Ja danke! Hab so etwas ähnliches gefunden. Steht beu uns beim Sonderurlaub mit drin. Dann bin ich erstamal beruhigt und hoffe, dass mein Vater fix wieder auf den Beinen ist. Danke für Deine Hilfe!
Beiträge von sommersprosse123
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Diese Richtung müssten wir ggf. irgendwann längerfristig in Betracht ziehen, da ich ja weiter arbeiten möchte. Aber momentan würde ich es für diese 4 Wochen sehr gern so versuchen. Soweit ich es jetzt gelesen habe, kann ich 10 Tage mit Bezügen raus und dann bis zu 3 Monate ohne. Ich gehe jetzt erstmal von insgesamt 4 Wochen aus. Wie sieht es denn mit der Beihilfe aus? Weiß das jemand? Also bei 18 Tagen ohne Bezüge wird es sicher mehr Papierkram sein, mich dafür aus der Beihilfe zu nehmen. Aber wie wäre das, wenn man tatsächlich 3 Monate ohne Bezüge raus müsste? Ist das anders als wenn man ohne Bezüge zu Haus bleibt aufgrund von Kindern unter 18? Das habe ich ein Jahr gemacht, da wir noch im Ausland waren
und dann ist die Beihilfe ja auch raus.
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Hallo!
Ja,ich bin Beamtin. Natürlich geht es irgendwie auch mit Tagespflege bzw Kurzzeitpflege, aber ich würde es für meine Mutter wirklich gern versuchen im häuslichen Rahmen zu belassen, da sie alles andere zu sehr verwirren wird. Mich irritiert immer die "akut auftretende Pflegebedürftigkeit", denn sie ist ja jetzt schon pflegebedürftig nur eine Person, die eigentlich pflegt ist halt in dem Moment nicht zugegen und dann kurzzeitig auch pflegebedürftig, Dann schreiben sie immer "in der letzten Lebensphase". Das ist ja auch Definitionssache ... obwohl man sich meines Erachtens mit 85 schon in dieser befindet, dennoch ist es ja keine Begleitung in den letzten Wochen. Vielleicht schaue ich da einfach zu genau auf diese Definitionen.
Ich werde es mal angehen, denn einen Vorteil haben die Schule und ich momentan noch: Es ist planbar und nicht plötzlich morgen raus.
Vielen Dank!
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Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand mit Erfahrung helfen. Ich bin Beamtin in Niedersachsen und arbeite aus familiären Gründen unterhälftig ein Teilzeit. Inzwischen habe ich zwei pflegebedürftige Eltern zu Haus. An sich ging das mit den paar Stunden in der Schule noch ganz gut. Nun wird mein Vater operiert und ist für ein paar Wochen nicht zu Haus. Meine Mutter kann ich aber nicht unbeaufsichtigt lassen. Sie hat Pflegestufe 3. Ich müsste nun bestenfalls versuchen nach den Herbstferien (in den Ferien ist die OP) 4 Wochen zu Haus zu bleiben. Welche Möglichkeiten habe ich? Gutachten liegen vor. Es ist ja zunächst nur für eine Zeit von 4 Wochen. Wenn beide wieder zusammen sind geht es noch ohne mich. Bezüge sind für mich in den Wochen nicht entscheidend, ich kann es mir nur grade nicht vorstellen, wie ich meine Mutter 3 Stunden allein lassen soll. Klar gibt es ggf. Verhinderungspflege, aber gibt es auch eine Lösung für mich? Meine Schulleitung ist sehr bemüht, aber ich wollte mich vorher schlau machen, bevor ich mit dem Termin "um die Ecke komme".
Danke schon mal!
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Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Nutzt ihr in eurer Schule ein Programm um Schülerdaten, Beobachtungen, Notenlisten und Beurteilungen zu verwalten ? Also eines auf das auch Fachlehrer der Klasse Zugriff haben? Gibt es da etwas das datenschutzrechtlich ok ist? Also was ich meine ist eine Liste auf die alle Lehrer der Klasse Zugriff haben.
Ich gebe zu, ich habe da keine Ahung, würde aber gern mal wissen, was da so möglich ist.
Danke
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Ja ich habe auch schon gemerkt, dass man sich da nicht zu einer Aussage hinreißen lasssen wollte. Schüler die der Risikogruppe angehören sind m. E. ja klar. Sie können mit Attest im Lernen zu Haus bleiben. Schüler AUS Risikogruppen ist natürlich ggf. auslegbar. Man findet nirgends eine klare Aussage bis jetzt.
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Genau das verwirrt mich eben. Ich vermute, dass der
Erlass „Schutz von Personen in Schulen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen“ hinfällig wird. Da es ja im neuen Rahmenhygieneplan nun eingeordnet wird. Dieser ist für mich aber für Schüler mit Angehörigen der Risikogruppe nicht eindeutig. Ich vermute, dass wenn Lehrer mit Angehörigen aus der Risikogruppe eingesetzt werden. Dann wird das auch mit Schülern passieren.
Aktuell steht also geschrieben, dass "Schüler mit Angehörigen aus Risikogruppen am Unterricht teilnehmen können"
Die Frage ist bei diesem Satz:
Für Szenario A und B gilt:
Die ausschließliche Teilnahme am Lernen zu Hause ist für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich."
Was heißt dann Schüler AUS RIsikogruppen ?
