Wohin ist der Thread von gestern "Mutter versteht Regeln nicht" von dani13 verschwunden?
Gruß, VdW.
Wohin ist der Thread von gestern "Mutter versteht Regeln nicht" von dani13 verschwunden?
Gruß, VdW.
Flexi,
der hinter dem Link von Lega14776 stehende "Erste östereichische Dachverband Legasthenie" ist nicht kompetent für deutsche Erlasse. Ergibt sie zum Teil verkürzt wieder, zum Teil veraltete Versionen, zum Teil "zusammengeschnitten". Schau z.B. mal nach dem Datum des dort für Bremen abgedruckten Erlasses. 2005 gab es einen neuen!
Grüße, VdW.
In ganz Deutschland sind Klassenarbeiten wie Dokumente zu behandeln.
Und Dokumente müssen dokumentenecht sein! Punkt!
Bei vielen Lehrern ist da in den letzten 20 Jahren der Schluri eingerissen. Deren Schüler schreiben auch Anträge an Ämter mit Bleistift - wie gewohnt.
In Hessen "sind alle Schülerabeiten Eigentum des Schülers und sind spätestens am Schuljahresende an diesen herauszugeben."
Ob das nicht anders wo auch so rechtlich geregelt ist?
Grüße, VdW.
Hast du schon mal einen solchen kommalosen Text bearbeiten lassen oder überfällst du die Schüler erstmals mit dieser Aufgabenstellung gleich mit Benotung?
VdW.
ZitatIn meinen Augen darf ein Fehler nicht besser als 1-2 sein (2 Fehler=2, 3 Fehler=2-3),
Das verstehe ich nicht.
Ist 1 Fehler nun 1 Fehler, oder sind 1 Fehler 2 Fehler, oder sind es 1 bis 2 Fehler?
"1" scheint eine sehr unbestimmte Menge zu sein.
Ist es eine "Technik", auf richtiges Abschreiben zu achten, oder ist es eher eine intellektuelle Fähigkeit?
Oder lernen diese Fünftklässler gerade erst die Technik des Schreibens?
Mein "Stellung-Beziehen": Schüttle und rüttle deine Wörter noch mal neu - mal sehen, was dann Lustiges raus kommt.
Liebst Grüße, VdW.
Enja,
herzlichen Glückwunsch zu deinem 1.000-sten Beitrag allein hier im Lehrerforum!
Mit dem folgenden Satz hast du dir ein dir angemessenes Geschenk gemacht.
ZitatWenn das jeder einzeln tun muss, wie kommen denn dann alle an die nötigen Formulare?
VdW.
@ Enja,
in der deutschen Diskussion gibt es keinen ernsthaften Ansatz dafür, die wirkliche Ganztagsschule zur allgemeinen Pflichtschule zu erheben. Warum also ereiferst du dich so dagegen? Ein bißchen "jedem das Seine" stände dir Wiesbadener Weltkurstädterin ganz gut an.
Wenn du mich dafür nach deinen Verhältnissen bezahlst (exkluxsives Privatinternat in England und so), gebe ich dir gerne Nachhilfe zu der Geschichte des Schulwesens. Deine Behauptung,
ZitatDie Schule wurde ja ursprünglich mal erfunden, um dem Staat die Kontrolle über die Kinder zu ermöglichen, um die Heranzucht von Soldaten zu effektivieren.
ist völlig frei erfunden und grenzt an "Volksverhetzung".
Wann beantwortest du meine Frage nach der Vereinbarkeit deines übermäßigen Forenschreibens in mehreren Foren mit deiner Erziehung etlicher Kinder? Beschäftigst du Hauslehrer, Köchin, Putzfrau und Zimmermädchen?
@alle
Der Begriff "Ganztagsschule" muss wirklich wörtlich genommen werden im Sinne von "einem für die Kinder und Jugendlichen angemessenen vollen Schultag - alles zur Schule Pflichtmäßige inklusive". Also keine Zuhause-Aufgaben mehr.
"Angemessen" ist sicherlich je nach Alter an 5 Wochentagen 4 - max. 8 Vollzeitstunden - maximal wie für Jugendliche in der Arbeitswelt.
Darüber hinaus kann es noch Freizeitangebote und Betreuungsangebote geben, wenn die Schüler und Eltern es brauchen oder wünschen.
@ Lelaina
In der Internationalen Schule in Oberursel am Taunus hat jede Lehrkraft ihren festen Klassenraum mit Teppichboden, in dem sie wie immer gewünscht auch ihre Atmosphäre gestalten kann, plus Nebenraum für Persönliches. Die Schüler kommen zum Lehrer.
Schulgeld pro Jahr etwa 20.000,- €. Lehrerbesoldung gut bis besser als sonst. Unterrichtssprache Englisch. Schüler aus dem internationalen Managermilieu.
Wär das nicht was für dich?
