Derf Arbeitsgeber kann sich die Notwendigkeit des Arztbesuchs während der Arbeitszeit durch den Arzt bestätigen lassen.
Firelilly, ich finde, so wie du es beschreibst, sollte es in der freien Wirtschaft auch sein. Aber die Realität sieht häufig anders aus. Was du in dem Unternehmen "bei den Leistungsträgern" beobachtest, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bei den Kassierer(inne)n im Supermarkt, bei Handwerkern, auch bei den meisten Verwaltungsangestellten und und und anders. Aber wie gesagt: Ich finde, es sollte ruhig so sein.
In der Schule hängt dagegen meistens viel mehr am Fehlen eines Lehrers während der Unterrichtszeit als am Fehlen eines Angestellten in der freien Wirtschaft. Wenn man sich bei der Vorbereitung des Unterrichts über die Woche etwas zurücknimmt und drei Stunden weniger macht, kann man trotzdem guten Unterricht halten. Wenn man morgens/mittags drei Stunden am Stück nicht in der Schule ist, fallen bis zu vier Unterrichtsstunden aus, bis zu vier Unterrichtsstunden müssen also vertreten werden, die Gruppe kommt im schlechtesten Fall in deinen Fächern gar nicht weiter und im besten Fall weniger weiter als mit dir, der Fachlehrerin. Unter Umständen musst du in Aufsichten vertreten werden.
Das liegt aber meines Erachtens nach auch daran, dass die personelle Besetzung in den Schulen viel zu eng gehalten ist, als dass es ein vernünftiges Vertretungskonzept geben könnte...
(was jetzt kein Plädoyer für Routinearzttermine am Vormittag sein soll, aber das sieht man ja auch dann, wenn ein Lehrer mal wirklich krank ist)