Auf Nachfrage beim Arbeitsschutzbeauftragten habe ich lediglich den oben im ersten Beitrag genannten Absatz als Mail bekommen, ohne Erklärung. Sie wollte sich aber auf kein Ja oder Nein einlassen... -
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Hallo zusammen
ist es schon eindeutig geregelt, wie mit Kindern aus Risikogruppen in Niedersachsen verfahren wird? Sprich Kinder, die im Haushalt mit Risikogruppen zusammenleben? Die Formulierung:
Auch Schülerinnen und Schüler, die einer der in Kap. 24 genannten Risikogruppen angehören, haben im Szenario A wieder regelmäßig am Unterricht in der Schule teilzunehmen. Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen aus den oben beschriebenen Risikogruppen im einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, können ebenfalls wieder regelmäßig am Präsenzunterricht teilnehmen.
Für Szenario A und B gilt:
Die ausschließliche Teilnahme am Lernen zu Hause ist für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich."Sehe ich richtig, dass Kinder mit Angehörigen die einer Risikogruppe angehören nach wie vor - allerdings mit Attest (Unterschied zu vor den Ferien)- im Homeschooling bleiben können?
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Hallo,
ich bin im Februar mit meiner Elternzeit durch, habe zwei Kinder und bin Grundschullehrerin. Nun möchte ich das Bundesland wechseln und überlege hin und her welche stundenzahl ich angeben soll. Vorher hatte ich 100 % . Das und auch 50% sind für mich nicht realistisch. Mit wieviel Stunden seid / würdet ihr mit zwei Kindern (1 Kind wird jetzt schulpflichtig und das Zweite ist bis 14 Uhr im Kiga) zurück an die Schule gehen? Der Verdienst ist dabei nicht erheblich ausschlaggebend.Über Tipps wäre ich dankbar
LG -
Danke für eure schnellen Antworten!
Also die Behörde hat mir ja mitgeteilt das meine Elternzeit Anfang August beendet ist und ich automatisch wieder zu 100 % eingestellt werde. So muss ich ja nicht mehr mitteilen, dass ich arbeiten will. Ich werde also nun mitteilen, dass ich schwanger bin + Entbindungstermin.
Nun ist nur die Frage, ob ich denen jetzt schon mitteile, dass ich wahrscheinlich in dem Zeitraum ein Berufsverbot erhalten werde? Kann mir da irgendetwas in die Hacken laufen? Auch wenn ich dann doch arbeiten darf und will?
@ Peter: Ich bin in Hamburg. Meine Schule hat jedoch keinen Bedarf (bin da ja auch schon zwei Jahre weg). Bei uns wird man dann von der Behörde in Schulnähe (Stadtteil wenn möglich) eingesetzt. Bei einer Kollegin hat das allerdings noch 3 Wochen nachdem ihre Erziehungszeit beendet war in Anspruch genommen, bis sie eine Stelle hatte.
Da ich ja kein langfristiges "Zurück gehen in den Berufsalltag" geplant habe (werde mit Kind 2 wohl 2-3 Jahre zu Haus bleiben) habe ich natürlich bei den Schulen keine Werbetrommel für mich gerührt, sondern warte, wo mich meine alte Schule (die das nach Behörde im Sinne der Selbstverwaltung tun soll) / oder doch die Behörde hinschickt. Nach den 2-3 Jahren Elternzeit werde ich eh in ein anderes Bundesland wechseln müssen.
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Bin grad etwas ratlos...
folgendes Problem:
Meine Elternzeit besser Erziehungszeit ohne Bezüge (war 2 Jahre zu Haus) endet Mitte August.
Ich bin jedoch wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt Mitte Oktober.
So habe ich ca. 2 Monate Arbeitszeit dazwischen.Meine Gynäologin hat mir jedoch aufgrund einer Risikoschwangerschaft angedroht, dass ich (je nach Verlauf der nächsten Monate) ein Beschäftigungsverbot bekommen werde.
Wie soll das jetzt alles laufen? Es scheint ja nur zwei Möglichkeiten zu geben
1. Ich verlängere meine Elternzeit bis zum Mutterschutz ( Das ist sicher für die Arbeitgeberseite am einfachsten und günstigsten .... aber ich verzichte somit auch auf 6 (?) Monate Gehalt. (Ganz unabhängig davon ob ich die 2 Monate arbeiten darf oder nicht.)
2. Ich verlängere nicht, werde als dicke Kugel an irgendeine Schule für zwei Monate (davon erwische ich noch 1 Woche Herbstferien) gesetzt (na die werden sich freuen 8o, da sie mit mir ja so wundervoll viel anfangen können).
Schlimmstenfalls muss ich denen dann auch gleich mitteilen, dass ich nicht arbeiten darf. Sollte ich das jetzt schon mitteilen oder erst wenns los geht?
Ehrlich: Was die Behörde für Scherereien damit hat stört mich kaum, aber ich möcht so ungern eine Schule damit hineinreissen.Hat jemand damit Erfahrungen, so etwas schon irgendwo mitbekommen oder mag mir einfach so einen Rat geben, wie ich damit umgehen soll?
Wollte hier vorher mal fragen, bevor ich die Behörde damit konfrontiere und die mich in irgendeine Richtung schubsen. Die werden mir sicher zu Variante 1 Raten, aber ich finde mir geht da sehr viel Geld durch die Lappen, was wir momentan dringend gebrauchen könnten. Man kann doch die Kinder nicht nach Terminvorgabe der Behörde planen ...
Ganz lieben Dank für eure Antworten!
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