Bablin,
du schreibst
ZitatIch weiß aber, was mir alles an Fähigkeiten abgeht. Zum Beispiel kann ich kein Fahrrad reparieren, kann mit den Maschinen im Werkraum nur unzureichend umgehen, verstehe nichts von Metallverarbeitung ... Ein gestandener Handwerker hat über die von ihm beherrschten Fähigkeiten eine ganz andere Art von autoritativer Ausstrahlung als ich sie habe. Darum wünsche ich mir solche Menschen in die Schule. Meine Kompetenzen hätte ein solcher Mensch nicht, und auch die sollte Schule nicht missen wollen .
Da bin ich voll einverstanden, aber dagegen hatte ich mich am 13.1.2006 auch gar nicht geäußert. Ich wünsche mir aber die Qualitäten eines Sozialarbeiters und eines Nur-Lehrers auf jeden Fall in einer Person vereinigt. Es kann doch nicht angehen, dass schlechter bezahlte Sozialarbeiter in Berlin in einem Bezirk mit vielen Schulschwänzern den Unterricht (!) so motivierend gestalteten, dass 90 % wieder regelmäßig kamen, währen gut besoldete Lehrer diese Schüler vorher davon laufen ließen und nun nur noch hospitierend dabei saßen.
Ich wünsche mir, dass das Wort "Lehrer" abgeschafft werden kann und durch "Pädagogen" ersetzt wird, die diese Bezeichnung auch verdienen.
Grüße, VdW.
Da war ziemlich viel Durcheinander.
1. Als Studienrätin z.A. kannst du nur Beamtin sein und damit beihilfeberechtigt.
2. Dein Beihilfeprozentsatz richtet sich nach deinen familiären Verhältnissen und ist mindestens 50%.
3. Du suchst dir eine PKV - oder lässt dich finden - und versicherst privat den Rest.
4. Nach meinem Wissensstand darf nicht die eine Seite von der anderen ein Bescheinigung verlangen.
Die Beihilfe zahlt ihren Satz - auch wenn du dich gar nicht weiter versicherst, was dir freisteht.
Die "Private" ist deine Privatsache wie der Name sagt.
Gruß, VdW.
ZitatUnd bei vielen Powerpointpräsentationen wird der Test zugleich gezeigt und gelesen, wegen der beiden Eingangskanäle.
Ich selbst fühle mich dabei immer gestört - vielleicht weil ich in einem anderen Tempo lesen würde. Da verwirren mich die zwei Kanäle und ich entscheide mich, nur auf einen zu achten: Augen zu und hören.
Zitat... dass lautes Vorlesen nicht sinnerfassend sein kann, weil die SuS sich nur aufs Vorlesen konzentrieren
Da habe ich eine ganz andere Erfahrung: man kann nur gut vorlesen und richtig betonen, wenn man sich bemüht, den Text zu verstehen. Manchmal korrigiert man sich und liest die Stelle noch mal anders betont.
"Lautes Vorlesen" gelingt natürlich am besten, wenn man den Text schon kennt und gut "vortragen" kann.
ZitatIch ziehe sie für gewöhnlich irgendwo im laufe der Klasse 9.
So schematisch würde ich es nicht halten. Bei guter Pädagogik sollten alle Mittel jederzeit nach sorgfältigem Ermessen erlaubt sein. Auf den Erfolg kommt es an.
Gruß, VdW.
Hallo Referendarin,
große Probleme in der Rechtschreibung aber keine LRS - das gibt es per Definition nicht!
Und du beschreibst typische LRS-Probleme kurz ./. lang.
Lies mal den LRS-Erlass für NRW:
http://www.legasthenie.net/con…e/nordrhein-westfalen.pdf
Natürlich gibt es "Gelder":
1. Pflichtförderungen verschiedener Art in der Schule
2. Förderungen außerschulisch und schulübergreifend
3. KJHG § 27 und § 35a Kostenübernahme durch die Jugendhilfeträger (Jugendämter)
Als Hessin kommt mir der NRW-Erlass nach einmal lesen ganz gut vor. Für mehr kannst du dich beim Landesverband Legasthenie NRW erkundigen.
Ja, der Gebrauch der Begriffe ist uneinheitlich. In Hessen steht amtlich uber allem "Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben". Das scheint mir auch gut so. Vielerorts wird dazu sowohl "Legasthenie" als auch "LRS" gesagt. Spezielle Spezies begrenzen "Legasthenie" auf was scheinbar edleres als nur "Lese-Rrechtschreib-Schwierigkeiten".
Nach dem NRW-Erlass soll allen geholfen werden, die besondere Probleme haben. Darauf kommt es an!
Gruß, VdW.
Hessische Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses schon jetzt ohne Gesichtspunkt der Ganztagsschule:
ZitatIn den Jahrgangsstufen 1 bis 4 dürfen von einem Tag mit Nachmittagsunterricht zu einem nächsten Tag mit Vormittagsunterricht keine Hausaufgaben erteilt werden.
