Beiträge von koag

    HERRmann


    um bei Schopenhauer zu bleiben:


    Alle Formen nimmt die Geistlosigkeit an, um sich dahinter zu verstecken: sie verhüllt sich in Schwulst, in Bombast, in den Ton der Überlegenheit und Vornehmigkeit und in hundert anderen Formen.


    Gruß


    koag


    PS: bitte PN beachten

    Hallo Sissymaus,


    als OBASler bist du nicht Sudienrat in Ausbildung.
    Du bist LiA: Lehrer in Ausbildung bzw. auch Lehrer im Angestelltenverhältnis. Du bleibst auch Lehrer im Angestelltenverhältnis, wenn du nicht verbeamtet wirst. Nur bei Verbeamtung erhälst du auch die Bezeichnung.


    Gruß


    koag

    Zitat

    Original von gatto
    das einzige, was in deinem fall schwierig sein könnte, ist, dass du französisch und deutsch unterrichten möchtest, aber englisch und spanisch studiert hast.


    schließe mich gatto an.


    Du hast den MA und wirst dich wohl über diese Fächer bewerben müssen.


    Hast du 2 Hauptfächer oder ein Hauptfach/zwei Nebenfächer? Falls letzteres, fällst du unter die 1/3 Regelung für das Nebenfach. Aber das war bei mir auch kein Problem (MA in Deutsch Hauptfach und Englisch 1. Nebenfach).


    Damit steigst du dann in die OBAS ein. Was nach den 2 Jahren und bestandenem 2. Staatsexamen passieren kann, ist offen. Kann durchaus sein, dass man dich auch als Französisch Lehrer einsetzen wird.


    Alles in allem solltest du sehr gute Karten haben. Englisch wird immer noch gesucht, Spanisch scheint ziemlich „en vogue“ zu sein und in der Hinterhand hast du dann auch noch Französisch.


    Bonne chance


    koag

    lernerlo


    mein vollstes Verständnis. Ich habe auf meinen Antrag auf Befreiung eine Ablehnung erhalten, obwohl ich mal EW studiert habe (aber sicher nicht in dem von dir abgeleisteten Umfang). Vollends absurd wird es, wenn man sich Inhalt und Qualität von BIWI anschaut: es werden Referate verteilt – frei nach dem Motto - Autodidakten unterrichten Autodidakten.


    Trotzdem - auf keinen Fall nicht hingehen! Wenn du dann doch die schriftliche Ablehnung erhältst und schon Stunden verpasst hast, könntest du ein dickes Problem bekommen.


    Gruß


    koag

    Hallo,


    bist du Master oder Magister? Ich kann auch nur für NRW reden: als Magister brauchst du die Anerkennung als 1. Staatsexamen nicht (geht glaub ich auch gar nicht mehr), wenn du OBAS machst. Um OBAS machen zu können, musst du dich auf eine für SE freigegebene Stelle bewerben, zum Auswahlgespräch eingeladen werden, die Auswahlkommission überzeugen (du musst die Nr. 1 der Bewerber sein) - und los geht es. Also, so direkt von der Stelle weg einstellen, kann dich der SL nicht – die Stelle muss schon ausgeschrieben sein.


    Ich selbst habe mich als Magister auf Deutsch als ausgeschriebenes Fach beworben (Zweitfach beliebig) und mache jetzt OBAS – 15 Stunden selbstständiger Unterricht plus berufsbegleitende Ausbildung, die mit dem 2. Staatsexamen enden wird.


    Gruß


    koag

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    Sorry, aber das macht für mich gar keinen Sinn - man "darf" lehren, obwohl man keine Lehramtsbefähigung hat - aber auf Funktionsstellen, bei denen es noch nicht einmal um "lehren", sondern eher um Verwaltungsangelegenheiten, Schulrecht etc., geht, darf man sich nicht bewerben.


    Hi Sonnenkönigin,


    du hast es vestanden!!!


