo es heißt:
"abweichend hiervon bleibt in den beruflichen Gymnasien die Zahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten von den gleichwertigen Leistungen unberührt." ist das Ersetzen einer Klassenarbeit durch eine GFS auch nicht zulässig.
Grundsätzlich finde ich auch das Streichen einer Klassenarbeit bedenklich , denn da heißt es in der Notenbildungsverordnung:
"3. Abschnitt
Feststellung von Schülerleistungen
§ 7
Allgemeines
(1) Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler
im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche
und praktische Leistungen). Schriftliche Leistungen sind insbesondere die schriftlichen
Arbeiten (Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten). Der Fachlehrer hat
zum Beginn seines Unterrichts bekanntzugeben, wie er in der Regel die verschiedenen
Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird."
Demzufolge, und so wurde es uns auch im Seminar gesagt, ist es nicht zulässig, eine einmal erbrachte Leistung zu streichen.
Gruß,
Zephyr