Es ist einfach nicht der Sinn von Ganztagsschulen, dass es für den Abend noch Hausaufgaben geben kann.
Gruß, VdW
Um xx Willen, keinen Unterschied zwischen Vormittag und Nachmittag - keinen Unterschied zwischen Lehrern und Sozialarbeitern!
Wer als "Lehrer" nicht auch ein guter "Sozialarbeiter" sein kann, kann auch kein guter Lehrer sein. Ich will für meine Kinder keine Nur-Stoff-Eintrichterer und getrennt davon Seelenmassierer, sondern rundum pädagogisch professionelle Bezugspersonen - erst recht, wenn sie den "ganzen Tag" in der Schule sind.
In der Ganztagsschule sollte der Tag besser aufgeteilt sein als in der Vormittags- bis frühen Nachmittagsschule bis 13:15 Uhr:
Vollzeitstunden mit integriertem Stillarbeitsteil (anstatt Hausaufgaben) mit gegebenfalls Hilfestellung und gleich Kontrolle des Lehrers. Niemand kann bei Hausaufgaben besser helfen als der, der sie aufgegeben hat und sofort sieht, was nicht oder schief läuft.
Mittagspause wie in allen Betrieben um 12:00 Uhr.
Volle Leistung noch mal von 13:30 bis ca. 16:00 Uhr.
Wer am Nachmittag konzentriert zu hause allein Mathe lernen soll, kann auch nachmittags in der Schule eine Mathestunde haben.
Sportliches, Künstlerisches, Entspannendes verteilt über den ganzen Tag.
@ Enja, wann kümmerst du dich um deine Kinder, wo du doch in mehreren Foren dauernd schreibst. Bei Ganztagsschule könnte ich das eher verstehen.
Grüße, VdW.
flexi,
dann hat es da bei euch jemand gaaanz falsch und gaaaz unerlaubt gemacht!
Der "Witz" von Ganztagsschule ist unter anderem, dass das Thema "Schule" danach im Pflichtteil erledigt ist.
Grüße, VdW.
Hallo Bienchen,
keine Frau braucht bei einer Bewerbung zu sagen, dass sie schwanger werden will oder schon ist. Sie darf sogar ohne Nachteile "lügen", da die Frage danach schon unerlaubt ist.
Mit der Begründung, das du schwanger bist, kannst du auch nicht abgelehnt werden.
Aber ist es nicht leicht, dir eine andere Begründung zu geben?
Noch leichter scheint es mir für dich, die Schwangerschaft um 7-9 Monate zu verschieben!
Zu deiner 3. Frage sage ich klar "Nein". Du kannst zwar nach meinen Anfangsargumenten in das Beamtenverhältnis auf Probe aufgenommen werden, wirst aber keiner bestimmten Stelle zugewiesen, solange du nicht "verwendbar" bist.
Das ist die gleiche Situation wie bei Beamten, die einen längeren (Eltern-) Urlaub nehmen. Sie bleiben Beamte dieses Landes, haben aber für den Moment der Wiederaktivierung keinen Anspruch auf die alte Stelle, sondern müssen nur irgendwo in diesem Bundesland eine entsprechende Stelle bekommen - wenn möglich nach Wunsch.
Du müsstest auch beim Staat besonders begehrt sein, dass er dich schon mal auf Vorrat "festhält".
Gruß, VdW.
Lupin,
dein Spruch - erklärt er das Komische an deinem Beitrag ?
ZitatDie Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen
VdW.
Britta,
bist du die LF-Inquisition? Muss ich dich fürchten?
Zitatda ist es wohl normal, dass man noch unsicher ist und um Hilfe bittet.
Ist es wirklich "normal", bei diesem Bildungsweg einer Lehrerin noch so hilflos in deutschsprachlichen Formulierungen zu sein ?
fragt VdW.
alem,
sicher ist dir nur ein gleichartige Stelle, wie du sie jetzt hast.
Das kann an einer anderen Schule in deiner Gegend sein.
Beamtinnen - auch auf Probe - sind die am besten abgesicherten Mütter. Du kannst dich bis zum 16. Lebensjahr deines Kindes beurlaubern lassen.
Du bekommst auch Erziehungsgeld, wenn du das neue Modell meinst. Ich glaube 2/3 vom bisherigen Gehalt 1 Jahr lang, aber maximal 1.800,- €.
Gruß, VdW
ZitatWenn Ihr jetzt beispielsweise eine Klasse im 4. Lernjahr korrigiert, bekommen dann diejenigen im Ausdruck ein "sehr gut", die sich gemäß ihres Lernjahres optimal ausdrücken?
Kelle, gibt es da für dich wirklich eine Frage ?
Gruß, VdW
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