    Schon mal Catch 22 gelesen?


    Gruß


    koag

    Zitat

    Original von Hugo
    In NRW gibt es - wenn ich es recht verstehe - die Möglichkeit OBAS. Wenn man das bis zum Ende durchlaufen hat, hat man das 2. Staatsexamen in der Tasche, genau wie ein "normaler" Lehrer und ist diesen dann also vollkommen gleichgestellt?


    Ja, du machst OBAS in NRW – bevor du aber das 2. Staatsexamen „in der Tasche hast“, machst du neben deiner Unterrichtsverpflichtung auch noch ein paar Prüfungen. Also nicht zu easy vorstellen. Wenn du dann auch noch nicht die Altersgrenze überschritten hast (40), kannst du verbeamtet werden.


    Gruß


    koag

    Hallo gatto,


    bin zwar kein HR Mensch gewesen, könnte mir aber vorstellen, dass der so denkt, da ich doch einiges mit denen zu tun hatte:


    1. zu lange aus dem business raus, hat den Anschluss verpasst
    2. wollte ins „Schlaraffenland“, hat es nicht geschafft - oder welche Gründe auch immer - und will jetzt wieder zurück
    3. ist in seiner beruflichen Orientierung nicht „straight“ - macht mal dies, mal das – wird uns also vielleicht auch bald wieder abspringen…


    Mag natürlich auch welche geben, die das als „positive“ Bereicherung des CV sehen. Glaube ich – ehrlich gesagt – aber weniger.


    Gruß


    koag

    Hallo,


    ich fang mal mit Punkt 2 an:


    ich glaube, dass deine Eltern durchaus Recht haben könnten. So ein Ausflug wird m. E. nicht gerne in der Wirtschaft gesehen und erschwert ein Comeback. Sehe mich da auch durch einen OBAS Kollegen bestätigt, dem dies genauso als Ablehnung auf ein Vorstellungsgespräch gesagt wurde.


    Zu 1:


    Kann ich nicht viel zu sagen, da ich eine total andere Fächerkombi als du habe. Bei mir war es aber schon wichtig, was an 1. Stelle ausgeschrieben war. Das ist nämlich das Hauptfach, die 2. Stelle (oder beliebig) ist das Nebenfach, für das die 1/3 Regelung gilt (NRW). Aber das mag in Hessen wiederum anders geregelt sein.


    Gruß


    koag

    Hallo garetjax,


    Ich habe die Rechnung schon vor Wochen an die BR geschickt (per Einschreiben). Bisher noch nichts gehört - war natürlich auch nicht der Dienstweg - aber den gab es zu dem Zeitpunkt auch noch nicht, da der Vertrag noch nicht unterschrieben war.


    Die Rückerstattung hatten die irgendwo auch schriftlich zugesagt.


    Gruß


    koag

    Hi Sissymaus,


    welche Einstellungsveranstaltung? Habe nur bei der Vertragsunterzeichnung gehört, dass man von Nachfragen beim LBV absehen möge...


    Aber so ein Abschlag von 3 Euro fuffzig ist ja schon mal was.


    Ansonsten halten wir es erst mal bajuwarisch:


    Vergelt´s Gott.


    Gruß


    koag


    PS: Weiß jemand, wer die Einstufung macht? Wenn Personalrat, wo sitzt der - bei der BR?

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    Nee, auf 20 - 30 Std. zusätzl. hab ich aber auch keinen Bock bzw. geht das gar nicht mit meiner Tochter. Unter welchen Bed. kann man denn da den Antrag stellen?
    Sonnenkönigin


    60! nicht 20-30 Std. Gut nicht? Antrag kann evtl. Chancen haben, wenn du SekI Abschluss hast. Ich hab mal nebenbei EW studiert, vielleicht klappt das ja auch. So weit ich weiß, musst du BW auch bei PEF machen.


    Gruß


    koag

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