Damit kann ich doch ganz regulär auch OBAS machen. Dafür habe ich mir das damals doch anerkennen lassen, um als Seiteneinsteiger anzufangen. Vgl. Nr. 2.4.4 des Einstellungserfasses, S. 9/10 hier: http://www.schulministerium.nr…s_22_12_2009_Original.pdf
Beispiel aus einer Anzeige:
Die Stelle ist für Bewerber/innen mit einer Ersten Staatsprüfung oder einer Vollanerkennung einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II für folgende Fächer geöffnet (Nr. 2.4.4 des aktuellen Einstellungserlasses): Fach 1: Mathematik Fach 2: beliebig
Die Frage ist gilt das auch für sowas?
Die Stelle ist für Bewerber/innen mit einer Ersten Staatsprüfung oder einer Vollanerkennung einer Ersten Staatsprüfung für ein berufsbildendes Lehramt für folgende Fächer geöffnet (Nr. 2.5.4 des aktuellen Einstellungserlasses): Fach 1: Maschinentechnik Fach 2: beliebig Fach 1: Englisch Fach 2: beliebig Fach 1: Mathematik Fach 2: beliebig
Oder sollte ich die Stundenanzahl z. B. einzeln nachweisen (was ja eigentlich schon mit der Vollanerkennung erfolgt ist) nach diesem hier?
Die Stelle ist für Bewerber/innen ohne entsprechende Lehramtsbefähigung geöffnet, die eine wissenschaftliche Hochschulabschlussprüfung für folgende oder affine Fächer abgelegt haben (Nr. 2.4.5 des aktuellen Einstellungserlasses):
Fach 1: Mathematik Fach 2: beliebig